Unter 18 aber Film nach 0 Uhr im Kino gucken mit Erziehungsbeauftragung?
Sind 3 Leute, ich bin 18 und die anderen beiden sind 17. Unter 18 darf man ja keine Filme, die nach 0 Uhr gehen gucken, aber was wäre wenn wir eine Erziehungsbeauftragung wie z.B. dieses Formular http://download.cineplex-kassel.de/Jugendschutz/Einverstaendniserklaerung_CineplexCAPITOL.pdf ausgefüllt von den beiden auf mich mitbringen? Würde das durchgehen?
8 Antworten
In Begleitung einer voljährigen Person+ Muttizettel ist es erlaubt, sofern die Altersfreigabe stimmt
Nein, Nr 12345
Auch die Eltern stehen nicht abseits der Pfade des Gesetzes
Ein Erziehungsberechtigter muss mit rein oder es ist Schicht im Schacht
Es reicht eine erziehungsbeauftragte Person, siehe § 11 JuSchG.
Leider nein.
Hier mal der Text-Auszug aus dem Cineplex Kassel, dieser zitiert den Gesetzestext:
http://www.cineplex.de/infos/unter-18-jahren/1362/kassel/
Dort steht auch eine Definition von erziehungsbeauftragt...leider bist du , auch wenn 18, keine solche Person laut Gesetz.
Er kann aber solch eine Person werden.
"Eine Person über 18 Jahre kann nach Vereinbarung mit einer personensorgeberechtigten Person (Eltern, Elternteil) die Betreuung der Kinder übernehmen"
http://www.jugendinformation-nuernberg.de/was-ist-eine-erziehungsbeauftragte-person.html
Letztendlich entscheidet immer das Kino selber wen sie rein lassen und wen nicht.
Es gibt Gesetze webbasierte nicht reinlassen dürfen, das ist klar.
Aber andersrum gibt es kein Gesetz wen sie reinlassen müssen.
Auch die Eltern stehen nicht über dem Gesetz. Also Njet.
Das Gesetz sieht aber genau dies vor, das ein Minderhähriger in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person das darf^^
Nö
Das entscheidet das Gesetz
Es sei denn das Kino hat 50.000 Euro zu viel die Es als Bußgeld zahlen will