Unterhaltszahlung bei FSJ?
Hallo, ich habe in diesem Jahr meine Schule beendet und möchte nun gern studieren (leider kann ich nur an FHs nicht an die Uni).
Ich hatte mich im Vorfeld schon beworben für Ausbildungen und auch schon für ein Studium, habe aber nur Absagen bekommen. Nun habe ich Angst nichts zu haben, wenn mich die restlichen FHs auch noch ablehnen (ich möchte Soziale Arbeit studieren, das ist aber ziemlich überlaufen).
Zur Absicherung (ich muss meine Wohnung weiter bezahlen) habe ich nun einen FSJ Platz (Teilzeit aufgrund chronischer Krankheit). Mir wurde gesagt das mein Vater währenddessen keinen Unterhalt zahlen muss.
Ich glaube dem nicht so ganz, schließlich dient es der Vorbereitung auf das Studium. Gibt es jemanden der Erfahrung mit diesem Sachverhalt bzw. Unterhaltszahlung generell hat? Ich bin über 18, wohne nicht mehr zuhause, habe aber noch keinen Beruf erlernt.
Lieben Dank
5 Antworten
Die Frage nach Unterhaltsansprüchen bei eine FSJ lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein FSJ schließt den Unterhaltsanspruch nicht aus, es führt aber auch nicht automatisch zu einen Unterhaltsanspruch.
Ist das FSJ tatsächlich eine Vorbereitung auf das Studium, dann würde eine Unterhaltspflicht bestehen. Dient es hingegen nur zur Zeitüberbrückung besteht keine Unterhaltspflicht.
Sie müssten also darlegen in wie weit sie das FSJ in der Ausbildung weiterbringt.
Im übrigen sind wenn immer beide Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig.
Wie bereits oben beschrieben möchte ich das FSJ nicht vorrangig machen. Ich wollte aufgrund der zahlreichen Absagen lediglich sicher stellen, weiterhin etwas tun zu können und nicht arbeitslos zu sein. Ein Job fällt nicht vom Himmel und ich dachte ein FSJ im sozialen Bereich dient wohl auch zur Vorbereitung auf ein Studium der Sozialen Arbeit (dadurch kann ich meine Zugangsvoraussetzungen teilweise erhöhen). Ich möchte meinen Eltern eine "geregelte Ausbildung" garantieren, allerdings kann ich mich noch so bemühen, wenn ich immer nur absagen erhalte kann ich nichts dafür (ich bin sehr ehrgeizig und mein Zeugnis ist sehr gut!). Ich dachte es sei sinnvoller als ein Jahr Zeitarbeit. Aber da sämtliche Ansprüche entfallen überlege ich den Vertrag nun zu kündigen.
Normalerweise dient ein FSJ nicht dem "beruflichen Fortkommen" und es ist für die Ausbildung/das Studium keine Pflicht bzw. kein Teil der Ausbildung - so hat man auch keinen Anspruch auf Unterhalt.
Allerdings scheint es einige Gerichtsurteile zu geben, in denen der Unterhalt dann bewilligt wurde - da kommt es aber sehr auf die einzelnen Umstände an, z.B. ob das FSJ der angestrebten Ausbildung dienlich ist, wie alt derjenige ist etc.:
https://www.familienrecht.de/unterhalt/ausbildungsunterhalt-freiwilliges-soziales-jahr-fsj/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-im-freiwilligen-sozialen-jahr_136630.html
Moin
Du arbeitest FREIWILLIG für ein Taschengeld. Dafür kannst du nicht deinen Vater in die Pflicht nehmen.
Das FSJ ist auch nicht für deinen weiteren Ausbildungsweg nötig, sonst hättest du dich ja nicht dies Jahr schon für Studienplätze beworben. Einen Vorteil bei der Bewerbung bringt es dir auch nicht.
Wenn du dich zb für eine Ausbildung in der Krankenpflege beworben hättest, dann kann ein FSJ im KH die Chancen verbessern und somit relevante sein.
In deinem Fall, wie du sagst "ich muss ja meine Wohnung bezahlen" solltest du dir besser einen bezahlten Job suchen
aus welchen Grund sollte dein Vater wegen deiner Neigung zum FSJ 1 Jahr länger für dich Unterhalt zahlen ? Das wären ca. 500 € mal 12 also 6000 €.
Dazu besteht kein Anlass
Folgerungen aus der Entscheidung
Nach Auffassung des OLG zählt das freiwillige soziale Jahr (FSJ) – unabhängig von den weiteren Plänen des Volljährigen – im Zweifel zur Ausbildung, die vom Ausbildungsunterhaltsanspruch erfasst wird. Ob dem in dieser Allgemeinheit zu folgen ist, ist zweifelhaft. Das vorrangige Ziel des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) bleibt, „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken“, § 3 Abs. 2 Satz 2 JFDG. Eine Orientierungsphase von einem Jahr ist zudem bedenklich lang. Nur wenn ein sozialer Beruf angestrebt wird, dürfte daher ein vom Unterhaltsanspruch erfasster Zusammenhang mit einer Ausbildung zu bejahen sein.
Bei den Darstellungen muß man sehr vorsichtig sein, da werdern VKH Beschlüsse zitiert und überbewertet. Ein VKH Beschluss bedeutet aber nicht, das der Kläger recht bekommt, sondern nur das das Verfahren nicht aussichtlos ist.
Unterhalt für volljährige Kinder
(03.05.2018) Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen.
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
Man wird jedoch die zum FSJ auf den neuen Freiwilligendienst übertragen können. Der Grundsatz lautet also: während des BFD besteht kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber seinen Eltern.
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html
Du hast also keinen Anspruch auf Unterhalt.
Wenn Du studieren solltest, musst Du Deinem Vater Nachweise erbringen, ansonsten bekommst Du keinen Unterhalt.
anscheinend wurde dahingehend das Gesetz dir zu Gunsten geändert
https://www.familienrecht.de/unterhalt/ausbildungsunterhalt-freiwilliges-soziales-jahr-fsj/
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhaltsanspruch-besteht-jetzt-oft-auch-waehrend-einem-fsj_220_450720.html