Unbefristete Aufenthaltserlaubnis bei Schwangerschaft?
Hallo liebe Community,
eine gute Freundin von mir ist philippinische Staatsbürgerin und seit letztem Jahr (Februar) mit einem deutschen Polizisten verheiratet. Jetzt wollen sie ein Haus kaufen, aber die Bank möchte ihnen keine Baufinanzierung anbieten, weil ihr Mann alleine nicht genug verdient und sie aufgrund ihres befristeten Aufenthaltstitels nicht als Kreditnehmerin in Frage kommt. Jetzt hat sie auch noch erfahren, dass sie schwanger ist. Der Aufenthaltstitel ist auf 2 Jahre befristet (Ehegattennachzug). Kann er aufgrund der vorliegenden Schwangerschaft entfristet werden und beide so vielleicht doch noch eine Zusage zur Baufinanzierung bekommen? Auch gerade wegen dem Kind wäre eine eigene Immobilie doch vorteilhaft?!
Ich weiß nicht, was ich ihr raten soll und bin um jeden konstruktiven Vorschlag dankbar, auch weil ich so gar keine Ahnung von Aufentshaltsrecht habe.
3 Antworten
"Kann er aufgrund der vorliegenden Schwangerschaft entfristet werden !
Nein, das ist nicht möglich - das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.
Außerdem wäre sie ja dann sowieso demnächst nicht mehr kreditwürdig, die Bank hat ja vermutlich gesehen dass sie schwanger ist schätze ich (oder wird es in 2-3 Monaten sehen) und allein deswegen ablehnen weil dann erstmal ein Einkommen wegfällt. Elterngeld ist nicht anrechenbar für einen Kredit..
Wenn sie sich den Kredit nicht leisten können, ist es halt so. Man kann auch ein paar Jahre zur Miete wohnen, da stirbt man nicht. Eher wäre es fatal mit knappen Budget ein Baby zu haben UND Kreditraten zu zahlen...
Das wäre exakt auch meine Antwort gewesen.
Ja richtig. Es würde weiterhin nur das Einkommen von ihm gelten, von demher...
Vermutlich wird erst nach Ablauf dieser auf 2 Jahre befristet Aufenthaltserlaubnis in eine unbefristete Umgewandelt. Ich gehe auch davon aus das sie auch noch keine Erlaubnis für eine Beschäftigung hat. Unabhängig vom erhalt der permanenten Aufenthaltserlaubnis würden sie auch trotzdem keine Baufinanzierung bekommen. Für dien Eintrag als zweite Kreditnehmerin müsste sie über ein monatliches Einkommen verfügen können. Kein Elterngeld oder Kindergeld.
Sie hat eine Arbeitserlaubnis ohne Auflagen und ist ausgebildete Altenpflegerin und verdient ca. 1200€ netto (30h–Woche, Steuerklasse 5).
Das Kindergeld würde nach ihrer Aussage dann aber ihr Mann beantragen weil es für Beamte dann noch einen Zuschlag geben soll.
Das ist richtig, allerdings denke ich das solange der Aufenthaltstitel nicht unbefristet ist keine Eintragung als 2ter Kreditnehmer möglich ist. Aber schön ist ,das sie sofort eine Arbeitserlaubnis bekommen hat. eine Frau ist auch von den Philippinen und bekam damals keine Arbeitserlaubnis innerhalb der ersten 3 Jahre . Aber das ist mittlerweile 26 Jahre her...
Haben die beiden in Deutschland geheiratet oder auf den Philippinen? Mit einem befristeten Aufenthaltstitel bekommst du keine Baufinanzierung. Da sie nun schwanger ist, macht das keinen Unterschied, denn die Schwangerschaft währt 9 Monate, der Titel zwei Jahre.
Sie haben in Deutschland geheiratet. Also die Schwangerschaft ist kein neuer Grund für einen neuen Aufenthaltstitel (entfristet)?
Dass Elterngeld nicht anrechenbar ist habe ich nicht gewusst, das ist ein wichtiger Hinweis. Dann würde auch eine Entfristung nix bringen, da sie weiterhin nicht von der Bank als Kreditnehmerin akzeptiert wird, oder?