Unterhalt bei Schulabbruch?

4 Antworten

Ich würde ihn an liebsten rauswerfen

Was hindert dich?

Dein Sohn verkennt so etwas die Situation! Mit 18 ist er volljährig. Unterhaltspflicht besteht nur dann, wenn das "Kind" in Ausbildung ist oder sich eine Ausbildung sucht.

Du solltest:

  1. Whiskey weg schließen
  2. Internet für ihn sperren
  3. keine Wäsche mehr für ihn waschen, kein Essen mehr für ihn kochen
  4. ihm klar sagen, dass er mit Volljährigkeit kein Recht mehr hat bei dir zu wohnen
  5. die Eltern ihm nur dann Unterhalt schulden, wenn er sich zielstrebig der Ausbildung hin gibt

Im Klartext: noch besucht er offiziell die Schule. Dem Grunde nach bist du derzeit noch verpflichtet. Als Schüler hat er noch eine gewisse Narrenfreiheit. Das würde ihm auch ein Gericht wohl zugestehen. Ganz nach dem Motto: das "arme" Kind ist ja noch so jung... Ist ätzend und auch nicht angebracht, aber ist leider so.

Allerdings ändert sich dies, wenn er nun nächstes Jahr diese Schule nicht mehr besuchen kann. Denn dann muss er sich um eine Ausbildung bemühen. Wenn er also keinen Ausbildungsvertrag vorlegt, nicht nachweist, dass er sich an einer anderen Schule beworben hat und weiterhin den Max markiert, dann solltest du die Drohung auch konsequent wahr machen: Rauswurf!

Du hast das Hausrecht und er hat die Möglichkeit unter der Brücke zu schlafen.

Nun kommen wahrscheinlich wieder die Leute, die sagen, dass man für das Kind bis 25 aufkommen muss. Nein! Das muss man nicht. Denn hier prallen Sozialrecht und Unterhaltsrecht aufeinander.

Das Kind muss sich um eine Ausbildung bemühen um Unterhalt zu bekommen. Und ansonsten muss es seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. Und das bedeutet: Bewerben, egal was und egal wo. Und egal wo bedeutet: Bundesweit!

Erst wenn sämtliche Bewerbungsbemühungen nicht fruchten (was so unwahrscheinlich ist, wie das der Papst Vater wird), dann sind wieder die Eltern dran.

Und das muss dein Kind verstehen und verinnerlichen.

Es kann natürlich vorkommen, dass ein Kind den gewünschten Abschluss nicht hin bekommt. Das stellt soweit ja auch kein Problem dar. Das Problem macht dann ein solches Kind aber selbst daraus, wenn es meint sich auf Kosten der Eltern durchs Leben schmarotzen zu können.

Das Jugendamt ist hier der völlig falsche Ansprechpartner. Die helfen dem Kind gerne bei der Berechnung des Anspruches. Aber sicherlich geben die keine Erziehungstipps für arbeitsscheue junge Erwachsene... Denn die erzieht man nicht mehr. Mit 18 ist der Betreuungsteil und Erziehungsauftrag erledigt!

Und Anspruch auf euren Strom hat er nun genauso wenig wie auf sein "Kinderzimmer"... Aber wie gesagt: noch geht er ja offiziell zur Schule. Also im Moment sollten nur Drohungen und Ankündigungen kommen. Aber nach offiziellem Schulende und der Erkenntnis, dass das Kind sich nicht mal ansatzweise um einen Job oder eine Ausbildung kümmert, kann und darf der Rauswurf erfolgen ohne das Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können!

Aber das Internet kappen und den Whiskey weg schließen: das geht immer... Es sei denn, er benötigt das Internet um Bewerbungen zu schreiben. Dann darf er seine Bemühungen auch gerne nachweisen.

Regina3  28.06.2020, 21:22

Danke für die Korrektur mit dem Jugendamt - war nur eine Idee von mir. Wenn hier die Spezialistin antwortet natürlich viel besser!

Sonie1969 
Beitragsersteller
 28.06.2020, 19:41

Jetzt bräuchte ich aber einen Rat wie ich ihm eins vor dem.bug schiessen kann, damit es nicht weiter eskaliert

Kessie1  28.06.2020, 19:58
@Sonie1969

Derzeit: wie gesagt sind im Moment nur Androhungen möglich und die Aufklärung über die tatsächlichen Sachverhalte.

Das mit dem Whiskey sollte kein Thema sein! Wegsperren... darüber muss man nicht diskutieren. Da du zum jetzigen Zeitpunkt noch unterhaltsverpflichtet bist, so jedenfalls meine Einschätzung aufgrund des "noch" Schulbesuches bzw. der offiziellen Anmeldung dort, sind dir ansonsten die Hände gebunden. Es gibt leider im Familienrecht immer noch die Ansicht vieler Richter, dass der junge Erwachsene ja nun unbedingt eine Orientierungsphase benötigt. Was da schon für Urteile gefällt worden sind :-(. Da wünschte ich mir echt das Unterhaltsrecht wie z.B. in der Schweiz: mit 18 ist Ende, wenn das Kind nichts macht.

Aber hier werden die "Gören" noch möglichst lange auf Händen getragen, wollen aber unbedingt erwachsen sein.

Er hat durch den (unfreiwilligen) Schulabbruch nun den Realschulabschluss. Ist ja nicht so, dass er nichts hat... Also sage ihm: auf geht es und Bewerbungen schreiben. Kommt nichts, dann auch gleich sagen, dass er Ende Juli (offizielles Schulende) die Wohnung zu verlassen hat.

Dann darf er selbst tätig werden... er kann versuchen auf Unterhalt zu klagen. Aber worauf sollte es sich begründen? Das Jobcenter wird ggf. die Kosten erstmal übernehmen und dann auf die Eltern zukommen. Aber da keine Unterhaltspflicht besteht, dürfen die dann schön selbst bezahlen. Aber dort wird man auch Erwartungen haben. Und dazu gehören Bewerbungen.

Vor den Bug schießen kannst du ihm nur mit dem Internet derzeit. Zahlst du womöglich sein Handy? Kündige den Vertrag... Bekommt er Taschengeld? Streichen! Wäscht du die Wäsche? Lasse es sein! Kochst du für ihn mit? Ab sofort nicht mehr...

Derzeit hast du nur diese Möglichkeiten und die würde ich voll ausschöpfen! Und seine Freunde musst du auch nicht im Haus dulden. Du hast das Hausrecht. Er hat nichts...

Kessie1  28.06.2020, 20:00
@Kessie1

Und "nicht eskalieren"? Doch es muss eskalieren! Denn sonst denkt er, du bleibst ja eh untätig und nutzt es weiter aus. Dem würde ich jede Stunde auf den Wecker gehen, ob schon die ersten Bewerbungen fertig sind.

SchokoOrchidee  28.06.2020, 21:04
@Sonie1969

Es ist doch schon eskaliert, wovor hast du Angst, dass er dich anschreit? Damit wirst du rechnen müssen.

Sonie1969 
Beitragsersteller
 28.06.2020, 19:36

Das war ungefähr was ich wusste. Danke für die Bestätigung

Kessie1  28.06.2020, 19:47
@Sonie1969

Noch ein Hinweis zum Thema Kindergeld: versäume es nicht die Kindergeldkasse zu informieren, wenn das Kind demnächst nicht mehr zur Schule geht. Um weiterhin Kindergeld beziehen zu können, muss es sich arbeitslos melden (bis 21) oder sich einen Ausbildungsplatz suchen (oder ausbildungsplatzsuchend melden). Bemühungen sind nachzuweisen, also auch und vor allem die Absagen!

Wenn der Sohn meint es geht lustig so weiter, würde ich ab Schulende nichts mehr beantragen. Denn du musst es zurück zahlen, wenn er weiter den Trip fährt.

Wieder 204 Euro weniger und ein weiterer Grund den Rauswurf durch zu ziehen.

Wenn ihm mitgeteilt wurde, dass er im kommenden Schuljahr die Schule nicht mehr besuchen darf, dann bist du aus der Unterhaltspficht mit dem letzten Schultag grundsätzlich raus. Jedoch ist ihm eine Frist zu gewähren- bis zu 4 Monate zwischen 2 Ausbildungsabschnitten, in denen er noch unterhaltsberechtigt ist. D.h. macht er keine Schule weiter oder eine Ausbildung, bist du aus der Pflicht.

Das mit dem Rausschmeißen schreiben einige hier so schnell, ohne die rechtliche Lage zu kennen. Er ist bei dir gemeldet, schmeißt du ihn nun mit oder ohne ansage raus und taushct z.B. das Schloß, kann er die Polizei holen und sie wird ihm wieder zutritt zur Wohnung besorgen, denn er hat bei dir seine Meldeadresse.

DAS kann man nur mit einem etwas fiesen Trick ändern: Teile dem Einwohnermeldeamt mit, dass er nicht mehr bei dir wohnt. Dann schreiben sie ihn an- unter der letztbekannten Anschrift- also deiner. DEN Brief nimmst du, schreibst: "unbekannt verzogen" drauf und einfach in den nächsten Briefkasten. DANN trägt das Einwohnermeldeamt ihn aus der Anschrift aus und er läuft unter "o.f.W." (ohne festen Wohnsitz). Dann würde, wollte er sich dann Zugang zur Wohnung mittels der Polizei erwirken, diese beim Abgleich feststellen, dass er nicht mehr bei dir wohnt.

Du kannst auch vor das Familiengericht ziehen und ihn aus der Wohnung per Gerichtsbeschluß entfernen lassen.

Aber das alles willst du ja nicht wirklich- du möchtest, dass er aufwacht.

Dazu die probaten Mittel:

  • kein Geld- er hat keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld
  • Alles wegschließen, was er nicht nutzen soll, in einem Raum, den du abschließt und den Schlüssel bei dir trägst- oder ins Auto packen- bei Freunden oder Familie unterbringen (sonst klauen sie die
  • dazu gehört auch der Router, abklemmen, in den Raum und vorbei ist es mit dem Internet
  • Handy auf deine Kosten? Lass es sperren, kannst du, wenn es dein Vertrag ist jederzeit
  • nichts für ihn tun: Wäsche waschen, irgendwelche Dinge kaufen
  • Esssen musst du ihm schon geben- aber das, was du bestimmst

Vor allem anderen gilt es ein Gespräch zu führen, um ihm vor Augen zu führen, was auf ihn zukommt, wenn er nichts tut. Gibt es noch den anderen Elternteil- was sagt der zu der Lage?

Sonie1969 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 15:27

Er ist jetzt zu einer internetbekanntschaft nach Bremen abgehauen... Mit dem Fahrrad....

Zwar ist er schon 18, aber vielleicht hat Dir das Jugendamt dennoch Tipps? Jugendstrafrecht geht ja - wenn ich richtig informiert bin - auch bis 21 Jahren in manchen Fällen ...

Sonie1969 
Beitragsersteller
 28.06.2020, 19:10

Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig seit er 18 ist. Die übliche Erklärung

Regina3  28.06.2020, 19:13
@Sonie1969

Du hast also da schon angefragt? Haben Die keinen Tipp, wo Du Dich hinwenden sollst?

Sonie1969 
Beitragsersteller
 28.06.2020, 19:18
@Regina3

Inoffiziell soll ich ihn einfach Mal seine eigene Erfahrungen an der frischen Luft geben, bis er selbst kommt, das würde die Verhandlungen vereinfachen.

Du könntest ihm als vorübergehende erzieherische Maßnahme an seinem Computer nur eine bestimmte Zeit erlauben, in der er am PC verbringen darf.

Deinen Alkohol würde ich so verstecken, dass er ihn nicht findet oder ihn wegsperren in einem verschließbarem Schrank.

Wenn du ihm keine Grenzen setzen kannst, dann lernt er auch nicht, dass es Grenzen gibt.

Sonie1969 
Beitragsersteller
 28.06.2020, 18:46

Das klappt so nicht, da er 18 ist, darf ich ihn nichts mehr wegnehmen. Und das ich jetzt alles wegschliessen soll, weil er sich nicht dran hält... Kann ja nicht richtig sein. Wir sind nicht mehr bei Grenzen, ich muss jetzt Ko

Sonie1969 
Beitragsersteller
 28.06.2020, 18:54
@Sonie1969

Ich habe ihm z.b. die Internetleitung auf 500kbit gedrosselt, damit er nicht mehr spielt. Er hat sich darauf beim Nachbar eingewählt

Regina3  28.06.2020, 19:11
@Sonie1969

P.S.: Natürlich darfst Du ihm Dinge wegnehmen, die Dir (und damit nicht ihm) gehören. An Deinen Alkohol darf er nur gehen, wenn Du es erlaubst. Wem gehört der PC? Wer zahlt den Strom, wenn dieser läuft? Wer zahlt das Wasser (wenn er duscht)? Die Heizung im Winter? Erkundige Dich beim Jugendamt, ob Du ihm da anteilig was in Rechnung stellen kannst. Geht es in der Schule erfolgreich weiter/sucht er sich einen Ausbildungsplatz, kannst Du das ja wieder zurück nehmen. Und sonst muss er sich einen Job suchen und für seine Kosten selber aufkommen ...

Sonie1969 
Beitragsersteller
 28.06.2020, 19:17
@Regina3

Also Strafanzeige wenn er dennoch meine Sachen nimmt? Und Gerichtsvollzieher wenn er die Rechnungen nicht bezahlen will? Und wenn er sich keinen Job suchen will?