Unterhalt an faule Tochter?
Hallo, mich würde mal interessieren wie es rechtlich bei folgender Situation aussifht. Es handelt sich um ein 18 jähriges Mädchen, welches die Schule mit einem Hauptschulabschluss beendet hat. Sie wohnt bei der Kindesmutter. Startete dann ein Berufsvorbereitungsjahr. Vorraussetzng für dieses Jahr war ein Praktikumsplatz. Dazu hatte sie keine Lust und wurde von dem Vorbeteitungsjahr geschmissen. Bis dahin hatte Sie Unterhalt bezogen. Jetzt hat sie ja durch eigenes fehlverhalten kein Ausbildungsplatz. Wie sieht es da mit dem Unterhalt aus?? Sie wohnt Zuhause. Hat aber inzwischen 1 Monat Vollzeit gearbeitet und jetzt gerade einen Minijob.
Wer kennt sich da mit soetwas aus?
6 Antworten
Was furn unterhakt wenn sie zuhause wohnt?
Dann steh der dir zu um sie zu "unterhalten"
Streich ihre Vergnügungen! Unterhakt bedeutet nicht neueste handy und markenklamottwn etc!
Unterhakt bedeutet essen, trinken, Hygiene und funktionsfähige Kleidung (mal ganz böse gesagt!)
Mach es ihr unbequem!
Meist zwischen l und k 😂
Guten Morgen,
ich danke euch für die antworten.
da sie inzwischen versucht hat mich auf unterhaltsfortzahlung zu verklagen, habe ich nun auch den ra eingeschaltet. dieses schreiben von meinem anwalt hat sie doch dazu bewogen es sein zu lassen. ich brauche nichts mehr zu bezahlen. sie hat zwar jetzt eine ausbildung begonnen, wo sie über 900€ brutto verdient (bekommt😉), aber es besteht kein kontakt mehr zu dieser familie. wurde komplett geblockt.
falls es nochmal was neues zum unterhalt gibt, berichte ich 😉
Sie ist volljährig und solange sie keiner Ausbildung nachgeht, hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt.
Und wenn sie in Deinem Haushalt lebt hast Du Anspruch z.B. auf Kostgeld.
Danke, sehr hilfreicher Link👍
Hallo Sporty,
wenn deine Tochter zuhause wohnt und du nicht durch andere Gründe (wie Scheidung) Unterhalt bezahlen musst, besteht keine Pflicht ihr Geld auszubezahlen. Du musst für ihre Lebenserhaltungskosten aufkommen (Wohnen, Essen, Kleidung). aber ihr nicht einen teuren Lifestyle finanzieren.
Ansonsten: In Österreich besteht die Unterhaltspflicht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, ich nehme an in D ist es gleich. Wenn sie Vollzeit arbeitet, ist die Lage anders.
LG, Zeus
Sie wohnt bei der Kindesmutter.
Solange die Tochter keiner Ausbildung nachgeht hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt.
Wo hat sich denn heute Dein Handy "verschluckt"?