Linksabbiegen und auf der Kreuzung - Ampel wird rot, was tun?
Soo ich kam eben gerade von Rewe, hab mich bei der Ampel links eingeordnet,da ich links abbiegen wollte. Vor mir war noch ein Wagen. Es wird grün, wir beide fahren in die mitte der Kreuzung und müssen darauf warten das kein Gegenverkehr von vorne kommt, und auf die Fußgänger von links. Der Wagen vor mir hat ein moment erwischt und konnte fahren, ich rückte weiter vor und achtete auf den Gegenverkehr von vorne und die Fußgänger. Als ich dann links abbiegen wollte, kam plötzlich ein Wagen von RECHTS angesaust, woraufhin wir beide bremsten und nach einem verwirrten Blickaustausch ich dann einfach links weggefahren bin. Der Wagen dann hinter mir wie ein verrückter rumgehupt, als ich dann rechts anhielt um mit ihm zu schnacken ist er dann weggefahren
Jetzt meine Frage: Wahrscheinlich war während ich in der Kreuzungsmitte (wo ich die Ampel nicht mehr sehe) die rechte Seite gerade grün geworden. Und er kam dann vom weiten angefahren und dachte, prima grüne Ampel, und hat mich nicht gesehen.
Aber wer hätte nun "recht" gehabt? Vom ding her müsste er doch warten und mich fahren lassen, sonst blockiere ich doch die gesamte Kreuzung, oder irre ich mich? Ich war in so einer ähnlichen Situation schonmal, allerdings stand ich dabei an der Ampel als sie gerade grün wurde, und sah das der Linksabbieger noch auf der Kreuzung war, und gab ihm dann vorfahrt.
6 Antworten
Das war offenbar einfach ungünstiges Timing mit etwas Unaufmerksamkeit von dem anderen Fahrer, da hast du natürlich nichts falsch gemacht.
Ich finde das ehrlich gesagt allgemein suboptimal gelöst mit Ampeln an denen man, wenn man links abbiegen will und viel Gegenverkehr kommt, oftmals so ein bisschen raten muss, ob der Gegenverkehr nun Rot hat und man endlich fahren kann.
Wenn man schon keine eigene Ampel für Linksabbieger einrichtet, wofür es ja durchaus gute Gründe geben kann, dann wäre doch eigentlich ein Lichtsignal ganz nett, welches einem das sichere Abbiegen in geschilderter Situation etwas erleichtert.
Auch der Sachverhalt, dass man gleichzeitig rechts auf entgegenkommende Fahrzeuge und links auf überquerende Fußgänger achten muss, ist meines Erachtens suboptimal gelöst. Da müsste es eine bessere Möglichkeit geben.
Ist eigentlich ganz einfach:
§ 11 StVO Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet
Oder doch nicht?
Dieser Satz gilt nämlich für alle, also zuerst einmal auch für Dich.
Du dürftest also, theoretisch gesehen, die Kreuzung erst dann befahren wenn absehbar ist das kein Gegenverkehr kommt wegen dem Du dann auf der Kreuzung warten müsstest.
Das ist natürlich praxisfern, denn bei vielen Ampelschaltungen würde man dann als Linksabbieger überhaupt nicht mehr fahren können.
In Deiner Situation hast Du also nicht falsch gemacht, der dann von rechts kommende aber schon. Er muss Dich ja frühzeitig gesehen haben, allein das Umschalten der Ampel auf Grün gibt ihm nicht das Recht einfach loszufahren - er muss warten bis die Kreuzung frei ist.
Ja, ich weiss von meiner Fahrschulzeit, das wenn ich linksabbieger bin, davon ausgehen sollte das es max. 3 Wagen schaffen links abzubiegen. Ich war quasi der zweite Wagen und betrat die Kreuzung im gleichen Moment wo es Grün wurde.
Danke, gut zu wissen für die Zukunft
Ganz davon abgesehen, daß Du als Linksabbieger die besonderen Sorgfaltspflichten hast, hätte der andere erst die Räumung der Kreuzung abwarten müssen, bevor er selber auf die Kreuzung fährt. Das zumindest ist mein Rechtsempfinden.
Als Linksabbieger bist Du fast immer der Gearschte, wenn es zu einem Unfall kommt, denn Du hast nicht nur auf den Gegenverkehr zu achten, sondern mußt auch noch auf den Verkehr hinter Dir achten.
Habe das unlängst bei einer Gerichtsverhandlung erlebt. Fahrradfahrer will auf der Landstraße nach links in den Waldweg abbiegen. Dreht sich, bevor er Handzeichen nach links gibt, über seine Schulter um und sieht: Alles frei. Er fährt Richtung Fahrbahnmitte um dann nach links abzubiegen.
Mittlerweile rast von hinten ein Motorradfahrer heran, will den Radfahrer überholen und fährt diesen, der mittlerweile seinen Abbiegevorgang eingeleitet hat, über den Haufen. Motorradfahrer nur leicht verletzt, Fahrradfahrer mehrere Monate im Krankenhaus.
Die Richterin spricht den Fahrradfahrer schuldig. Begründung: Als Linksabbieger hätte er sich nicht nur über den ersten Schulterblick vergewissern müssen, daß er gefahrlos zur Fahrbahnmitte fahren kann, sondern hätte sich mit einem zweiten Schulterblick vergewissern müssen, daß er den Abbiegevorgang gefahrlos einleiten kann.
Jeder im Sitzungssaal hat nur mit dem Kopf geschüttelt über die Rechtssprechung "Im Namen des Volkes". So schaut's aus!
Krass, aber der Motorradfahrer hat doch genau so eine Pflicht niemanden zu gefährden bei seinem Überholmanöver??
Hätte auch jeder im Sitzungssaal gedacht. Gab sogar Buh-Rufe im Saal gegen die Richterin. Der Fahrradfahrer wollte in Berufung gehen... was da rauskommen wird steht noch in den Sternen...
Boah, das ist schon ne echt harte Story :(
Besonders, wenn man selbst ambitionierter Fahrradfahrer ist.
Der Fahrradfahrer wollte in Berufung gehen... was da rauskommen wird steht noch in den Sternen...
Im Beispiel handelt es sich klar um einen Verstoß des Radfahrers gegen §9 StVO.
Dort wird verlangt das man sich vor dem Einordnen nach Links und nochmals vor dem Abbiegen nach Links zu vergewissern hat das kein Nachfolgender behindert oder gefährdet wird.
Habe hier noch was zum Thema "Linksabbieger" gefunden:
Bei Gelb-Rot über die Ampel
Das Berufungsgericht, das OLG Frankfurt, war bei der Frage nach der
Haftungsverteilung von einer Quote von 50:50 ausgegangen. Es sah bei beiden Autofahrern gleich schwerwiegende Verstöße gegen die
Sorgfaltspflicht: Der Linksabbieger habe gegen das Vorrecht des ihm
entgegenkommenden Fahrzeugs verstoßen (§ 9 Abs. 3 Satz 1 StVO); der andere Unfallbeteiligte habe die Ampel missachtet und damit gegen § 37 Abs. 2 StVO verstoßen.
Dieser Einschätzung hat sich der BGH nicht angeschlossen. Linksabbieger haben eine besondere Wartepflicht, stellte das Gericht fest. Beachten sie diese Wartepflicht nicht, stelle das nach ständiger Rechtsprechung einen besonders schwerwiegenden Rechtsverstoß dar.
Kaum Chancen auf Haftungsquoten von 50 Prozent oder weniger
Gute Frage, ich war selbst schon in der Situation mit dem Roller. Da stand ich dann auf der Kreuzung, habe aber die Fahrspuren nicht vollständig blockiert und der Verkehr von links hat grün bekommen. Der hat mich natürlich nicht fahren lassen sondern ist selbst gefahren. Da ich im Weg stand bin ich nach ihm in eine Lücke (bei den von links kommenden) nach links abgebogen, habe aber nicht dran gedacht dass von rechts die Ampel auch grün wurde (aber erst später) und mir ist von rechts kommend ein Auto reingefahren.
Eine sehr blöde Situation, v. a. wenn man dann nicht durchgelassen wird!
Der von Rechts muss dich fahren lassen. Sonnst ist die Kreuzung irgendwann komplett dicht.
Mann darf nicht in die Kreuzung einfahren, wenn sich dort noch andere Fahrzeuge befinden.
Du hast also alles Richtig gemacht.
Was meinst du mit Sorgfaltspflichten?