Unfall Versicherung 3 Tages Frist?
Es hat sich ein Unfall mit einem MVG Bus ereignet bei dem ich der Geschädigte bin (Bus hatte Schuld, ich keinerlei Schuld). Auf der Karte, die mir gegeben wurde von der MVG steht, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen bei der Versicherung melden soll/muss. Jetzt meine Frage: Kann ich das ignorieren, also dieses „innerhalb von drei Tagen bei Versicherung melden“ oder steckt da was dahinter? Normalerweise kenn ich das so, dass man sich einen Anwalt holt, der meine Vollmacht bekommt und der kontaktiert die Versicherung des Verursachers.
7 Antworten
Ich wüßte nicht, warum man sich bei offensichtlichen Sachen eine Anwalt holen muss.
Habe ich bei keinem meiner Unfälle gemacht.
Ich habe mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet, den Unfall geschildert und dann schriftlich meine Ansprüche angemeldet.
Ost der Polizeibericht dabei, den mit dabei und fertig.
Was willst du mit einem Anwalt, wenn die Sachlage klar ist und der Unfallgegner die Schuld zugibt?
Da steck nhinter. ODer eventuell die Sache so schnell und günstig wie möglich zu erledigen.
Und WARUM willst du das ignorieren??? Willst du kein Geld oder was? DU bist doch der Geschädigte!
Ach ja: WAS BITTE ist ein "MVG-Bus"? Es weiß nicht jeder, was diese MVG bedeutet...
In dem Fall handelst du richtig. Die Versicherung kann sich nicht darauf berufen, dass du sofort hättest reagieren sollen, dafür gibts kein Gesetz. In deinem Fall ist es definitiv der einzig richtige Weg, zuerst einen Anwalt einzuschalten, Deine Bedenken sind richtig.
Völliger Unfug. Stell Dir mal vor, Du lägest nach dem Unfall im Koma. Es ist trotzdem zielführend dem Unternehemen den Schaden zeitnah zu melden.
Und, was spricht gegen den Anruf des Anspuchstellers, es wird noch geprüft, mein Jurist ist noch nicht so weit?
Wer Dich allerdings freigesprochen hat, erschließt sich mir noch nicht.
Ich lese immer wieder, keine 3 Tage, hat also Zeit, ist nicht so wichtig, kann 3 Monate warten, mit Jurist 6 bis 12 Monate.
Und bis die Gutachter dann alle Deine Folgeschäden ermittelt haben, gehen weitere 12 Monate rum.
Gute Besserung.
Als Geschädigter bist Du verpflichtet den Schaden schnellstmöglich zu melden.
https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-versicherung-melden/
Wo liegt Dein Problem erst einmal nur der Versicherung anzuzeigen, dass Du am 11.11.1111 bei einem Unfall mit einem Bus der MVG geschädigt wurdest?
Alles weitere kann dann der RA in die Hand nehmen.
Bei dem Link geht es aber um die eigene Versicherung und nicht die Fremde.
Auch als Geschädigte/r muss man zeitnah einen Schaden melden
Ne, muss man nicht. Dafür gibt es keine Regelung.
Wenn man natürlich ein halbes Jahr später erst kommt, macht man es sich selbst schwer nachzuweisen, dass in dem Zeitraum keine zusätzlichen Schäden dazugekommen sind.
Du bist auch nach zwei Wochen noch der Geschädigte.
Aber weshalb solltest du das ignorieren?
Ich meine passiert etwas, falls ich mich nicht innerhalb von 3 Tagen melde?
Die Abwicklung dauert länger.
Sehr viel länger, bis die ärztl. Gutachten alle ausgewertet sind, noch länger.
Stimmt. Die zwei Wochen waren nur beispielhaft und können auch gern gegen zwei Monate ausgetauscht werden.
Der Busfahrer leugnet, dass er Schuld ist. Ich will aus dem Grund nicht bei der Versicherung anrufen, weil das Experten sind und sie genau wissen welcher fragen sie stellen müssen. Der Anwalt soll mit ihnen reden.