Unser Vermieter möchte einige Aussenfenster vergittern lassen, was wir jedoch nicht möchten. Darf er das ohne unser Zustimmung?

6 Antworten

Einbruchschutz ist ja schön, aber ich würde mich dann wie im Gefängnis fühlen :(

Da er Euch das Vorhaben ja vorher mitgeteilt hat, denke ich, dürft Ihr auch was dazu sagen. Also in dem Falle, dass Ihr dagegen seit! Obs was bringt, steht auf nem andern Blatt ...

Viel Erfolg :)

milaanmuc 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 10:57

Kann man sich dagegen rechtlich wehren? Wir wollen keine Gitter von unserem Schlafzimmerfenster.

KatzenEngel  01.06.2016, 11:04
@milaanmuc

Ich würde es versuchen, kenn mich aber ehrlich zu wenig aus in dem Bereich, um Dich richtig beraten zu können. Seit Ihr im Mieterbund? Die würden Euch sicher weiterhelfen. Viel Erfolg und lasst Euch sowas nicht bieten!

Eventuell muss er das machen. Da es ihm von der Versicherung vorgeschrieben wird. Da kann er eventuell nix dafür.

DieHoffnung  01.06.2016, 19:20

Natürlich gibt es andere Möglichkeit auch, aber der Vermieter muss halt wahrscheinlich auch auf sein Budget achten?

milaanmuc 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 10:55

Das ist nicht der Fall. Initiative geht von anderen Wohnungseigentürmer aus.

GanMar  01.06.2016, 11:13
@milaanmuc

Bevor der Beschluß endgültig gefällt wird, noch einmal in größerer Runde darüber sprechen:

Es gibt ggf. alternative Möglichkeiten, nämlich einbruchhemmende Fenster mit schlagfestem Glas und entsprechenden Verriegelungen der Rahmen. Unter Umständen kann man sogar einen Berater von der Polizei dazu einladen, welcher einen guten Überblick über Einbruchschutz geben wird.

Vielleicht hat er von seiner Versicherung die Auflage dazu erhalten....?????

milaanmuc 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 10:52

Nicht, dass uns das bekannt wäre. Angestoßen wurde das von unseren Nachbarn die sich unsicher fühlen und Ihre Fenster vergittern. Damit dann im Erdgeschoss alles einheitlich ausschaut, soll auch unsere Wohnung vergittert werden.

Und dann soll das womöglich als Modernisierung von euch Mietern bezahlt werden?  Und was ist mit den anderen Hausseiten?

Was der Vermieter möchte, ist zunächst irrelevant. Gibt es da schon eine schriftliche Ankündigung? Wenn ja, dagegen Widerspruch einlegen, schriftlich per Einwurfeinschreiben.

Die Gitter würden neben der psychischen Belastung eine wesentliche Veränderung der Mietsache bedeuten die m. E. die nicht hinzunehmen wäre. Die Phobie eines der Eigentümer (oder Mieters?) kann hier nicht Maßstab sein.

Falls zu gegebener Zeit evtl. Handwerker die Wohnung betreten müssen, diese nicht hereinlassen.

Was meinen die anderen Mieter?

Gibt es, falls alles Eigentumswohnungen sind, einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft?

milaanmuc 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 14:49

Bisher gibt es noch keinen Beschluss. Unser Vermieter hat uns heute auch signalisiert, dass er davon auch nicht so überzeugt ist, jedoch auch nichts dagegen hat es Einbrechern etwas schwerer zu machen. Wir warten nun erstmal ab was passiert. Deine Tipps sind schon mal sehr hilfreich. Vielen Dank.

Handelt es sich um ein MFH mit Eigentümergemeinschaft? Wenn ja, hat diese Eigentümergemeinschaft einen Beschluss gefasst? Dann könnte sich Euer Vermieter gar nicht dagegen wehren. Die Gitter kommen aussen dran und alles, was Fassade ist, kann ohne Zustimmung der Mieter gemacht werden. Gefällt es Euch dann nicht, hinter Gittern zu wohnen, müßtet ihr was anderes suchen.

Wenn es jedoch zwei völlig getrennte Eigentumsverhältnisse sind, also z. B. ein Reihenhaus gehört den Nachbarn und Eures Eurem Vermieter, kommt es doch gar nicht darauf an, dass das ganze Gebäude gleich aussieht. Der eine mag so und der andere so.

Wenn Euer Vermieter dann wirklich was für den Einbruchsschutz tun will, kann er innen spezielle Schlösser anbringen, die ein Aufhebeln der Fenster zuverlässig verhindern. Der freie Blick bliebe erhalten und der Vermieter spart jede Menge Geld. (google mal Abus Fenstersicherung)

Signal für Einbrecher: Bei vergitterten Fenstern ist was zu holen und wenn der Nachbar nicht vergittert hat, ist dieser wohl eher arm. Gitter fordert also geradezu heraus, sich Zutritt ggf. auf andere Art zu verschaffen. Z. B. über die Terrassentür oder wird diese auch vergittert?

milaanmuc 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 11:25

Danke für die tolle Antwort. Es handelt sich in er Tat um ein MFH. Einer der Eigentümer hat angeregt die Vorderseite des Gebäudes mit Gittern zu versehen.

Aus unsere Sicht ist dies weder schön noch macht es Sinn, da auf den anderen Hausseite große doppeltürige Terassenfenster noch wesentlich mehr Angriffsfläche bieten.

Sehe das mit dem Signal für Einbrecher genauso.

bwhoch2  01.06.2016, 11:58
@milaanmuc

Erst im April war ich auf einer Messe, wo ein Kriminaler beraten hat. Eine Vergitterung lehnt dieser schon aus optischen Gründen ab und wegen der "Einladung". Die einfachste und beste Angriffsfläche ist fast immer die Terrassentür. Häufig ist diese einigermaßen sichtgeschützt, sodass der Einbrecher ungestört ans Werk gehen kann und zudem sind diese meist recht schwach. Hier gehören von innen Schlösser hin, die fest im Mauerwerk verankert werden. Wenn ein Einbrecher nun merkt, dass das einfache Aufhebeln nicht gleich zum Erfolg führt (max. 3 Minuten). Läßt er ab, es sei denn, das Objekt ist für ihn so attraktiv, dass er unbedingt rein will. (Signal Vergitterung!)

Schau Dir mal diesen aktuellen Artikel an:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/sicherheit-einbrueche-im-freistaat-vereitelt-1.3012728