Unterhaltsschuldner verschleiert Einkommen unter Zuhilfenahme seines Arbeitgebers - wie beweisen?
Wie kann man vor Gericht beweisen dass der Unterhaltsschuldner Einkommen unter Zuhilfenahme seines Arbeitgebers verschleiert?
Seit der Unterhaltsschuldner von der Klage erfahren hat verdient er plötzlich ca 600€ brutto weniger (diese werden auf seinen „Schein“-Angestellten Vater ausgezahlt, dieser wiederum überreicht es seinem Sohn bar). Arbeitsvertrag besagt höheres Brutto-Einkommen und plötzlich soll Unterhaltsschuldner ein Dienstwagen zugestellt bekommen haben mit 460€ Abzug monatlich (nicht im Außendienst zuständig und Arbeitsstelle sogar mit Fahrrad erreichbar, besitzt außerdem neuen privaten PKW)
Gerechnet, genau so viel weniger Einkommen, dass er auf den Selbstbehalt rutscht.
ware im Übrigen nicht das erste mal, dass er unter Zuhilfenahme seines Arbeitgebers Einkommen verschleiert auf diese Weise.
5 Antworten
Ein Dienstwagen ist ein geldwerter Vorteil. Das wird nicht in Abzug gebracht, sondern erhöht sogar das Nettoeinkommen. Die Dienstwagenanrechnung ist ein kompliziertes Unterfangen im Unterhaltsrecht. Entweder wird mit der 1% Regelung abgerechnet, oder der Fahrzeugführer muss ein Fahrtenbuch führen zur Unterscheidung zwischen privaten Fahrten und beruflichen Fahrten...
Was den Verdient betrifft: plötzlich weniger verdienen bei gleicher Arbeitszeit dürfte schwerlich möglich sein! Zumal vor dem Einreichen der Klage ja offenbar schon Einkommensnachweise abgefordert sind! Ist der Unterhaltsschuldner z.b. einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, dann interessiert es eh kaum wie seine neue Rechnung aussieht, die ja offensichtlich dann manipuliert ist, da er ALLES daran setzen muss um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können...
Für wen ist der Unterhalt überhaupt? Ehepartner, Kind, volljähriges Kind...?
Die Berechnung des Arbeitgebers bzw. die Berechnung des Firmenwagens laut Gehaltsabrechnung ist aber nicht identisch mit der unterhaltsrechtlichen Bewertung. Deshalb kann man als geldwerten Vorteil nicht einfach denjenigen Betrag ansetzen, der in der Gehaltsabrechnung steht. Denn dieser Betrag ist nicht notwendig identisch mit der Ersparnis auf Seiten des Arbeitnehmers.
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/firmenwagen-dienstwagen/
Also mit "plötzlich" weniger verdienen kommt der Unterhaltsschuldner nicht so einfach davon... Das der gegnerische Anwalt abenteuerliche Rechnungen aufmacht ist eigentlich logisch. Er arbeitet für den Unterhaltsverpflichteten und muss im Sinne seines Mandaten agieren... Und das Anwälte immer wissen was sie da tun sei auch mal dahin gestellt! Aber das weiß der eigene Anwalt auch ;-).
diese werden auf seinen „Schein“-Angestellten Vater ausgezahlt, dieser wiederum überreicht es seinem Sohn bar
Und das weißt du woher?
ware im Übrigen nicht das erste mal, dass er unter Zuhilfenahme seines Arbeitgebers Einkommen verschleiert auf diese Weise.
Und das weißt du woher?
Und der eigene Anwalt beabsichtigt nun was zu tun?
Hier mal ein Auszug:
Firmenwagen als unterhaltspflichtiges EinkommenOft erhalten Arbeitnehmer einen Firmenwagen oder “Dienstwagen” gestellt. Wenn sie diesen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, so handelt es sich insoweit um einen geldwerten Vorteil. Denn der Arbeitnehmer spart dadurch in der Regel die Kosten für einen eigenen Pkw.
Diese Ersparnis wird bei der Unterhaltsberechnung wie tatsächliches Einkommen behandelt.
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Es gibt aber wohl Abweichungen und besondere Fälle, genaues kann Dir ehr ein Anwalt für Familienrecht sagen.
Arbeitsvertrag dem Gericht vorlegen
Den Vater als Zeugen benennen und darauf bestehen, dass er seine Aussage beeidet - Meineid ist ein schweres Verbrechen und wird hart bestraft!
Genauso beim Arbeitgeber.
Dem Arbeitgeber damit drohen, dass man die Betriebsprüfung der Rentenversicherung informiert.
Eventuell kann man auch zeigen, dass die Ausgaben nicht zu den angeblichen Einnahmen passen.
Ist der Vater Rentner? Dann kann man damit drohen, die Rentenversicherung zu informieren. Eventuell sinkt seine Rente durch den "Zuverdienst".
Sein Vater geht selbst einer Vollzeitbeschäftigung nach (gleicher Tätigkeitsbereich, andere Firma)
Ich meine ein Firmenwagen wird angerechnet beim Unterhalt, also eher noch negativer für den Unterhaltsschuldner.
Natürlich. Sein Anwalt wird von ihm dafür bezahlt, das beste für ihn herauszuholen. Also, such Dir einen Anwalt der das beste für Dich herausholt.
Wobei, geht es hier um Ehegatten oder Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt (da Kind erst 1 Jahr alt)
Dann such Dir einen Anwalt. Und zwar fix.
da kann man maximal mit einem privat Detektiv wirksam arbeiten. Wird aber dennoch nicht einfach zu beweisen.
Müsste man diesen selbst bezahlen? Oder können die Kosten nachträglich über das Gericht vom Unterhaltsschuldner zurückverlangt werden, wenn sich der Betrug bewiesen bewahrheitet?
Die Kosten müsstest du erstmal zahlen aber wenn der Detektiv Beweise findet die deine Annahme bestätigen und das Gericht dieser Auffassung folgt, trägt der Verlierer des Prozess alle notwendigen Auslagen, heißt also auch die Kosten für den Detektiv
Die Detektivkosten können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz1 ZPO gehören. Das ist allerdings nur der Fall, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf. Das war hier nicht der Fall: Erstellung eines umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofils mittels eines GPS-Geräts. Der BGH meint, eine punktuelle persönliche Beobachtung hätte ausgereicht .
XII ZB 107/08, Beschluss vom 15.5.2013
https://www.erstberatung-familienrecht.de/unterhalt-nach-der-scheidung
da muss du vorsichtig sein, dieses Urteil ist auf einen ganz bestimmten Fall bezogen
Das ist korrekt. Aber durchaus auch übertragbar auf so einen Fall. Zumal bei dieser vom FS geschilderten Sachlage eh viel zu viele Fragezeichen sind ;-).
Sein Anwalt bringt diesen in Abzug