Unter 18 nach 0:00 Uhr im Club bleiben?
Gibt es eine Möglichkeit länger im Club zu bleiben bis 4,5 Uhr? Kann aber auch sein das sie nicht drauf achten und durch feiern werden. Aber falls es so sein sollte kann ich irgendein Formular von meiner Mutter vorlegen das sie klar bestätigt, das ich nach 0 Uhr draußen bleiben darf?
2 Antworten
Unter 18 nach 0:00 Uhr im Club bleiben?
Den Aufwand der Kontrolle der Einhaltung wird sich kein Betreiber eines Clubs antun, rein gesetzlich besteht die Möglichkeit in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person.
das ich nach 0 Uhr draußen bleiben darf?
Draußen bleiben darfst Du solange es Mutti erlaubt
Bei uns damals ging das streckenweise. Die habe dann von beiden solange die Ausweise einkassiert.
Nein der Aufwand ist zu hoch um die Kontrolle der Begleitperson zu kontrollieren und auch der Ausschank von harten Alkohol. Das Risiko ist für den Betreiber zu hoch, das wird sich kaum ein Betreiber antun.
Brauchst nen Muttizettel. Und entsprechend den sorgeberechtigten Erwachsenen in Begleitung.
Clubs die sich das nicht antun wollen werden keinen unter 18 reinlassen.
Wenn da nämlich nach 12 minderjährige drinnen sind kriegt der Betreiber ordentlich einen auf'n Deckel.
Bei Veranstaltungen die ab 16 reinlassen kriegen die Leute ggf. Einlassbändchen. Für die unter 18 jährigen. Auch kassieren die ggf. Den Ausweis etc. Ein. War bei uns Mal so als ich mit sorgeberechtigten Person Mal wo war.
Im Endeffekt ists von Veranstaltung zu Veranstaltung unterschiedlich. Aber nach meiner Erfahrung hat man den Jugendschutz durchaus ernst genommen.
Also einbehalten dürfen sie den Ausweis laut dem neuen Gesetzt nicht mehr. Und das sind die letzten 3 Feiern in dem Club dannach wird dieser geschlossen also ich hoffe die drücken ein Auge zu und reißen die Bude komplett ab.
Die Veranstaltung ist übrigens 16+
Also werde ich denke mal mit 17 durchfeiern können und dort Bier kaufen können. Da der Aufwand für die Betreiber viel zu hoch wäre jeden Affen zu kontrollieren? Heisst im Schluss "Bleiben auf eigene Gefahr?"