Darf die Polizei eine Kirche betreten ohne Einverständnis des Bistums? Ist das nicht Kirchenrecht?
Die Kirche steht ja unter besonderen Schutz. Darf die Polizei die Kirche ohne Einverständnis des Bistums betreten ?
11 Antworten
Polizisten dürfen genauso eine Kirche betreten wie jeder andere Mensch, und da auch Kirchenmitarbeiter im Verbrechensfall zur Amtshilfe verpflichtet sind (google: Amtshilfe), können Polizisten auch außerhalb der Öffnungszeiten eine Öffnung eines abgeschlossenen Gotteshauses verlangen. Worauf Du hinauswillst, ist vermutlich das kirchliche Asylrecht, das noch aus dem frühen Mittelalter stammt und auch heute noch in (meist aufsehenerregenden) Einzelfällen in Anspruch genommen wird. Das ist in der Tat ein strittiges Gebiet, weil Kirchenrechte nicht einfach durch Zeitablauf wegfallen, solche Rechte können jahrhundertelang bestehen bleiben. Wenn sie also nicht speziell in Konkordaten oder anderen Verträgen geregelt sind, kann in solchen Fällen vielleicht nicht gerade der Zutritt durch Polizisten, aber die Ausübung einer amtlichen Tätigkeit im Kirchenraum (z. B. Verhaftung und Entfernung eines Verhafteten aus dem Kirchenraum) rechtswidrig und damit verboten sein.
Kirchen sind zwar ähnliche organisiert wie Behörden, aber sie sind weder Ämter noch Behörde im Sinne des Gesetze. Folglich können Sie auch keine Amtshilfe leisten.
Sie können aber nach den jeweiligen Gesetzen, wie jeder andere auch, zur Unterstützung oder Duldung staatlicher Maßnahmen aufgefordert werden.
Polizei, ich unterstelle einmal dienstlich, Kirche betreten - Schutz der Personen in der Kirche vor dem Zugriff der Polizei
Das ist ein Mythos, den es nicht gibt:
Am bekanntesten ist das sog. Kirchenasyl - z. B. Personen die abgeschoben werden sollen, flüchten sich in eine Kirche...
Das ist allerdings in Deutschland rechtswidrig...
Die Vertreter der Kirchengemeinde, die sich einem richterlichen Beschluß widersetzen machen sich strafbar...ebenso, wenn sie den Zugriff der Polizei bei Gefahr in Verzug behindern oder vereiteln..
Das ist mehr eine symbolische Handlung...
In der Praxis reagieren allerdings die Behörden mit etwas mehr Rücksicht und Fingerspitzengefühl auf ein solches "Kirchenasyl" als wenn sich jemand in einer Privatwohnung aufhält - die Presse im Ausland würde ich gerne sehen, wenn eine Kirche durch ein SEK gestürmt wird um einen Asylanten herauszuholen...
Die Kirche ist ein öffentliches Gebäude, das jeder betreten darf, solange der Hausherr (das ist nicht das Bistum, sondern der Pfarrer!) es nicht ausdrücklich verbietet.
Möchte die Polizei trotz Verbots eine Kirche betreten, braucht sie einen Durchsuchungsbefehl o.ä.
Moin,
Die Polizei und auch sonst niemand darf auch deine Wohnung nicht ohne dein Einverständnis betreten.
Sowas geht nur mit entsprechendem Beschluss. z.B. Durchsuchungsbeschluss.
Je nach Sachlage wird ein Richter auch in der Lage sein einen solchen Beschluss für ne Kirche auszustellen.
Im Zweifel warten die Beamten halt 3 Tage vor der Kirche.
Wie lange will denn einer in der Kirche aushalten, der ernsthaft von der Polizei gesucht wird?
Fakt ist aber, dass Geistliche, wie auch Anwälte und Ärzte, ein Schweige- bzw Aussageverweigerungsrecht, oder auch die Pflicht dazu haben, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht Preis zu geben.
Zunächst mal darf jeder eine Kirche betreten, solange es die, die das Hausrecht ausüben, nicht verwehren. Dann bräuchte die Polizei einen richterlichen Beschluss.