Disco mit 16 Jahren?
Ich möchte nächsten Monat mit Freundinnen in einem Club feiern , ich bin zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt. Ist das gesetzlich erlaubt ? Soweit ich weiß kann man mit 16 bis 24 Uhr in die Disco gehen jedoch lohnt sich das nicht für 1std da die Disco um 23 Uhr auf macht. Ich habe gehört das man ein Erlaubnis Formular ausdrucken kann und dann mit der Unterschrift seiner Eltern und in Begleitung eines 18 jährigen so lange wie man möchte in einer Disco bleiben. Kennt sich da jemand aus? Muss jeder der 16 ist eine 18 jährige Begleitung haben ? Woher bekomme ich das Formular? Hat da jemand eigene Erfahrungen ? Ist das gesetzlich erlaubt etc? Danke im Voraus
7 Antworten
Jeder Club/Disco hat verschiedene Hausordnungen, in manchen kommen gar kein Minderjähriger rein, bei manchen nur bis 24 Uhr oder bei manchen auch länger aber dann nur mit Eltern unterschrift und Begleitperson etc. Du müsstest dich also Irgendwie selber über die Disco informieren wo du rein willst^^
das formular findest du im internet, z.b. auf der seite eines clubs, der junge gäste hat. bei uns ist es zumindest in einem club so, dass eine 18-jährige person 2 16-jährige begleiten darf.
annokrat
das mit der begleitung und unbegrenzte zeit ist quatsch. nur weil deine eltern das gutheißen, darf das jugendschutzgesetz nicht einfach ausgehebelt werden - vor allem nicht nur aufgrund eines gerade 18jährigen begleiters. 0uhr musst du aus dem club.
sofern der laden auch nur halbwegs anständig ist, gibst du deinen personalausweis am eingang ab und wirst 0uhr nach draußen begleitet, sofern du nicht selbst nach vorn kommst und gehst.
Mit 16 darfst du bis 24 Uhr, es sei denn, deine Eltern sind mit dabei oder du hast einen "Muttizettel" mit Unterschrift, Ausweis und Telefonnummer Deiner Eltern.L.G.
Also meistens sind die Discos, die 22-23 Uhr öffnen, ab 18. Eine Volljährige Person kann jeweils nur für eine Person die Aufsicht übernehmen, aber auch nur dann, wenn der Club das erlaubt. Das Formular kannst du dir per Google beschaffen. Wichtig ist, dass eine Kopie des Ausweises eines Elternteils drauf ist und die Unterschrift auf dem Zettel.
WICHTIG: wenn du auf Deutsch gesagt Sche*ße baust oder sturzbetrunken aufgegriffen wirst, haftet die Aufsichtsperson.