Unsere minderjährigen Kinder haben ein Haus geerbt. Muß das Familiengericht dem Verkauf zustimmen?
Hallo an Alle, die beiden Kinder sind sieben und elf Jahre alt und stehen beide unter elterlicher Sorge. Ein Einschränkung dieser Sorge oder eine Vormundschaft ist nicht gegeben. Ein Berater eines noch beteiligten Erben vertritt die Auffassung das ein Familiengericht dem geplanten Verkauf des Hauses zustimmen müsse, eben weil die Kinder minderjährig sind. Für Antworten und Hilfen schon hier vielen Dank. E.
3 Antworten
Es vermieten und das Geld auf ein Konto packen damit die Kinder später darauf Zugriff haben und wenn sie 18 sind können sie selber entscheiden ob sie es verkaufen oder nicht
Lasst den Kindern das Haus
Die werden ja jetzt auch schon eine Wohnung oder ein Haus haben und wahrscheinlich nicht in einem Zelt wohnen, denke ich. Also besteht wahrscheinlich kein Bedarf für Eigennutzung.
Das ist ja wohl leichter gesagt als getan. Die Erhaltung eines Hauses kostet einen schönen Batzen Geld, das muss man sich erst einmal leisten können. Vermietung wäre allerdings eine Alternative.
Ja das Familiengericht muss zustimmen. Bei uns ist der Fall gerade ähnlich. Was die Eltern wollen, interessiert nicht.
Wie wäre es mit eigennutzung ?