Unterhalt für freundin mit kind zahlen

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange das Kind, noch nicht das 3te Lebensjahr erreicht hat, muss er auch für die Kindesmutter Unterhalt zahlen. Zumindest wenn das Finanziell möglich ist.

"Der Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter und Väter

Durch die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform sind auch die Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter und Väter, die im § 1615l BGB geregelt sind, geändert worden. Diese Änderung führt zu einer deutlichen Ausweitung der Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter und Väter.

Nach dem bis zum 31.12.2007 gültigen Recht war es so, dass die Kindesmutter, die nicht mit dem Kindesvater verheiratet war, für bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes einen Unterhaltsanspruch hatte. Nur wenn es insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig gewesen wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen, konnte es zu einer Verlängerung des Unterhaltsanspruchs kommen.

Auch nach dem ab dem 1.1.2008 geltenden Unterhaltsrecht hat die Kindesmutter für mindestens drei Jahren nach der Geburt einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater. Dieser Unterhaltsanspruch verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Bei dieser Billigkeitsprüfung sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen."

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/nichteheliche_mutter.htm

Es gibt gesonderte Regelungen, bei denen nach einer Trennung der Partner auch ohne vorhergegangene Ehe für die ehemalige Partnerin Unterhalt zahlen muss. Am Ende muss ihm jedoch noch mindestens 880€ zu verfügung stehen, nach dem Unterhalt abgegangen ist.

Siehe hier: http://mainz-kwasniok.de/unterhalt-f%C3%BCr-ledige-m%C3%BCtter/

Bis mindestens zum 3. Lebensjahr des Kindes kann die Mutter Unterhalt wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes verlangen.

Der 400€ Job wird, da überobligatorisch, zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Die Kindesmutter hat bis zum 3. Geburtstag des Kindes einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn das Kind bei ihr lebt. Bis dahin kann sie auch keiner verpflichten, arbeiten zu gehen. Wenn sie Einkommen erzielt, wird dieses aber auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Daneben hat sie selbstverständlich (bzw. das KInd selbst) Anspruch auf Kindesunterhalt.

Sie waren/sind nicht verheiratet, folglich muss er NUR für das Kind zahlen

Stangahex 
Beitragsersteller
 20.01.2013, 12:26

ok, danke. i war nämlich der meinung, dass i da mal was gehört habe, wenn man in einer eheähnlichen gemeinschaft ist, dass man dann dem partner unterhalt zahlen muss. danke. bin jetz richtig erleichtert.

lila85  20.01.2013, 12:42
@MadameCassidy

natürlich muss er bezahlen... wär ja noch schöner... erst ein Kindle machen und dann einfach alles hinter sich zu lassen als wäre nix geschehen!!!

BEAFEE  20.01.2013, 13:11
@lila85

@lila........hast recht......wieder dazu gelernt....Danke....^^

Stangahex 
Beitragsersteller
 20.01.2013, 20:12
@lila85

ok, dann hatte das, was i gehört hatte, trotzdem was wares. bei ihm ist es der fall, sie haben eben gemeinsamen kind aber sie rastet wegen jeder kleinigkeit aus. hat ihn schon das 2. mal rausgeschmissen. er bezahlt die wohnung, sie hat ihn nicht rein gelassen. aber zuerst hat sie ihn mitten auf der straße aus dem auto geschmissen, er ist dann ca. 6 kilometer beim momentanen wetter zu seinen eltern gelaufen. dann wollte er eben wieder in wohnung aber sie hat den schlüssel von innen so quer gestellt , dass er nicht mehr aufsperren konnte.sie hat ihm auch nicht nach klopfen klingeln rein gelassen. er hatte nicht mal eine zahnbürste. er hat die nacht bei seinen eltern verbracht. dann hat sie gesagt, er soll seine sachen abholen, sie stellt sie raus. alles was sie raus gestellt hat, war 2 paar schuhe, 1 jacke, arbeitsklamotten u waschsachen. aber den ganzen rest, und das sit viel, hat sie nicht raus. hat ihn auch nicht wieder rein gelassen. sie ist einfach unmöglich. ihr geht es nur ums geld. sie geht zum frisör für 70 oder 90 euro, lässt sich fingernägel machen usw, aber dass er sich mal ne cd oder ein sandwich kaufen kann, das darf er nicht. sie ist einfach ein monster. und das schlimme ist, er lässt es zu. aber i hoffe sehr, dass das jetz für immer ein ende hat. ja es ist ein gemeinsames kind da, aber in diesem fall ist es besser, wenn sie getrennt bleiben. das beste fürs kind.