Was muss man tun, wenn das Haus abgebrannt ist und die Versicherung nichts zahlen will?

15 Antworten

Die Versicherung, so eine Wohngebäudeversicherung (auch gegen Feuerschäden) besteht, wird hier wohl schlußendlich zahlen müssen, so sie keine Hinderungsgründe vortragen kann. Ein Hinderungsgrund oder auch Grund für eine Freistellung von der Leistung könnte sein, daß die Brandursache noch ungeklärt ist. Versicherungen sind nämlich inzwischen auch gebrannte Kinder. Sie müssen im Interesse nicht zuletzt der Versichertengemeinschaft darauf achten, daß hier nicht auch Fälle bezahlt werden, die nicht mit rechten Dingen zugingen. Es hat eben derweil zu viele Trickser gegeben, die immer wieder versuchen, "Besitzgegenstände zu vergolden" oder zumnidest zu erneuern über eine Versicherungsleistung. Was hat die Versicherung denn geschrieben auf die ordnungsgemäße Einmeldung des Schadens hin? Oder besser noch: was hat denn der zuständige Versicherungsvertreter (Ansprechpartner, siehe oben rechts im jährlichen Rechnungsanschreiben des Versicherers) dazu bisher aufgenommen? Wenn solche Informationen vorliegen, kann man auf diese Frage, wieso die Versicherung sich hier bei einer Leistung (noch) zurückhält überhaupt erst treffend antworten.

Es kann im wsentlichen 5 Gründe für die Nichtzahlung geben.

  1. Das Haus wurde von dir gar nicht gegen Feuer versichert.

  2. Der Beitrag wurde trotz Mahnung nicht gezahlt.

  3. Es besteht Tatverdacht der Brandstiftung

  4. Es wurden bei der Schadenmeldung falsche Angaben gemacht.

  5. Die Die Angaben im Versicherungsantrag weichen extrem von der Realität ab.

Wenn dies alles nicht zutrifft, dann musst du sofort "Deckungsklage" über einen Anwalt einreichen und den Ombudsmann für das Versicherungswesen einschalten (Letzteres ist kostenlos)

Adresse Ombudsmann:

Versicherungsumbudsmann e.V., Postfach 08 06 32; 10006 Berlin

Es kann natürlich die unterschiedlichsten Gründe geben. Wenn der Schadenfall dem Grunde und der Höhe nach klar ist, kannst Du nach einem Monat eine Abschlagszahlung verlangen. Du hast auch das Recht einen Sachverständigen zu beauftragen. Weitere Infos zur Gebäudeversicherung auch unter http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html. In jedem Fall würde ich nach §14 VGB (wenn die aktuellen Bedingungen zugrunde liegen) eine Abschlagszahlung fordern. Achte darauf, dass der Versicherer auch die Schadenzahlung verzinsen muss (derzeit 4%) - daran sind allerdings auch Bedingungen geknüpft, die du unter §14, Abs. 3 nachlesen kannst.

Einfach so wird die Versicherung nicht die Zahlung verweigern. Leider teilst Du zum Grund nichts mit, weswegen wir jetzt hier nur rätseln könnten. Nach Abschluss der Ermittlungen zur Brandursache wird die Versicherung -vorausgesetzt, dass es sich nicht um einen "warmen Abriß" handelt - die Kosten des Wiederaufbaus übernehmen. Dass Du allerdings die Versicherungssumme einfach ausbezahlt bekommst, solltest Du nicht erwarten.

Ich kann mich den Kommentaren meiner Vorgänger nur anschließen! Warum will die Versicherung nicht zahlen? Das sollte hier zumindest dargelegt sein! Wie ist das Haus abgebrannt? War es Brandstiftung? Laufen noch Ermittlungen? Was war denn genau versichert? War überhaupt gegen Feuer versichert? Mal eine nicht ganz unwichtige Frage: Bestand der Vertrag zum Zeitpunktes des Brandes überhaupt schon, oder noch? Waren die Beiträge bezahlt?