Unterhalt trotz Obdachlosen Vater?
Ist es möglich Unterhalt zu bekommen wenn mein Vater nicht auffindbar ist bzw. nirgend gemeldet ist? Ich bin mir auch sicher dass er keine Arbeit hat und ich denke damit ist er auch Obdachlos.
5 Antworten
Wenn Du unter 18 bist, dann kannst Du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen. Nach dem 18. gibt es leider nichts mehr.
Später gibt es dann Schülerbafög, Bundesausbildungsbeihilfe oder Bafög.
Das ist wohl das klassische Beispiel, wo kein Unterhalt zu holen ist.
Nicht auffindbar zu sein macht es schon mal unmöglich. Aber auch nur, wenn jemand nicht ausreichend verdient oder keinen Job hat, dann muss man keinen Unterhalt zahlen.
Die Väter meiner Kinder waren normal gemeldet, haben aber trotzdem nie was gezahlt und es war nichts zu machen.
Solltest du minderjährig sein und deine Mutter nicht erneut verheiratet, kann deine Mutter unterhaltsvorschuss beantragen.
Ansonsten gibt es halt in der Ausbildung die Möglichkeit Bafoeg oder BAB zu beantragen.
Du bekommst das Geld dann vom Jugendamt, wenn dein Vater nicht zahlen kann, aber nur wenn du noch keine 18 Jahre alt bist.
Unterhaltsvorschuß könnte vielleicht in Frage kommen, das yjegendamt versucht sich das Geld dann wieder zu holen und das auch in einigen Jahren, also wenn dein Vater es schafft wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn er denn gewillt ist dies zu tun
Nein, wenn der Vater im Zeitraum des UVG-Bezugs nicht leistungsfähig ist, dann holt sich das JA nichts zurück.
Das auch grade ein teama bei meiner nachbarin .Der Vater soll zahlen ist nirgends gemeldet und jopcenter macht probleme sie hat sich ein Anwalt genommen erst seit dem lest man sie in ruhe sonst hilft es leider nichts