Unangenehme Drogen-Kontrolle auf WG Party

10 Antworten

Mir wäre das mit Sicherheit nicht egal. du kannst dich ja beschweren, evtl. einen Anwalt dazu befragen, ob es allerdings etwas bringt????

Ne, sowas wäre mir nicht egal. Ich fände das auch erniedrigend und ich würde das Gefühl nicht klein reden, auch wenn es deinem Bekannten nichts ausgemacht hat. Du darfst dich so fühlen!

Eine Körperliche Untersuchung mit Ausziehen, hätte auf keinen Fall durchgeführt werden dürfen, schon gar nicht in der Privat Wohnung, hier wurde die Grenze des erlaubten von den Verkehrspolizisten sehr weit ausgelegt, um evtl. Drogen finden zu können.

Allerdings sieht es jetzt schlecht aus, hier noch etwas zu unternehmen, Ihr habt den Beamten, durch die Tätlichkeiten Haus und Tür geöffnet.

Egal ist das sicher niemandem. Allerdings gehts das noch schlimmer (ich sag nur die Nummer mit dem bücken und husten). Das ist bei der Polizei gang und gäbe. Bei der Justiz übrigens auch. Da interessieren die Schaamgefühle der Delinquenten nicht.

Ja, das ist soweit zulässig! Bei einer Durchsuchung darf soweit nachgeschaut werden... wäre das nicht erlaubt, dann bräuchte man seine Drogen (oder was man auch immer vor der Polizei verstecken will) nur in die Unterwäsche zu tun.

wogegen ich zunächst, leider in leicht angetrunkenem Kopf, mit meinem Bekannten Wiederstand leistete. Wir waren unter anderem die letzten rebellierenden Gäste auf der Party,

Wenn du dich nicht aufgeführt hättest wie eine Wilde, dann wärst du auch nicht in den Fokus der Beamten gelangt. So hat man (den wohl durchaus begründeten) Verdacht dass du unter Drogen standest... dann wird man auch durchsucht.