Hat der Vater das Recht, die Noten vom Zeugnis zu sehen?
Hi Community, frage steht oben.
Kleiner Hintergrund:
Habe vor ca 5 Jahren den Kontakt zu meinem Vater vollständig abgebrochen aus verschiedenen Gründen. Er hat einen lange Vorgeschichte zusammen mit meiner Mutter, wenn es um Anwaltsdrohungen etc geht. Sprich: Es war nie normale Kommunikation möglich und alles lief über Anwälte.
Jetzt in den Ferien fragte er nach meinem Zeugnis, mit der versteckten Drohung, dass er sonst keinen Unterhalt mehr zahlen würde. Ich habe es ihm geschickt, aber die Noten unkenntlich gemacht, da es ihn meiner Meinung nach nicht zu interessieren hat und ich das auch nicht will. Jetzt weigert er sich Unterhalt zu zahlen.
Ich bin 19 Jahre alt. Darf er das?
10 Antworten
Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen darüber, ob der Unterhaltsverpflichtete das Zeugnis einsehen darf. Aber mittlerweile entscheiden immer mehr Gerichte, dass er es darf. Und das hat natürlich auch Gründe: du bist verpflichtet darzulegen, dass du deine Ausbildung zielgerichtet und strebsam durchführst. Anhand deiner Note ist bereites eine Tendenz zu erkennen, die darauf schließen lässt, dass die gewählte Schulform die richtige für dich ist. Zudem stehen im Zeugnis auch deine Fehlzeiten und ob du versetzt wirst (im Jahreszeugnis).
Hier z.B. ein Urteil des OLG Köln:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2016/10_UF_21_15_Beschluss_20160628.html
Im Unterhaltsrecht gibt es das Gegenseitigkeitsprinzip: der Unterhaltspflichtige hat Kontrollrechte, genau wie der Unterhaltsempfänger (z.B. Vorlage des Einkommensbelege zur Prüfung der Ansprüche)
Gerade wenn der Unterhaltsverpflichtete keine oder kaum Möglichkeiten hat sich Einsicht in das Zeugnis zu verschaffen (z.B. weil er keinen Kontakt zum Kind hat, kein Sorgerecht (mehr) hat), dann kann er die Vorlage erwarten und verlangen.
Du solltest vielleicht auch mal die Gegenseite verstehen (deren Geld du ja offensichtlich gerne nimmst): du gehst zur Schule, bist also bedürftig. Soweit so gut. Du hast nur 4,5 und 6en und schwänzt oft die Schule... Dann erklärst du deinem Vater, du musst die Klasse wiederholen. Einmaliges Schulversagen stellt in der Regel keinen Anspruch auf Wegfall des Unterhaltes dar. Aber wenn du z.B. mit 19 nicht gerade im Abi bist, sondern noch am Haupt- oder Realschulabschluss rum dümpelst, dann wird sich irgendwann die Frage stellen: wie lange muss dein Unterhalt evtl. noch finanziert werden, wenn du gar nicht mit Fleiß bei der Sache bist?
Je nach Gerichtsstand sind da die Richter mehr oder weniger gnädig mit den Unterhaltsberechtigten.
Auch wenn kein oder wenig Kontakt besteht: Unterhalt ist keine Einbahnstraße. Du hast Rechte und Pflichten, genau wie deine Eltern. Und gerade wenn man volljährig ist, sollte man aufhören rum zu bocken, sondern auch dem Zahlenden entgegen kommen!
Wenn dein Vater aufgrund der fehlenden Zeugnisvorlage (und nichts anderes ist ein geschwärztes Zeugnis) den Unterhalt einstellt, dann hat er gute Chancen vor Gericht damit durch zu kommen. Nicht dass er nicht zahlen muss, aber dass du die Gerichtskosten trägst, wenn er eine Abänderungsklage einreicht (wenn es einen Titel gibt)...
Der BGH hat bereits vor 30 Jahren klar dazu Stellung bezogen. Obwohl es hier um einen Studenten geht, ist es auch auf Schüler anzuwenden, die "bummeln", übermäßig viele Fehlstunden haben und so Gefahr laufen den Abschluss nicht zu bekommen etc.
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1987-02-11/ivb-zr-23_86/
Solltest du eine Lohnpfändung erwägen, dann ist davon dringend abzuraten! Er wird Vollstreckungsgegenklage einreichen wegen fehlender Vorlage der angeforderten Unterlagen. Du bleibst auf den Kosten (beider Anwälte) und der Gerichtskosten im schlechtesten Fall sitzen!
Schicke ihm dein Zeugnis!
Solange dein Vater Unterhalt bezahlt, hat er das Recht über deine Leistungen informiert zu sein.
Es gibt tatsächlich Situationen, den Unterhalt einzustellen, wenn nur unbefriedigender Einsatz in deiner Ausbildung von dir kommt.
Rein rechtlich gesehen , nein.
er darf auf jeden fall nicht den unterhalt kürzen wegen sowas
Nein, darf er nicht. Solange die Ausbildung weiterhin verfolgt wird (was die Zeugnisse ja belegen), kann er nicht einfach den Unterhalt kürzen.
Das hat ihm sicher sein Anwalt geraten und das zu vollem Recht.
Ne, nicht mit Recht. Einzelnoten gehen ihn im Grunde nichts an. Und er kann den Einblick auch nicht erzwingen.
Naja Unterhalt ist gesetzlich geregelt. Geh zum Jugendamt und melde es erstmal. Aber auf der einen Seite, was bringt es dir wenn er sie nicht weiss? Wäre mir total egal an deiner Stelle.
Aber wie gesagt Unterhalt ist er verpflichtet zu zahlen, hängt an keinen Bedingung wie z.b. 1x das Zeugnis im Jahr sehen.
Unterhalt für volljährige Kinder hängt an einigen Bedingungen. Deshalb hat der Vater das Recht, sich zu überzeugen, ob der Anspruchsteller diese auch efüllt.
Dafür muss er aber nicht jede einzelne Note wissen und das ist der Knackpunkt.
Sehe ich genauso, eine Schulbescheinigung muss ihm da reichen.
Er streicht ihn ja komplett. Zumindest "bis ich meine Pflichten erfüllt habe"