Zwischenmiete beim Einwohnermeldeamt melden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit wohne ich (20,w) in Mecklenburg-Vorpommern und werde bald mit meinem Studium in NRW anfangen. Da ich von dem Studierendenwerk noch nichts positives gehört habe, möchte ich ein WG-Zimmer für 4-5 Monate zur Zwischenmiete mieten (vielleicht auch 6), bis ich etwas festes habe.
Meine Freunde und das Ortsamt in meiner Stadt haben mir gesagt, dass man 2 Wochen Zeit hat, diese neue Adresse zu melden. Ich bin mir da nicht sicher, ob ich den Mietvertrag für paar Monate übernehmen muss. Oder geht das irgendwie ohne Übernahme des Vertrages? Wenn ja, welche Unterlagen soll ich zum Ortsamt/Einwohnermeldeamt mitbringen? Müsste ich mit dem Vermieter (Studierendenwerk) darüber besprechen?
Außerdem bin ich eine Ausländerin, kein Flüchtling. Daher besitze ich einen Aufenthaltstitel. Darauf steht meine aktuelle Adresse. Mein aktueller Aufenthalt läuft zum 30.06.2022 aus, daher habe ich einen neuen in meiner aktuellen Stadt beantragt. Dazu bekomme ich eine neue Karte (diesmal unbefristet) mit meiner aktuellen Adresse darauf. Müsste diese Adresse auch beim Ausländeramt geändert werden, obwohl ich für eine kurze Zeit in dieser WG bleiben werde?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir eine genaue Auskunft darüber geben könnte!
Vielen Dank im Voraus!
LG
1 Antwort
Hallo helausdeu,
wenn du deinen Wohnsitz in eine andere Stadt verlegt, dann musst du dich anmelden.
Du benötigst dazu die Wohnungsgeberbestätigung von deinem Vermieter. Damit gehst du zum Einwohnermeldeamt (und nimmst deinen Ausweis mit) und meldest dich an.
Wenn dir jemand ein WG-Zimmer einfach so vermietet oder du nur länger auf "Besuch" bist, dann geht das auch. Allerdings muss dir klar sein, dass du ohne Mietvertrag jederzeit auf die Straße gesetzt werden kannst.
Viel Erfolg!
Karliemeinname