Motorrad in Werkstatt abgebrannt? Ab wann Totalschaden?Versicherung?
Heute ist die Werkstatt, in der meine geliebte Yamaha steht, abgebrannt.
Wenn das Bike nun unversehrt zwischen den Flammen im heißen Rauch stand, ist das sofort ein Totalschaden und nicht mehr fahrbar (zB Rahmen durch Hitze eventuell verzogen, Gestank Ruß etc. )? Kann ich damit sowieso rechnen?
Das andere: Hat jemand Erfahrung mit der Dauer bis die Versicherung einen möglichen Brandschaden ersetzt? Bald geht die Saison wieder los. Bin gerade sehr ungeduldig. Danke für eure Antworten.
9 Antworten
Wenn du dein Bike dort für Geld untergestellt hattest, ist der Halleninhaber auch dafür verantwortlich, dass die in Obhut befindlichen Fahrzeuge auch gegen Feuer versichert sind. Wenn du keine Teilkaskoversicherung hast, bleibt dir dann nur, gegen den Vermieter zu klagen.
Ein bissel Geduld mußt da schon haben. Denn als erstes werden die Brandermittler der Kripo die Brandursache klären sofern dies nicht schon durch die Feuerwehr erledigt wurde. Dann müssen erst mal die Besitzer der geschädigten Fahrzeuge ermittelt werden. Oftmals ist das ja durch die Werkstattaufträge nicht mehr auf die Schnelle nachvollziehbar.
Dann müssen die Gutachter der Versicherungen die Fahrzeuge in Augenschein nehmen und bewerten. Da bei einem Brand nicht nur Ruß, Rauch und Hitze Schäden verursachen können, muß schon sehr genau gerechnet werden. Denn durch die oft stark sauren Rauchgase, korrodieren auch Steckverbindungen von Kabeln oder elektronische Bauteile sehr schnell und stark. Und die Brandsanierung sieht dann auch ein Zerlegen eines Bikes und eine 100% Reinigung aller Bauteile vor.
Ob nun die Kasko den Schaden übernimmt, wage ich zunächst mal zu bezweifeln. Denn hier steht zuerst die Betriebshaftpflicht der Werkstatt im 1. Rang zu regulieren.
Laß den Brandermittlern ein paar Tage Zeit und dann kannst ja auch mal die Werkstatt kontaktieren. Nur eben nicht gleich. U.U ist da die eine oder Andere Existenz in Rauch aufgegangen! Da haben die primär andere Sorgen.
Denn hier steht zuerst die Betriebshaftpflicht der Werkstatt im 1. Rang zu regulieren.
Aber nur dann, wenn feststeht, dass ein Verschulden des Betreiber der Werkstatt zweifelfrei ist.
Ich fühle sehr mit dem Besitzer, so etwas wünscht man niemandem aber vor allem nicht ihm. Sehr netter Mensch dem das passiert ist. Mein kleiner Schaden ist in keinem Fall zu Vergleichen, aber ich hatte mir natürlich für meinen kleinen Teil Sorgen gemacht und wollte mal hier fragen ob jemand Erfahrungen hat und nicht gleich dort nerven. Danke für die ausführliche Antwort!
Meine TK bezahlt sofort nach dem Gutachten aus, so meine gleichen Erlebnisse mit einem Auto.
Keine Teilkasko, kein Geld, denn die Vers. der Werkstatt bezahlt ja meist nur für die, die gerade repariert werden.
Da erlebe ich aber meist etwas ganz anderes, und die liebe muss selbst für eine Versicherung sorgen, was ja ohne Probleme heute mit der Ruheversicherung möglich ist.
Siehe ggf. auch den Makler wattdennnu.
Das kommt auch auf die Versicherung an. Manche sind schnell und andere lassen sich unheimlich viel Zeit. Manchmal kann es sinnvoll sein einen Anwalt einzuschalten, der weiß auch auf welche Leistungen Anspruch besteht, welche die Versicherung gern übersieht.
Wenn die Werkstatt abgebrannt ist, kannst du davon ausgehen, dass auch dein Motorrad Opfer der Flammen geworden ist.
Warte jedoch erstmal ab, vielleicht hat man die Maschinen noch retten können.
Die "KFZ-Handel und Handwerkversicherung" leistet auch für Fahrzeuge "in Obhut". Due muss natürlich auch korrekt abgefasst sein.
UND die Stichtagmeldung muss ordnungsgemäß abgegeben sein.