Unterhalt von meinem Vater?

5 Antworten

Wenn du ausgezogen bist steht dir ein Unterhalt von 800€ zu + dein Kindergeld ! Und nicht 250 € dein Vater kann da nichts verlangen! Solange du studierst müssen deine Eltern den Unterhalt bezahlen! Er kann und daft ab 18 nichts merh vordern solange du studierts er hat keinerlei rechte mehr was zu Vordern mache ihm das mal klar er darf nichtmla wissen wie du dein Studium oder die Klausuren abgeschloßern hast wen du es nicht willst!

Suche dir aus was du beruflich machen willst und mache zb zusätzliche studienfächern!

Wen du eine duale ausbildung machst kommt es darauf an was du da Verdienst Dem wen du da nur zb 450€ Bekstomst steht dir noch 350€ Unterhalt zu wohl minus Kindergeld also eher dann noch ca 150€

Lasss dich zb mal in der uni bertaen und du kannst deine vater auch auf das volle unterhalt verklagen was wohl nöteig wird!

Juli0711 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 22:08

Doch, ein geringfügiges Kontrollrecht...aber danke dir für die anderen Infos 🤗

Wenn du dich an einer Universität eingeschrieben hats, muss dein Vater Unterhalt zahlen, da du dich in der Erstausbildung befindest. Im Gegenzug hat er das Recht von dir Leistungsnachweise einzufordern. D.h. machst du in diesem Semester keine Kredits, dann kann er die Zahlung einstellen, da ersichtlich ist, dass du nicht zielstrebig daran arbeitest, voranzukommen.

Allerdings hats du auch eine Art "Erprobungszeit" in der du feststellen kannst, ob dieses Studium dir zusagt. Wenn du nach 2 Semestern noch den Studiengang wechselst, bedeutet dies nicht, dass du nicht mehr unterhaltsberechtigt bist.

Wenn er dir für diese Auszeit, wenn du nichts an der Uni machst, anbietet, dir 250,-- euro monatlich zu zahlen, dann ist das eine freiwillige Leistung.

Zunächst wäre allerdings zu klären: du bist über 18 Jahre alt? Dann sind beide Eltern quotiert für deinen Unterhalt zuständig, d.h. deine Mutter auch.

Juli0711 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 22:11

Ja, bin 20 und das mit meiner Mutter weiß ich auch :(

Solange ich keine Anwesenheitspflicht vorzeige oder Klausuren mitschreibe, ohne durchzufallen. Denn mit großer Wahrscheinlichkeit möchte ich diesen Studiengang nicht zu Ende machen....weil ich einen anderen in Aussicht habe.

Orientierungsphase schön und gut. Aber das bedeutet keineswegs, dass man sich zu einem Studiengang einschreibt, wissend, dass es eh nichts ist und auch keine Nachweise erbringen möchte. Eine Ausbildung muss zielgerichtet und fleißig durchlaufen werden. Wenn man dann innerhalb von 2 Semestern feststellt, dass es doch das falsche Studienfach war, dann ist auch ein Wechsel drin.

Zudem kommt auch noch das Kindergeld hinzu, welches ggf. von deinem Vater zurück gezahlt werden muss, wenn du keine Leistungsnachweise vorlegen kannst.

Allerdings kommt es insgesamt leider auch so rüber, dass du möglichst viel Geld abgreifen möchtest, für möglichst wenig Leistung. Die Eltern zu verklagen sollte immer der letzte Schritt sein!

Wohnst du übrigens alleine oder noch Zuhause? Würdest du alleine wohnen, dann steht dir 860 Euro inkl. Kindergeld zu. Wohnst du noch bei den Eltern, bzw. einem Elternteil, dann berechnet sich dein Bedarf nach dem bereinigtem Netto BEIDER Elternteile.

Wahrscheinlich würdest du mit deinem "Studium" sogar durchkommen in Punkto Orientierungsphase. Ob du das moralisch vertreten kannst ist deine persönliche Entscheidung.

Das dein Vater wenig begeistert ist, ist absolut nachvollziehbar! Allerdings kann er seine Unterhaltspflicht auch nicht an "bestandene" Prüfungen knüpfen oder Anwesenheit... Wobei bei mangelnder Anwesenheit schon die Uni dafür sorgt, dass du gehen darfst...

Sollte ich an eine Universität oder Fachhochschule gehen, gibt es nahezu keine Möglichkeit den Unterhalt aufzustocken

Und über den Punkt lässt sich natürlich streiten. Zig Tausende Studenten jobben nebenbei.

Ob du dich nun für A oder B entscheidest musst du selbst wissen. Wenn er dir 250 Euro fürs Nichtstun bietet, dann solltest du das wohl annehmen.

Möchtest du aber ernsthaft studieren und entsprechende Leistungsnachweise vorlegen, dann sind deine Eltern ja unterhaltsverpflichtet. Und wenn du bei einem dualen Studium selbst verdienst, dann ist es halt so. Dein Leben auszurichten, je nachdem wie du dem Vater möglichst das Geld aus der Tasche ziehst, kann ja auch nicht wirklich richtig sein... Aber das ist dann wohl wieder der moralische Punkt, den du mit dir ausmachen musst...

Vielleicht solltest du deine Ansprüche auch erstmal generell berechnen lassen. Gerade wenn es darum geht, dass du hoffst nur der Vater müsse zahlen Nicht, dass deine Eltern getrennt sind und deine Mutter am Ende auch noch mit bezahlen darf für deine "Orientierungswünsche". Oder sie gar Diejenige ist die ggf. das Kindergeld zurück zahlen darf, weil du der Kindergeldkasse nichts vorlegen kannst.

Juli0711 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 22:25

Und ich wohne derzeit bei meiner Oma, zumindest Übergangsweise und möchte ihr halt was an Geld zurückgeben. Unterstütze sie, weil mein Opa gestorben ist...

Kessie1  05.08.2020, 07:38
@Juli0711

Mein Beileid zu eurem Verlust.

OK, dann sind es die besagten 860 Euro. Egal auch wenn du kostenfrei bei der Oma wohnen kannst. Da gab es bereits ein Gerichtsurteil zu, wo der Vater meinte, er müsse dann weniger oder nichts zahlen.

Überlege einfach für dich, was du am sinnvollsten erachtest... Aber denke auch daran: eine Klage kann sich ewig hinziehen! Ich kenne einen Fall, da dauert es bereits an die drei Jahre. Formfehler, Papiere fehlen und und und... Damit ist auch Niemandem geholfen. Und dein Vater kann eben auch Nachweise fordern. Bringst du nichts, dann läufst du Gefahr deine Ansprüche komplett zu verlieren.

Juli0711 
Beitragsersteller
 05.08.2020, 14:54
@Kessie1

Danke dir, werde es dann wohl so machen, wie du sagtest.

Juli0711 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 22:16

Danke dir für deine Info. Ich weiß dass das gequotelt wird und meine Mutter auch Zahlen muss....

Kessie1  04.08.2020, 19:39

Im übrigen, da hier geschrieben wurde du musst auch keine Nachweise vorlegen. Das stimmt so nicht! Bei den meisten Studiengängen gibt es nicht nur Zwischenprüfungen, sondern man muss Scheine abliefern um überhaupt so weit zu kommen. Hier zu ein älteres BGH Urteil, wo die Studienbedingungen noch laxer waren als heute: BGH-Urteil vom 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

https://research.wolterskluwer-online.de/document/a8ab9b62-d4dc-432a-97a9-dc31b643a46f

Immatrikuliere dich für das Fach deiner Wahl und klage den vollen Unterhalt ein. Dann hast du einen Titel in der Hand und kannst bei Unterhaltsrückstand von mehr als einem Monat vollstrecken lassen.

Wenn du dich nach 1-2 Semestern (EINMALIG) umorientierst, wird das akzeptiert. Entscheidend ist, dass du dem Studium ernsthaft nachgehst und auch die Klausuren mit schreibst.

Anwesenheitspflicht...in was für einem Jahrhundert lebt dein Herr Papa denn?

Juli0711 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 22:10

Ja schon klar, möchte er allerdings...

Dea2019  05.08.2020, 15:45
@Juli0711

Was er WILL, interessiert nicht. Er hat dir entsprechend geltendem recht Unterhalt zu leisten ohne Wenn und Aber. Du gehst dafür zügig deinen Studien nach...wenn du EINMAL die Studienrichtung wechselst, ist das in Ordnung und wird von den Familiengerichten als Neuorientierung auch akzeptiert.

Wenn dein Erzeuger meint, dich finanziell erpressen zu können und dir das vorenthält, dann geht eben nur der harte Weg übers Gericht.

du hast gegebenenfalls auch Anspruch auf BAföG.. aber das weißt du ja auch sicherlich schon

Juli0711 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 17:33

Ja, das weiß ich. Allerdings aufgrund der Gehälter meiner Eltern, gar keine Chance.