Frage zu Bestellung bei Ticketmaster
Hallo,
und zwar würde ich gerne folgendes wissen:
wenn man bei Ticketmaster was bestellt, aber das dann doch nicht haben möchte bzw sich in den Plätzen geirrt hat, und das Geld für die Karten noch nicht überwiesen hat, muss man mit irgendwelche rechtlichen Folgen rechnen? In der Mail stand nur, dass, wenn man das Geld nicht innerhalb von 3 Werktagen überweist, die Karten wieder zum Verkauf freigegeben werden. Ist das auch wirklich alles was passiert? Erwarten mich irgendwelche rechtlichen Folgen, wenn ich stattdessen andere Plätze bestelle und die neuen dann statt die alten bezahle?
2 Antworten
Kann gut möglich sein, dass die dann auch Deine zweite Bestellung stornieren - Kunden, die nicht bezahlen, was auf deine erste Bestellung zutrifft, werden nicht gerne gesehen.
Genau das wollen die Ticketanbieter ja verhindern: dass Kunden "WünschDirWas" spielen und ein Riesenaufwand entsteht, wenn Zahlungseingänge mühselig überprüft werden, nichtbezahlte Bestellungen storniert und wieder in den Verkauf gebracht werden müssen. Insbesondere bei Events, die nicht ausverkauft sein werden, ist das sehr ärgerlich.
Du musst auch damit rechnen, dass Du bei zukünftigen Ticketmaster-Bestellungen nicht mehr per Überweisung zahlen darfst, sondern aufgrund Deiner Zahlungsmoral nur noch per Kreditkarte beispielsweise.
Natuerlich musst du die bestellten Tickets bezahlen. Ein gesetzliches Ruecktrittsrecht hast du hierbei nicht und ich finde in den AGB von Ticketmaster auch keinen Hinweis auf ein freiwillig eingeraeumtes vertragliches Ruecktrittsrecht. Vielmehr weist Ticketmaster in den AGB und auch in den FAQs ausdruecklich darauf hin, dass weder eine Stornierung noch eine nachtraegliche Aenderung moeglich ist.
Nur wenn du Ticketmaster nachweisen koenntest, dass deine Tickets anderweitig verkauft wurden UND das ueber Ticketmaster verfuegbare Kontingent vollstaendig ausverkauft wurde, koennte dir moeglicherweise der Nachweis eines geringeren Schadens gelingen. Dann muesstest du Ticketmaster nur den Schaden ersetzen, der tatsaechlich entstanden und nachgewiesen wurde.