Ungültige / gefälschte Konzerttickets - War meine Reaktion richtig und krieg ich mein Geld zurück und wenn nicht was tun?

4 Antworten

Für mich riecht das eindeutig nach Betrug. Ich würde auf jeden Fall empfehlen Anzeige zu erstatten. So hättest du eine Chance, an die Anschrift der Dame zu kommen. Ohne die Anschrift wird es nämlich schwierig, die Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Wenn die Adresse bekannt ist, dann ist die günstigste Maßnahme der gerichtliche Mahnbescheid. Dann muss sie binnen 2 Wochen reagieren


Joergi666  09.12.2015, 09:31

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html - lies dir mal den Paragraphen durch, Betrug kommt nicht in Betracht, da die Verkäuferin mit der email schon eingräumt hat, dass das Ticket nicht gültig ist aufgrund eines (angeblichen) Versehens - das sieht zwar tatsächlich nach Betrug aus- ihr die strafrechtlich relevante Betrugsabsicht nachzuweisen dürfte aber nahezu unmöglich sein.

franneck1989  09.12.2015, 09:36
@Joergi666

Der 263 StGB ist mir wohl bekannt.

Für mich spricht das Verhalten der Verkäuferin aber eine andere Sprache. Klar, hier hat man auch Interpretationsspielraum und jeder bewertet das Verhalten möglicherweise anders. Eine Anzeige wäre aber trotzdem keine schlechte Idee, man hat ja dadurch keinen Nachteil.

aufgrund der Sachlage würde ich nicht zwingend Betrug (als Straftatbestand) sehen- sehr wohl ist die Verkäuferin im Rahmen des Zivilrechts aber Schadensersatzpflichtig. Ob du das Geld siehst ist natürlich davon abhängig, ob die Verkäuferin über Einkommen bzw. Vermögen verfügt - welches im Zweifelsfall nach einer Gerichtsverhandlung auch pfändbar wäre. Die Bestellung der Schuhe besagt ja nicht, dass die Verkäuferin sich diese auch leisten kann- alles in allem vermute ich, dass du hier den gesamten Rechtsweg ausschöpfen musst und Gefahr läufst, im Endeffekt auf noch deutlich höheren Kosten sitzen zu bleiben.


Johann1503 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 09:21

hmm ich hoffe das vllt das Schreiben irgendwas bewirkt bei Ihr

Joergi666  09.12.2015, 09:27
@Johann1503

ich drücke dir die Daumen- rein aus meiner beruflichen Erfahrung klingt das aber so wie die typische Schuldnerin- die in keiner Weise zahlungsfähig ist und dann irgendwann  in der Privatinsolvenz landet. Ggf. würde ich der Verkäuferin auch noch mit der Strafanzeige wegen Betrugs drohen wenn nicht in Kürze bezahlt wird- aufgrund der email wird diese aber tatsächlich zu nichts führen- erhöht wie gesagt nur evtl. den Druck.

Johann1503 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 09:30
@Joergi666

Vielen Dank! Die soll mir einfach mein Geld überweisen dann wäre ich schon zufrieden, denn das Wochenende war ordentlich versaut wegen Ihr

franneck1989  09.12.2015, 09:38
@Johann1503

Im Prinzip könntest du auch die vergeblichen Aufwendungen (Hotel, Fahrtkosten) als Schadenersatz geltend machen

Johann1503 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 14:33
@Joergi666

Also was ich jetzt organisieren konnte vom Ticketshop wo sie damals die karten bestellt hatte, ist ein Dokument wo klar und deutlich mit ihrem Namen und Bankverbindung steht das die karten am 12.09. storniert wurden bzw Rückerstattet. Ich hatte die Karten am 05.10. gekauft, dass heißt sie wusste das schon lange vorher und nicht wie von ihr behauptet, dass die karten 1 Tag vorher angeblich durch den ex deaktiviert wurde. Jetzt Betrug?

Joergi666  11.12.2015, 09:48
@Johann1503

prinzipiell ja- allerdings sind Konzerttickets i.d.R. vom Umtausch ausgeschlossen - von daher verstehe ich die Sache nicht so ganz. Wenn sie aber nachweislich in ihrem Namen am 12.09.15 die Tickets storniert hat aufgrund eines bestehenden Umtauschrechts und insbesondere wenn diese bereits bezahlt waren ist es definitiv Betrug und dann kannst du auch definitiv die Gesamtkosten geltend machen.

Johann1503 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 08:14
@Joergi666

ich war beim Anwalt hab ein Mahnbescheid los geschickt - nichts. Vollstreckungsbescheid - P-Konto. Nur der Gerichtsvollzieher erzählt mir sie hat ein Offenbarungseid das heißt ich habe einfach jetzt ein berg von Kosten die an mir kleben. Geil.

ja dann kommt es vor das Gericht

Sammel die Beweise wie Fotos auf Instagram und belege ihre Zahlungsfähigkeit.
Sie klingt für mich nach nicht weiter als einer hemmungslosen betrügerin.

Johann1503 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 09:17

Ja hab alles an E-Mails und Nachrichten gespeichert