Unterhaltsplicht Eltern bei Zweitausbildung?

5 Antworten

Grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht nur für die Ausbildung zu einem Beruf. Für echte Zweitausbildung besteht Unterhaltspflicht nur, wenn das Kind in Bezug auf die Erstausbildung berufsunfähig wird.

In der Praxis kommt es daher darauf an, ob es sich um eine Zweitausbildung oder die Fortführung der Erstausbildung handelt.

Beim Bafög gibt es zwei Möglichkeiten, die elternunabhänige Förderung und die gesondert zu beantragende Vorausleistung.

Die elternunababängige Förderung knüpft an bestimmte Bediungenen an und ist unabhänig von der Unterhaltspflicht der Eltern. Bei den Bedinungen besteht aber in aller Regel ohnehin keine Unterhaltspflicht mehr.

Bei der Vorausleistung kommt es hingegen nur darauf an, das die Eltern den Unterhalt der im Bafög veranschlagt war nicht leisten. Bei der Voraussleistung kann ( und wird) sind das Amt das Geld bei den Eltern wiederholen, sofern ein Unterhaltsanspruch besteht.

Ich arbeite in der Pflege und würde eine Ausbildung zur Medizinischen
Dokumentationsassistentin machen wollen. weiß jetzt nicht genau, ob man
das als aufbauende Ausbildung sieht.

Hier ist es so, das sie nach 3 jähriger Ausbildung und 3 Jähriger Erwerbstätigkeit elternunabänig gefördert werden kann.

https://www.bafög.de/de/-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-228.php

Unterhaltsrechtlich hingegen ist es so, das der Beginn der Erwerbstätigkeit das Ende der Ausbildung markiert. Ausnahmen währen (Pflicht-) praktia oder eine kurze Überbrückung bis zum beginn des nächsten Ausbildungsabschnitts.

herzilein35  15.01.2017, 17:49

Nein nur wenn du dich nach deiner Ausbildung selber finanzieren konntest, indem du nach der Ausbildung in dem Beruf noch 3 Jahre gearbeitet hast.

Goldenangel20 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 13:08

Danke für den sehr ausführlichen Bericht, wenn meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ich keine Aufbauende Ausbildung, sondern eine Zweitausbildung beginne kann ich da Eltern unabhängiges Bafög beantragen?

Hä geht es um Bafög oder was du von den Eltern willst? ?

Eltern sind unterhaltspflichtig bis und Kindergeld vom Staat bekommst meines Wissens bis du 25 bist oder eine Ausbildung abgeschlossen hast.  Was halt zuerst eintritt.  Da du schon eine Ausbildung abgeschlossen hast, fällt beides somit weg. 

bei Bafög ist es mit einer Zweitausbilding auch schwierig. Es sei denn man setzt den Master aufden bachelor zb. Oderes gigilt nur, wenn das erste abgebrochen wurde.  Da bin ich jetzt überfragt.  ne,  ich denke du würdest bekommen. Halt je nach dem wie viel Vermögen ihr habt und so.

Und du musst bei Beginn der Ausbildung unter dreißig sein.

Während einer Zweitausbildung sind Eltern generell nicht mehr unterhaltspflichtig.

Sie wären nur dann ggf. noch unterhaltspflichtig, wenn 

  • das "Kind" zeitnah eine auf die erste Ausbildung aufbauende Ausbildung beginnen würde 
  • und dieser Ausbildungsweg mit den Eltern vorher so abgestimmt war
  • oder das Kind von den Eltern in die erste Ausbildung gedrängt wurde, obwohl diese nicht seinen tatsächlichen Fähigkeiten und Neigungen entsprach.

Für eine weitere Ausbildung könnten elternunabhängige BAföG-Leistungen beansprucht werden, wenn 

  • der Auszubildende nach der ersten Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig war (also zusammen mit der Ausbildung mindestens sechs Jahre Erwerbstätigkeit) 
  • und während dieser Zeit ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt hat...

(siehe: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php)

Nein, müssen sie nicht. Es ist keine aufbauende Ausbildung, die die erste braucht, um die 2. machen zu können.

Eltern Schulden nur 1 Ausbildung ausser die zweite baut auf die erste auf.

claudialeitert  15.01.2017, 07:27

Erkundige dich. sonst müssen Eltern nix mehr bezahlen oder ausfüllen

Goldenangel20 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 21:18

Ich arbeite in der Pflege und würde eine Ausbildung zur Medizinischen Dokumentationsassistentin machen wollen. weiß jetzt nicht genau, ob man das als aufbauende Ausbildung sieht.