Unentschuldigte Fehlstunden beim Ausbildungsplatz, wie viele maximal?
Hallo,
aus privaten Gründen ist es mir leider nicht möglich immer in die schulische Ausbildung zu kommen. Ich hoffe, dass es sich in nächster Zeit grundlegend ändern wird. Momentan habe ich deswegen 21 unentschuldigte Fehlstunden und ich möchte gerne wissen wie viele noch kommen dürfen, damit ich aus der Schule geworfen werde. Ich bin kein schlechter Schüler und habe einen Notendurchschnitt von 1,4, weshalb ich unbedingt zusätzlich den Ausbildungsplatz behalten möchte, nur liegt es absolut nicht in meiner Macht, ob ich nun weitere unentschuldigte Fehlstunden bekomme oder nicht. Ateste kann ich nicht besorgen, da es nicht krankheitsbedingt ist.
8 Antworten
Es gibt einen allgemeinen Richtwert, der jedoch NICHT gesetzlich festgeschrieben oder verbindlich ist, dass maximal 10% Fehlzeit in der Berufsschule auftreten darf, dann würde einem die Zulassung zur Prüfung versagt. Wie genau der Fall bei dir liegt, solltest du mit deinem Betrieb und der Berufsschule konkret klären.
Tatsächlich kommt es darauf an (und zwar von Fall zu Fall), ob die Fehlzeiten (egal ob es viele oder wenige sind) das Erreichen des Ausbildungsziels gefährden oder nicht! Eine geringe Anzahl von Fehlzeiten kann das genauso gut schaffen, wie viele Fehlzeiten, z.B. wenn in der Berufsschule immer in relevanten Fächern gefehlt wird und der Stoff nicht mehr aufzuarbeiten ist, oder die Fehlzeiten fast nur in den Berufsschulzeiten auftreten und damit die ganze Fachtheorie gar nicht vom Azubi erlernt werden kann.
Wenn du einen Notendurchschnitt von 1,4 hast und diesen problemlos halten kannst, dürfte das Ausbildungsziel (zumindest was die Fachtheorie angeht) bei dir zwar nicht gefährdet sein. Dennoch bist du als Azubi in der Pflicht, regelmäßig (!) am Berufsschulunterricht teilzunehmen (siehe BBiG und Ausbildungsvertrag). Ab wann diese Regelmäßigkeit nicht mehr gegeben ist, ist schwer zu sagen. Zu beachten ist daher auch Folgendes: "Im Einzelfall kann die Zulassung zur Abschlussprüfung abgelehnt werden, wenn nicht unerhebliche Fehlzeiten vorliegen, so dass von einem Zurücklegen der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit nicht gesprochen werden kann." Das heißt, wenn bspw. die zuständige Kammer bei der Anmeldung zur AP findet, dass du nicht genug Ausbildungszeit absolviert hast, so dass man überhaupt von einer regulären Ausbildung sprechen kann, dann können sie entscheiden, dich nicht zur Prüfung zuzulassen.
Ich kann nur mutmaßen, aber wenn in deinem Fall ein Problem mit Mitschülern oder Lehrern vorliegt, was dazu führt, dass du nicht gerne in die Schule gehst, dann solltest du das zunächst deinem Betrieb gegenüber erwähnen; dieser kann dann die Klärung mit der Berufsschule anstrengen, um dir da weiterzuhelfen. Es wäre ein Unding, wenn du mit einem so guten Notendurchschnitt wegen Fehlzeiten deine Ausbildung vielleicht nicht ordnungsgemäß beenden könntest. Ansonsten wäre es auch nicht verkehrt, mit dem Betrieb, der zuständigen Kammer und der Berufsschule zu klären, inwieweit vorübergehend unter Umständen eine Aussetzung der Ausbildung, jedoch ohne Beendigung des Ausbildungsverhältnisses möglich wäre und die ausgesetzte Zeit durch eine nachträgliche Verlängerung ausgeglichen werden kann.
PS: Ach ja, noch zur Info: der obige Text berücksichtigt Fehlzeiten ALLGEMEIN, also entschuldigte, wie auch unentschuldigte! Rein theoretisch gelten aber natürlich unentschuldigte Fehlzeiten bei Azubis ähnlich wie beim normalen Arbeitnehmer: einmal muss mindestens abgemahnt werden, danach kann aber jederzeit gekündigt werden. Unter Umständen sogar fristlos. Im Prinzip könntest du also mit jeder weiteren unentschuldigten Fehlstunde fliegen.
Es gibt einen allgemeinen Richtwert, der jedoch NICHT gesetzlich festgeschrieben oder verbindlich ist, dass maximal 10% Fehlzeit in der Berufsschule auftreten darf, dann würde einem die Zulassung zur Prüfung versagt
Meinte natürlich "SONST würde einem die Zulassung versagt" XD
Bei 21 unentschudigten Fehlstunden hätte mein Azubi schon längst ne Abmahnung,
bei der nächsten unentschuldigten Fehlstunde gäbe es dann die Kündigung.
Denke das ist von Berufsschule zu Berufsschule anders. Aber uns wurde Immer gesagt, dass im Endzeugnis die Summe der Fehlzeiten eingetragen wird. Ich selbst hatte die komplette Ausbildung keinen einzigen Krankheits/Fehltag, aber andere aus meiner Klasse sind Teilweise ganze Wochen einfach nicht in die Schule gekommen, so dass sie auch kaum Noten hatten. Die mussten aber dann lediglich die ganzen Schulaufgaben nachschreiben, als wir schon alle keine Berufsschule mehr hatten und nur noch die Prüfung bevorstand. Und im Zeugnis werden die Fehlzeiten auch nicht eingetragen...
Allerdings sind Unentschuldigte Fehlzeiten immer schlecht... lass dich doch von nem Arzt krank schreiben... Kopfweh oder so was geht immer. In der Schule musst du den Grund nicht Nennen, nur die Bescheinigung vom Arzt vorlegen...
Unentschuldigte Fehlstunden in der Berufsschule sind so, als wenn du unentschuldigst nicht zur Arbeit kommst. Das gibt erst mal eine Abmahnung vom Arbeitgeber, wenn die Berufsschule das meldet. Leistest du dir dann weitere unentschuldigte Fehlzeiten, kann der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis kündigen.
Da gibt es keine feste Regelung. Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Wenn er dich irgendwie loswerden will geht das wohl auf so eine Tour.