Unfall durch ungesicherte "Baustelle" was tun?
Hallo Ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir helfen,
am Montag 09.04.18 hab ich wie jeden Tag meine Tochter vom Kindergarten abgeholt, meine Mutter begleitet mich immer.Nun ist am Kindergarten bzw. der halbe Aussenbereich ist eine Baustelle und direkt vor dem Eingangsbereich befindet sich eine Stelle an der 4-5 Pflastersteine fehlen und ein Erdungsdraht(heißt das so ?^^) heraussteht, dieses Loch ist schon fast ein Jahr dort und wurde immer von iwas abgedeckt (Eimer etc.) dort soll ein Vordach mit Blitzableiter entstehen. am besagten Montag hatte meine Mutter meinen Sohn (15mon.) auf dem arm schaute nicht auf den Boden tritt in das Loch und fiel mit meinem Sohn zusammen hin.
Sie hat Prellungen am Knie und der Schulter und mein Sohn hatte Nasenbluten, ein gerissenes Lippenbändchen, Schürfwunden im Gesicht und den Knien und einen gelockerten Zahn. Wir hätten besser auf einen Krankenwagen warten sollen aber ich stand so neben mir das ich nur noch gehen wollte. sind dann doch zur Notaufnahme. (der Schock war grösser als alles andere inzwischen ist er wieder fit hat zwar noch schmerzen aber er macht schon wieder Quatsch :) )
Der Kindergarten wendete sich an ihre Versicherung und wir warten nun auf Antwort. Sie meinten die Kinder die Im Kindergarten gemeldet sind Über die BG versichert sind aber die Angehörigen nicht. Und da Ihre Sachbearbeiterin erst nä.Woche wieder da ist muss ich warten.
die Stadt meinte sie kümmere sich demnächst mal drum. was ich ganz schlimm finde denn die Stadt ist für dieses Loch verantwortlich, es kam nichts zu dem Unfall nur das sie sich demnächst ums Loch kümmern.
Andere Eltern meinten ich solle Klagen.
Ich habs nicht auf Schmerzensgeld abgesehen davon nehme ich meinem Sohn auch nicht alles ab. Mir geht es lediglich drum für evtll Folgeschäden versichert zu sein und das dieses Loch endlich geschlossen wird.
Iwie fühlt sich keiner verantwortlich und ich fühle mich vertröstet.Sollte ich eine Anzeige erstatten ? oder einen Anwalt nehmen ?
Vielen Dank fürs Lesen und antworten.
9 Antworten
Hi,
Wir sprechen hier von einer ungesicherten Baustelle.
Der Inhaber des Kindergartens hat verschiedene Pflichten. Eine Davon ist die Sicherungspflicht. Er muss also sicherstellen, dass NIEMAND, der sich berechtigterweise am und im Haus aufhält, durch einen Gebäudemangel zu schaden kommt. Dies wurde, soweit ich deine Schilderungen nachvollziehen kann, nicht gewährleistet.
Da man im Leben nicht alles verhindern kann, gibt es genau hierfür,(Wenn der Besitzer seinen Pflichten nicht nachkommt) eine Versicherung.
Diese nennt sich Haus und Grundstückshaftpflicht.
Diese ist für eine Entschädigung der geschädigten Personen, Sachen, oder Vermögen zuständig.
Wende dich an den Kindergarten, diese sollen das Ihrer Versicherung, wenn noch nicht passiert, melden, und somit hast du die Chance Schmerzensgeld, Entschädigungen etc. zu bekommen. Vorausgesetzt die Pflicht der Besitzers wurde wirklich verletzt.
Und noch einmal.
das Leben besteht NICHT nur aus Anwalt und Rechtsstreit. Wenn du eine RS Versicherung hast, ist es sicher eine Option über diesen Weg zu gehen, aber ich persönlich kann nur raten, dies im ÄUßERSTEN NOTFALL zu tun.
Wie man in Wald reinruft, so schallt es auch wieder hinaus.
Es sollte Meiner Meinung nach andere Wege zur Klärung geben. Und wenn der Kindergarten schon gesagt hat dass sie es klären sollte es doch auch sein Gang gehen.
Der Grundbesitzer ist "verkehrssicherungspflichtig". Kommt es zu einem Unfall muss natürlich die Haftung geprüft werden.
Wenn der Unfall ordnungsgemäß dokumentiert wurde, besteht ja im Moment keine Eile, da etwas zu forcieren. Einen Anwalt hinzu zu ziehen, wäre im Moment etwas überzogen. Da könnte es sein, dass du auf den Kosten sitzen bleibst.
Warum gleich einen Anwalt nehmen?
Und wieso ist niemand zuständig?
Hast du dich schon mal mit der zuständigen Stadt-, oder Kreisverwaltung (Landratsamt) und zwar mit dem Bauamt in Verbindung gesetzt.
Die sind für nicht abgesicherte Baustellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuständig.
wer eine gefahrenstelle schafft, muss sie auch vernünftig sichern oder er haftet
wenn du zb in deinem garten eine loch aushebst, es nicht sicherst, weil du+deine familie kennen es ja
und dann fällt da nachts ein einbrecher!!!!!!!! rein, dann haftest du dem einbrecher
so ist deutschland
da haftet 100% einer für, gehe zum anwalt udn klage