Unbefristeter Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft?

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Hallo Cakes,

es wäre nicht sehr gescheit, bereits vor der Anschlussbeschäftigung über die Schwangerschaft zu reden. Die Frage danach ist unzulässig und eine falsche Antwort haht keine negtiven Folgen für dich. Würdest du es tun und würdest dann nicht eingestellt werden würdest, könntest du gemäß § 15 AGG auf Schadensersatz und Entschädigung klagen und mit Sicherheit auch dann gewinnen, wenn der Kindergartenträger nicht nachweisen kann, dass er dich aus anderen Gründen als wegen der Schwangerschaft nicht übernommen und somit seine Zusage gebrochen hat. Aber das nur am Rande.

Rein rechtlich könntest du im Laufe des 1.8. mit der frohen Botschaft rausrücken. Denn dann hast du sofort Kündigungsschutz! (Egal ob Probezeit oder sonstwas).

Besser wäre es, davor erst mal mit deinem Arzt über die Tätigkeit zu sprechen. Sollte er meinen, dass hier eine Gefahr für dich oder dein Kind besteht, wird er ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Ansonsten rück mit der Botschaft dann raus, wenn dir die Arbeit zu belastend wird oder es sichtbar ist.

Noch mal: Du hast ab 1.8. Kündigungsschutz, wenn du unbefristet übernommen wirst.

Alles Gute

MM

Cakes 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 18:09

Vielen Dank,

deine Antwort hat mir geholfen. Da bleibt ja nur noch die Zytomegalie. Meine Ärztin hat leider nicht viel Ahnung über die Bestimmungen hierzu, da dieser Virus nicht zur normalen Schwangerschaftsvorsorge gehört, wie sie sagt. Ich muss morgen das Gesundheitsamt anrufen und wenn die zu einem Beschäftigungsverbot raten hat es sich sowieso ausgeschwiegen und ich müsste den komplizierteren Weg gehen..

Dankeschön und liebe Grüße

MRACME  11.07.2011, 22:09
@Cakes

Hallo Cakes,

ein Beschäftigungsverbot (BV) ist ein Attest, welches du in erster Linie von deinem Frauenarzt erhälst. Der wird dich auch umfassend dazu beraten, is ja sein täglich Brot.

Falls es dir irgend wie vertretbar erscheint, vor dem 2.8 nicht darüber zu reden, würde ich das machen. Einen Job zu haben gibt dir das Gefühl von Sicherheit. Der Kündigungsschutz steht dir dann definitiv zu. Und soooo unsozial muss dein AG sicher nicht sein. Es gibt "solche" und "solche". Natürlich ist es für ihn ein Aufwand, eine Ersatzkraft zu bekommen. Aber das haben "Frauenberufe" nun mal so an sich und ohne Kinder gäbe es ihn gar nicht ;-)

Viele Grüße

MM

ERST sagen wenn du den unterschriebenen Vertrag hast. Ist eine Probezeit dabei? Wenn ja, auch die abwarten. Soziale Firmen sind leider nicht so oft, wenn möglich versuchen sie Schwangere schnellst möglich loszuwerden obwohl sie nicht dürften.

Je nachdem wie weit du bist gehts leichter oder schwerer^^

Und für die Frage wegen der Gesundheit, weiss der Frauenarzt sicher besser Bescheid - noch nie gehört.

MRACME  10.07.2011, 17:10

Falsch!

Selbst wenn eine Probezeit dabei wäre, besteht für die Schwangere der besondere Kündigungsschutz aus § 9 MuSchG.

Außerdem wäre eine Probezeitvereinbarung nicht zulässig, wenn sie nach einem Jahr mit der gleichen Arbeit weiterbeschäftigt würde. Maximale Länge der PZ sind nämlich 6 Monate seit Beginn des Arbeitsverh.

Fragen nach der Schwangerschaft muß man nicht ehrlich beantworten,man kann lügen.Gibt nur einige wenige Ausnahmen,zum Beispiel im Röntgenbereich,zum Schutz der Mutter und des werdenden Kindes. Würde aber noch warten mit der Mitteilung.

MRACME  10.07.2011, 17:34

Noch was.

Die Frage nach der Schangerschaft ist bei Abschluss einen unbefristeten AV immer unzulässig. Selbst die Röntgenassistentin darf vor Abschluss des AV nicht nach ihrer Schwangerschaft gefragt werden, bzw. auf diese Frage lügen.

Auch dann nicht, wenn ihr sofort ein Beschäftigungsverbot drohen würde!! Klingt zwar eigenartig, ist aber die Rechtsprechung des EuGH und das BAG. (Dem Hobbyjuristen natürlich unbekannt.)

Grund ist, dass

  1. die Frage nach der Schwangerschaft ein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot des §1 AGG ist
  2. die Schwangerschaft nur ein vorrübergehender Zustand der Frau ist.

Sollte also die Röntgenassistentin ihre Stelle wegen mutterschutzrechtlicher Vorschriften nicht antreten können, muss der AG abwarten, bis die Schwangerschaft und die Stillzeit vorbei sind. Kostet ihm nichts, weil alle Lohnkosten, die durch mutterschutzrechtliche Vorschriften entstehen, von der Umlage U2 ersetzt werden.

MM

Falls man dir das Schwangersein nicht ansieht würde ich mit dem Schwangersein nicht sofort nach der Übenrahme ruasrücken, sondern solange warten bis man es sieht. Du kannst behaupten, dass du verhütet hast und damit nicht gerechnet hättest. Kannst also nichts dafür. Sonst kann es Probleme geben, wenn du damit allzufrüh rausrückst. Allerdings hängt da sehr viel von deinen Vorgesetzten ab, wie di zu dir stehen.

MRACME  10.07.2011, 17:26

Hallo, es kann rechtlich überhaupt keine Probleme geben. Das hängt auch nicht vom Vorgesetzten ab. Für jede Schwangere besteht von der ersten Sekunde an Kündigungsschutz.

Sollte jemand Probleme machen, kann das richtig ins Auge gehen. Es gibt Fälle, da hat die Schwangere viele Tausend Euro Scherzenzgeld erhalten müssen, weil der Vorgesetzte Probleme gemacht hat.

MM

Indy72  10.07.2011, 19:23
@MRACME

Aus eigener Erfahrung sehe ich einen großen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Auch ist jemand vielleicht lieber einen unbefristeten Vertrag auf Dauer zu kriegen als vielleicht eine Entschädigung.

Sobald du den mutterpass hast , musst du dies deinen arbeitgeber mitteilen. Aber leider hast du den neuen vertrag noch nicht unterschrieben und dein arbeitgeber weiss nichts davon. Wir hatten so einen fall im betrieb. Kurz bevor der vertrag auslief war meine kollegin auch schwanger, die wurde leider nicht verlängert in einen unbefristen. Da schon vor der schwangerschaft feststand wie der vertrag läuft.