Unterhalt an Ex Freundin, ist dies Rechtens?
Ein Freund von mir hat ein ein Kind mit seiner Ex Freundin.
Die ist ausgezogen und verlangt jetzt mehr Unterhalt fürs Kind. Ok sagte mein Kumpel. Sie solle sich infomieren, wieviel Ihr zusteht.
ER bezahlt jetzt ca. 230€. Jetzt bekommt er gestern Post vom Anwalt von seiner Ex Freundin.
Er müsse jetzt noch 650€ Unterhalt für seine Ex Freundin bezahlen. Die beide haben 3 Jahr zusammen gewohnt. Sie ist von sich aus gegangen.
Ist dies Rechtens?
8 Antworten
WENN das Kind noch unter 3 Jahre alt ist, hat die Ex Anspruch auf den sogenannten Betreuungsunterhalt. Und der hat rein gar nichts miot den Umständen der Trennung zu tun.
Was zu prüfen wäre: Ist der Freund überhauptin dieser Höhe leistungsfähig?
Der Kindesunterhalt macht mich auch stutzig. Der MINDESTunterhalt von unter5-jährigen Kindern liegt schon in der niedrigsten Stufe bei 317€. Zieht man davon das halbe Kidnergeld ab, kommt man ungefähr auf die 230€.
Das würde bedeuten, der Freund hat maximal 1500€ netto zur Verfügung!
Der Selbstbehalt liegt (so er berufstätig ist) bei 950€ (Düsseldorfer Tabelle 2011).
Wenn ich jetzt rechne: 950€ Selbstbehalt plus Kindesunterhalt 230€, dann sind das bereits 1180€. Dann KANN der Freund niemals 650€ Betreuungsunterhalt leisten!
er soll sich schnellstmöglich selber einen Anwalt nehmen. Den Kindesunterhalt kann er kostenlos beim Jugendamt ausrechnen und per Anerkennungsurkunde rechtlich sichern lassen (erspart das Urteil), aber was den Betreuungsunterhaltangeht... dafür braucht es den Anwalt, ggf das Gericht.
Zahlen muss er für die Ex wie gesagt bis zum 3. Geburtstag des Kindes.
Der Zahlbetrag für ein Kind unter 6 Jahren beträgt in der untersten Einkommensstufe 225,-€, da das hälftige Kindergeld auf den Tabellenbetrag angerechnet wird.
Die Zahlbeträge findet man ganz unten in der Düsseldorfer Tabelle.
Ja wenn sie ein Kind hat, wovon soll sie leben. Der Kindsvater ist doch auch mit Schuld an der Lage. Es spielt keine Rolle, wer zuerst gegangen ist.
Ich würde das Prüfen lassen von deinem Anwalt.650 € ist schon sehr heftig denn das würde bedeuten , das du mindestens 1000€ mehr verdienst als sie. Du kannst es auch grob selber berechnen
dein nettolohn-Kindesunterhalt (-Fahrtkosten =reiner Nettolohn
Dein reiner Nettolohn -Ihr Nettolohn = xxxx
von xxxx must du 3/7 an sie bezahlen
solltet ihr einen gemeinsamen Kredit haben , dann kannst du die von deinem Nettolohn auch abziehen.
Dein Selbsterhalt liegt bei 1050€ im Monat
Ich kann dir das auch gerne berechnen wenn du willst (lebe selber in der Trennung und habe auch einen Sohn)
Da du nur 230€ Kinderunterhalt bezahlst ,kann die Berechnung vom Anwalt nicht stimmen denn ich bezahle 291€ Kinderunterhalt und bezahle meiner Frau nur 144€ unterhalt !
Gruß
Justin
Deine Berechnung stimmt nicht.
Hier geht es um Betreuungsunterhalt nach 1615l BGB!
Der Mindestbedarrf für die Mutter liegt nach der Düsseldorfer Tabelle Anhang II bei 770,-€.
Bzw. muss hier der Vater, soweit leistungsfähig, den kompletten Verdienstausfall der Mutter ersetzen.
Natürlich muss der mann zahlen schliesslich hat er sie geschwängert.
sie kann doch nicht Arbeiten gehen nd das kind vernachlässigen oder alleine zu Hause lassen.
wo leben wir denn.....
Ich habe gerade den blöden Kommentar von dir gelesen.
Ist zwar ne Weile her, aber trotzdem.
Ich glaube Du bist wohl auch nicht die Treuste.
""Klar, wenn die Frau fremdgeht , ist natürlich auch der Mann schuld. ""Oh
mann, wie naiv bist du eigentlich. Du haßt die Männerwelt wirklich.
Außerdem sind wir jetzt vom eigentlichen Thema weggekommen , gelle?
Bitte spar dir deine unüberlegten dummen Kommentare.
Libe lady00200,
als Hinweis, er wurde ein halbes Jahr lang betrogen. Sie hat nen neuen.
Den Kommentar mit " er hat sie Geschwängert", könnte man sein lassen.
Ich brauche Hilfreiche Antworten, keine Unterstellungen.
Wenn man das so sieht, warum hat sie nicht die Pille regelmäßig geholt???
Er wollte eigentlich kein KInd
Ja! 230 ist weit unter dem was die Düsseldorfer Tabelle vorgibt! Google mal Düsseldorfer Tabelle im Netz, zm Thema Kindesunterhalt! Das Minmum liegt bei 350 pro Kind.
Also meine Düsseldorfer Tabelle 2011 fängt bei 317 € an?
Nee, der Mindestkindesunterhalt (Zahlbetrag) nach der Düsseldorfer Tabelle beträgt derzeit 225,-€.