unterhaltsurkunde (titulier) verloren!
Hallo , folgende problematik mein freund mit dsem ich seit 4 monaten zusammenlebe hat ein kind aus erster ehe da ich schwanger bin und auch hier zu einem anderen arbeitsamt muss (durch den umzug ) musste ich dann erfahren das sie natürlich sein gehalt an meinen anspruch anrechnen autssccchhh !!! was ich natürlich auch verstehe !! wir haben eine miete von 329.99 & heizkosten 65 euro und der herr der arge hat nur 256.,60 berechnet unglaublich hab ein richtigen vollfosten erwischt :( laut auskunft der arge ist das auch nicht richtrig !! die andere sache ist halt das mein freund noch unterhalt von 257 euro monatlich zahlt was natürlich auch entfällt nun bleibt mit miete und unterhalt definitiv zu wenig und uns würde dann auch 260 euro zu stehen und ne krankenversicherung !!! haben kaum geld und muss jetzt noch krankenkasse zahlen , wie weiss ich auch nicht da er sagte für mich besteht kein anspruch !!
na klar habe ich ein wiederspruch eingelegt beim amt nun muss ich aber bald angeben das ich schwanger bin und muss damit sie den untzerhalt den er zahlt auch anrechnen eine sogennante unterhaltsurkunde (titulierung ) meines freundes abgeben ! damit sie wissen das er es zahlen muss !! mein partner hat sie nicht weil er tollerweise alle unterlagen dieser art (scheidungsurteil usw ) weggeschmissen hat :( woher bekommen wir eine weitere ausfertigung dieser unterhaltsurkunde ??? für das amt eine kopie reicht ja aber sowas sollte mann generell haben !!
für jede antwort ( auch ob ich recht habe mit dem amt ) wäre ich dankbar !! mfg
3 Antworten
Wendet Euch an das damals zuständige Gericht und fordert gegen Kostenerstattung den Unterhaltstitel usw. an.
Danke aber nlmitlerweile weiss ich dasbwir es vom jugendamt bekommen und nicht vom amtsgericht ;)
Dein Freund hat dieMöglichkeit beim zuständigen Familiengericht nachzufragen ob die ne Ersatzurkunde erstellen können da er seine"verloren" hat
Danke fuer die antwort !! Mitlerweile habe ich erfahren das es nicht beim amtsgericht ausgestellt wird sondern beim jugendamt !! Trotzden danke
Bei dem Gericht, welches die Urkunde damals ausgestellt hat, eine Zweitschrift beantragen!
Zu allem Anderen in diesem Artikel werde ich einfach mal nichts schreiben...