Unter 25 eigene wohnung, job verloren wie würde es weiter gehen?

6 Antworten

Ja, es gibt Mittel und Wege! Man geht den Weg, den alle gehen, wenn sie arbeitslos werden und zwar direkt zur Arbeitsagentur!

Wichtig ist bei einem Jobverlust, dass man lückenlos versichert ist. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Ist also auch nur eine Lücke von 1 oder 2 Tagen, so muss man seine Krankenversicherungsbeiträge für diese Tage selber zahlen. Schon allein aus dem Grund, bitte sofort dort melden.

Verliert man also seinen Job, dann meldet man sich umgehend bei der Arbeitsagentur. Weiß man um den Jobverlust schon einige Tage oder gar Wochen vorher, dann sollte man auch bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, den Gang zur Arbeitsagentur antreten und nicht erst wenn der Tag "X" da ist!

Wie andere Antwortgeber schon schrieben, solltest Du unbedingt Deine Ausbildung abschließen! Notfalls auch einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes in Erwägung ziehen.

Wird man vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen, so meldet man sich "rechtzeitig" arbeitsuchend. Du bekommst in diesem Fall, für einen bestimmten Zeitraum ganz normal Arbeitslosengeld I. Das sind meines Wissens nach um die 60 % des letzten Netto-Einkommens. Liegt dieser Betrag unter dem Hartz4-Satz, so kann man aufstockend Hartz4 beantragen. Das würde Dir aber alles der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur erklären.

Die Altersangabe "25 Jahre und die Eltern wären in irgendeiner Pflicht", hat sich leider wie ein Märchen in vielen Köpfen festgesetzt und hat nichts mit dem normalen Unterhaltsrecht zu tun!

Diese Altersangabe ist ausschließlich auf das Sozialrecht bezogen! Grob erklärt; beziehen z.B. beide Elternteile Hartz 4 und ein junger Erwachsener lebt noch mit in der elterlichen Wohnung und bezieht ebenfalls Sozialleistungen, so würde kein Amt einem jungen Erwachsenen, unter 25, eine eigene Wohnung finanzieren. Verstehst Du den Unterschied?

Du lebst bereits allein und hast durch Deine Ausbildung eigene Ansprüche erwirtschaftet, somit kannst Du diese Altersangabe getrost vergessen. Auch sind Deine Eltern nach Abschluss Deiner Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht entfällt auch dann, wenn Du Deine Ausbildung einfach abbrechen würdest und gar nichts mehr tust. Dann müsstest Du Dir einen Job suchen und so Deinen Lebensunterhalt verdienen! Evtl. Ansprüche an die Eltern, hat also nach dem 18 Geburtstag nur noch der, der seine weitere Ausbildung zielstrebig verfolgt. Tut man das nicht, guckt man oft ganz schnell in eine leere Röhre........

Alles Gute wünsche ich Dir ;-)

Alg 2 bekommt man nicht nur erst ab 25 das ist eine allgemein aussage weil das Amt will das die Eltern bis dahin unterhalt zahlen aber das müssen die Eltern nicht mitmachen.

Wen du arbeitslos wirst steht dir 6 Monate erstmals Arbeitslosengeld zu  und wen du deine eigen Wohnung hast und davon nicht alles finanzieren kannst steht dir eine Aufstockung zu.Aber nur weil du schon ausgezogen bist und das auch nur wen ein Rückzug nicht möglich ist.

Mit bestandener Prüfung   kann nicht mal das Amt deine Eltern zum unterhalt zahlen zwingen den der Anspruch ist  mit dem besten geendet.

Bei mir ist dieser Fall auch mal eingetreten (ich war 22 und dann für knapp 3 Monate Arbeitslos). Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Ausbildung gemacht (aber immer gearbeitet) und musste nicht zu meinen Eltern zurück. Diese Option wurde nicht einmal vom Arbeitsamt erwähnt.

Ich habe H4 bekommen und musste eine Art 1€ Job machen, Nebenbei selbstverständlich Bewerbungen schreiben etc. Habe dann kurzfristig eine Ausbildung gefunden. 

KaeteK  27.04.2017, 12:33

Dann sich gleich mal nach einen Ausbildungsplatz, wo du deine Lehre beenden kannst. Ist die Kündigung selbst verschuldet, gibt es eine Sperre.

markusd1996 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 11:28

wird nicht immer gesagt alg 2 erst mit 25 dies das ich höre das zum beispiel andauernd oder gibt es da sonderfälle 

Apfel2016  27.04.2017, 11:34
@markusd1996

ja es wird oft erzählt, aber Arbeitslos kann man ja immer werden. Manche machen ihre Ausbildung mit 16 und sind mit 19 fertig, ziehen aus und Arbeiten. Wenn die dann mit 23 Arbeitslos werden bekommen die auch H4 und müssen nicht zu den Eltern zurück.

Man darf halt nicht ausziehen, wenn man es nicht bezahlen kann und unter 25 ist bzw. die Möglichkeit hat bei seinen Eltern zu wohnen.

Hast du den Angst die Ausbildung zu verlieren oder geht es dir um die Zeit nach der Ausbildung?

markusd1996 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 11:59
@Apfel2016

ja ist gut möglich das ich die ausbildung verliere und ich wollte halt wissen ob ich hier wohnen bleiben kann ob ich sofort zum arbeitsamt muss dann und wie das abläuft

Apfel2016  27.04.2017, 13:07
@markusd1996

Also erstmal ist es sehr schwer einen Azubi zu kündigen...da liegt dann wohl schon Eigenverschulden vor und dann kann es zu einer sperre von drei Monaten kommen. 

Ja, sofort wenn du die Kündigung erhälst musst du dich beim Arbeitsamt melden. Wie das genau abläuft und welche Anträge zu stellen musst wird dir beim Arbeitsamt dann gesagt. 

aber du bist im 3. Lehrjahr, du solltest diese Lehre unbedingt beenden. Ruf bitte bei der zuständigen Kammer an und berichte was vorgefallen ist. Die können dir bestimmt einen anderen Betrieb zuweisen oder dir sagen welche Möglichkeiten bestehen um an der Prüfung teil zu nehmen. 

Warum "nicht zurück kann" ??
Sie sind auf jeden Unterhaltspflichtig meines Wissens nach
Wenn deine Ausbildung 200km weg ist oder so kann es natürlich sein das es da Regelungen gibt

Versuche es mal mit Wohngeld oder aufstockender Leistung vom Sozialamt

Dave0000  27.04.2017, 11:18

Ach Sry

Wenn du die Ausbildung verlierst war die Frage

Ja dann hindert dich ja nichts zu den Eltern zurückzugehen wenn sie dich nicht finanzieren wollen

Du wirst doch klug genug sein, selbst dann, deine Lehre zu beenden.
Nein, du musst nicht zu deinen Eltern zurück, aber du wirst arbeiten müssen.