Unterhaltsvorschuss - Umzug?
Ich würde gern Unterhaltsvorschuss beantragen bin 500 km weit weg vom Erzeuger. Was auch super ist ABER ich muss wieder zurück ziehen nur darf der Erzeuger das nicht mitbekommen!
wenn ich bald wieder umziehe (Näher am Erzeugers) muss ich es bei der Unterhaltungskasse melden?
muss ich dann einen neuen Antrag stellen und er sieht dann das es ein anderes Bundesland ist und somit das wir auch wieder in der Nähe sind?
ginge es, wenn ich der Stelle nicht melde das ich weg ziehe und die Zahlen einfach weiter ….???
3 Antworten
Natürlich musst du es melden, die müssen dir ja Post zustellen können. Den Unterhaltsvorschuss bekommst du doch vom Amt und die holen sich das beim Erzeuger wieder. Ich glaube nicht, dass die ihn über deinen Wohnort informieren.
Du möchtest damit sagen, du hast ein Postfach und keine Adresse? Trotzdem wird ja der Ort angegeben.
Ja also der Ort wo ich grade gemeldet bin ist weit weg vom Erzeuger und wenn ich jz Unterhalt beantrage ist das gut weils weit weg ist. In der Stadt bin ich gemeldet. Meine Post kann da auch bei einer Freundin zugestellt werden. Aber ich arbeite in der Nähe vom Erzeuger. Das weiß er aber nicht und soll es auch nicht wissen. Ich würde gern alles so stehen. In der Nähe von Erzeuger wohnen aber (ohne das er es weiß) aber Unterhalt immer noch von dort bekommen
Das geht nicht.
Wie auch immer, er ist der Vater des Kindes. Das wird sich auch nicht ändern.
Ich würde gern alles so stehen. In der Nähe von Erzeuger wohnen aber ...
Was soll man daraus schließen ... außer ...
ich will alles, er darf aber nichts. Typisch Frau und Mutter.
Sicher musst Du einen Umzug melden und ganz sicher dann, wenn Du in ein anderes Bundesland ziehst und dann auf jeden Fall ein anderes Jugendamt zuständig ist.
Dann muss sicher auch wieder ein neuer Antrag gestellt werden, ist beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit oder dem ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter nicht anders.
Ne ich beziehe kein Geld vom Amt , in dem Fall dann nur unterhaltsvorschuss
Das habe ich ja auch nicht behauptet, es war nur als Beispiel gedacht.
Gib im Internet doch einfach einmal ein, Veränderungsmitteilung Unterhaltsvorschuss, da solltest Du etwas zum nachlesen finden.
alle änderungen deiner verhältnisse: umzug, heirat etc sind der unterhaltsvorschusstelle mitzuteilen. durch umzug ändert sich das zuständige jugendamt und somit muss einneuer antrag gestellt werden.
der kv erfährt dann auch irgendwann von deinem umzug.
Post können sie zustellen in dem Bundesland. Poststelle oder wo anders. Aber wenn ich weg ziehe und wieder neuen Antrag im neuen Bundesland beantrage bekommt er wieder neue Post von dem Bundesland wo er auch ist. Dann weiß er das wie wieder da sind