Ungültige / gefälschte Konzerttickets - War meine Reaktion richtig und krieg ich mein Geld zurück und wenn nicht was tun?
Schönen Guten Tag,
folgendes Problem ich habe vor über einem Monat für meine Freundin zum Gebutrstag Konzerttickets gekauft. Um es genau zu sagen, Big City Beats in Gelsenkirchen mit Hardwell.Die Tickets habe ich über Ebay Kleinanzeigen gekauft für 75€ statt normal 40 € da diese komplett ausverkauft waren. (Ja schande über mein Haupt ich werde nie wieder Karten so kaufen). ICh habe viel mit der Verkäuferin geschrieben und Sie war auch sehr nett. Ich habe dann die E-Tickets zugeschickt bekommen und alles war Prima. An dem besagten Tag sind wir 3std nach Gelsenkirchen gefahren haben im Hotel eingecheckt und sind dann zum KOnzert. Wir standen da vor und kamen mit den Tickets nicht rein. An der Infostelle sagte man uns das Konto von der Käuferin wäre nicht gedeckt gewesen und somit sind die Karten ungültig. Natürlich habe ich der sofort geschrieben und Sie hat sogar geantwortet. Sie meinte Sie hätte mir 1 !! Tag vorher eine Mail geschrieben das ANGEBLICH ihr Ex freund die Tickets ''deaktiviert'' hätte und Sie mir das Geld zurück überweist sobald ich ihr meine Bankverbindung gebe. Leider war die Email in mein Spam Ordner komischerweise gelandet sodass ich diese nicht gelesen habe 1 Tag vorher. Tut aber nichts zur Sache denn Sie waren ja trotzdem nicht gültig. Dann hab ich Ihr meine Bankverb. gegeben und drauf gewartet das Sie überweist. Hätte sie das getan wäre alles super gewesen. Nach paar Tagen fragte ich nach wann Sie es überweist dann meinte Sie sie würde noch auf das Geld von Ihrem ex warten. Dann habe ich ihr bis zum 01. Zeit gegeben damit sie von Ihrem Gehalt bezahlen kann. Dann Hieß es sie ist totkrank und kann nicht zur Bank. Nachdem 1 Monat vergangen war hab ich samstag gesagt. Mädel Heute letzte Chance sonst Anwalt. Dann kam nur son Spruch von wegen mach doch. Da meine Freundin beim Rechtsanwalt arbeitet ging jetzt ziemlich schnell das schreiben raus mit den 75 € als Berechnung + die Kosten vom Anwalt also Insgesamt 160€ und dort steht drin wenn es bin zum 18.12 nicht überwiesen wird folgt ohne Ankündigung eine Klage. Ich habe ihre Adresse nicht genau rausfinden können aber dafür die von Ihrer Mutter weil diese eine Immobilienfirma besitzt.
Was kann ich machen wenn sie es bis dahin immernoch nicht bezahlt? Kommt dann wirkich eine Anklage? Sie schwafelte auch iwas von wenn ich mit Anwalt komme feuert sie mir Ihren dagegen aber wegen was denn? die Grundlage ist doch eindeutig Betrug oder?
Klar sie hatte mir ein Tag vorher geschrieben das die KArten nicht gültig wären aber das Geld hätte Sie mir ja schon lange überweisen können. Dazu habe ich bei ihr auf Instagram gesehen dass Sie sich erstmal neue Schuhe für fast 200 € gekauft hat, wo ich ihr natürlich erstmal geschrieben habe ob ihr die Schuhe gefallen die sie von meinem Geld gekaut hat :D.
Naja was denkt ihr? sehe ich mein Geld wieder?
LG
4 Antworten
Für mich riecht das eindeutig nach Betrug. Ich würde auf jeden Fall empfehlen Anzeige zu erstatten. So hättest du eine Chance, an die Anschrift der Dame zu kommen. Ohne die Anschrift wird es nämlich schwierig, die Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Wenn die Adresse bekannt ist, dann ist die günstigste Maßnahme der gerichtliche Mahnbescheid. Dann muss sie binnen 2 Wochen reagieren
Der 263 StGB ist mir wohl bekannt.
Für mich spricht das Verhalten der Verkäuferin aber eine andere Sprache. Klar, hier hat man auch Interpretationsspielraum und jeder bewertet das Verhalten möglicherweise anders. Eine Anzeige wäre aber trotzdem keine schlechte Idee, man hat ja dadurch keinen Nachteil.
aufgrund der Sachlage würde ich nicht zwingend Betrug (als Straftatbestand) sehen- sehr wohl ist die Verkäuferin im Rahmen des Zivilrechts aber Schadensersatzpflichtig. Ob du das Geld siehst ist natürlich davon abhängig, ob die Verkäuferin über Einkommen bzw. Vermögen verfügt - welches im Zweifelsfall nach einer Gerichtsverhandlung auch pfändbar wäre. Die Bestellung der Schuhe besagt ja nicht, dass die Verkäuferin sich diese auch leisten kann- alles in allem vermute ich, dass du hier den gesamten Rechtsweg ausschöpfen musst und Gefahr läufst, im Endeffekt auf noch deutlich höheren Kosten sitzen zu bleiben.
hmm ich hoffe das vllt das Schreiben irgendwas bewirkt bei Ihr
ich drücke dir die Daumen- rein aus meiner beruflichen Erfahrung klingt das aber so wie die typische Schuldnerin- die in keiner Weise zahlungsfähig ist und dann irgendwann in der Privatinsolvenz landet. Ggf. würde ich der Verkäuferin auch noch mit der Strafanzeige wegen Betrugs drohen wenn nicht in Kürze bezahlt wird- aufgrund der email wird diese aber tatsächlich zu nichts führen- erhöht wie gesagt nur evtl. den Druck.
Vielen Dank! Die soll mir einfach mein Geld überweisen dann wäre ich schon zufrieden, denn das Wochenende war ordentlich versaut wegen Ihr
Im Prinzip könntest du auch die vergeblichen Aufwendungen (Hotel, Fahrtkosten) als Schadenersatz geltend machen
Also was ich jetzt organisieren konnte vom Ticketshop wo sie damals die karten bestellt hatte, ist ein Dokument wo klar und deutlich mit ihrem Namen und Bankverbindung steht das die karten am 12.09. storniert wurden bzw Rückerstattet. Ich hatte die Karten am 05.10. gekauft, dass heißt sie wusste das schon lange vorher und nicht wie von ihr behauptet, dass die karten 1 Tag vorher angeblich durch den ex deaktiviert wurde. Jetzt Betrug?
prinzipiell ja- allerdings sind Konzerttickets i.d.R. vom Umtausch ausgeschlossen - von daher verstehe ich die Sache nicht so ganz. Wenn sie aber nachweislich in ihrem Namen am 12.09.15 die Tickets storniert hat aufgrund eines bestehenden Umtauschrechts und insbesondere wenn diese bereits bezahlt waren ist es definitiv Betrug und dann kannst du auch definitiv die Gesamtkosten geltend machen.
ich war beim Anwalt hab ein Mahnbescheid los geschickt - nichts. Vollstreckungsbescheid - P-Konto. Nur der Gerichtsvollzieher erzählt mir sie hat ein Offenbarungseid das heißt ich habe einfach jetzt ein berg von Kosten die an mir kleben. Geil.
ja dann kommt es vor das Gericht
Sammel die Beweise wie Fotos auf Instagram und belege ihre Zahlungsfähigkeit.
Sie klingt für mich nach nicht weiter als einer hemmungslosen betrügerin.
Ja hab alles an E-Mails und Nachrichten gespeichert
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html - lies dir mal den Paragraphen durch, Betrug kommt nicht in Betracht, da die Verkäuferin mit der email schon eingräumt hat, dass das Ticket nicht gültig ist aufgrund eines (angeblichen) Versehens - das sieht zwar tatsächlich nach Betrug aus- ihr die strafrechtlich relevante Betrugsabsicht nachzuweisen dürfte aber nahezu unmöglich sein.