EZÜ. Darf ich mit 15 in einen Film ab 18?
Also ich bin 15.. und möchte in einen Film ab 18. Dieser geht bis nach 00:00 Uhr..
Ich hätte jemanden dabei, der 18 ist und diese Erziehungsübertragung ausfüllen könnte/würde. Klappt das dann aufjedenfall oder ist das eher nur mit Filmen ab 16 erlaubt? Wisst ihr was ich meine? :p
9 Antworten
Nein das geht erst wenn Du auch 18 bist.
Ausnahme im JuSchG sind Filme mit FSK 12, dort darf auch Kindern ab sechs Jahren Zutritt gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Hier findest Du alles Wissenwerte:
www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html
Nach Jugendschutzgesetz § 11 dürfen Kinder und Jugendliche nur in Filme die für ihr Alter freigegeben sind. d.h. in deinem Fall du darfst in Filme ab 0 / 6 / 12 Jahre. Filme ab 16 / 18 Jahre sind für dich Tabu. Nur bei Filmen ab 12 Jahren gibt es eine Ausnahme: Dort dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung der Eltern in einen Film ab 12 Jahren. Das Kino riskiert ansonsten eine Geldstrafe oder die Schließung des Kinos.
Du dürftest nicht mal in einen Film ab 16 - nicht mal in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Erziehungsbeauftragungen sind nur für öffentliche Veranstaltungen relevant. Sie hebeln nicht die FSK aus.
Nein das geht nicht.
Ich hab das mit meinem Vater versucht, 5 Tage vor meinem Geburtstag und er wär auch mitgekommen. Der Film lief sogar nicht bis nach 0:00 und wir wurden nicht reingelassen..^^
Lg