KANN MAN ALS FINANZBEAMTER ZU EINEM FINANZAMT IN EINEM ANDEREN BUNDESLAND WECHSELN?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, kann man. Die Ausbildung ist bundeseinheitlich in der Steuerbeamtenausbildungs- und prüfungsordnung (StBAPO) vorgeschrieben und daher relativ einheitlich.

Die Deutsche Steuergewerkschaft veröffentlicht in Ihrem Magazin im Börsen für Tauschwillige.

Wer von einem Nehmerbundesland in ein Geberbundesland wechselt, der muss meist eine Rückstufung um eine Besoldungsstufe hinnehmen, da die Länder, die aus dem Länderfinanzausgleich gespeist werden, angeblich ihre Beamten schneller befördern, als die Länder die zahlen.

hanseat777 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 19:31

Achso sehr interessant - danke Dir!

Dass die, die eh schon geben, weniger erhalten, kann ich gar nicht nachvollziehen - eigentlich müsste es umgekehrt sein. Aber gut, ist halt so.

D. h. wenn ich z. B. von einem Geber- in ein Nehmerbundesland wechsle, dürfte ich letztlich mehr erhalten...

Meandor  25.05.2012, 11:21
@hanseat777

Baden Württemberg hält sich bei Beförderungen und Einstellungen mehr zurück. Ein Finanzbeamter kostet neu etwas 24.000 Euro im Jahr. Dadurch werden im Jahr etwas 40.000 Euro Steuern mehr erhoben. Von den 40.000 Euro Einnahmen gehen ca. 20.000 Euro an Bund und Gemeinde.

Von den 20.000 Euro die dem Land noch verbleiben, geht ein Teil in den Länderfinanzausgleich.

Mehr Personal zum mehr Steuern erheben lohnt sich für dieses Land aus wirtschaftlichen Gründen nicht.

Das Nehmerland hat das Problem nicht. Es muss zwar auch die 20.000 Euro abdrücken, bekommt aber noch Kohle aus dem Länderfinanzausgleich und der Beamte ist gedeckt.

Wenn Du von einem Geber in eine Nehmerland wechselst, wirst Du im Laufe der nächsten 2-5 Jahre befördert, da Du deren Beförderungsgrenzen in der Regel erreicht hast.

hanseat777 
Beitragsersteller
 25.05.2012, 17:03
@Meandor

Interessant...

Was genau verstehst du unter "Beförderungsgrenzen"?

Mag schon sein, dass sich Neueinstellungen für BW nicht so lohnen. Aber ich habe Gegenteiliges gehört: Baden-Württemberg stellt über Bedarf ein, behält sich aber vor, die "Neubeamten" nicht zu übernehmen, wenn die Leistungen währen der Ausbildung zu schlecht ist. Bayern dagegen stellt nach Bedarf ein. D. h. jeder neueingestellte Beamte wird auch übernommen, sofern er denn die Ausbildung besteht.

Gerade im Bereich des Finanzamts besteht viel Bedarf nach neuem Personal, Steuerprüfer z. B. werden händeringend gesucht.

Grüße

Meandor  27.05.2012, 16:35
@hanseat777

Beförderungsgrenze ist ein blödes Wort, aber mir fiel kein besseres ein.

In Baden Württemberg dauert die Beförderung von A6 auf A7 durchschnittlich neun Jahre. In den Nordländern circa fünf Jahre.

Baden Württemberg hat im Moment Bedarf an allen die sie ausbilden, aber das Grundgesetz schreibt vor, dass man seine Beamten nur nach Eignung und Befähigung einstellen darf. Das heißt, das reine Bestehen der Prüfung reicht nicht aus, sondern die Prüfung muss auch gut sein.

Die Mär vom Bedarf in der Betriebsprüfung hält sich hartnäckig. Fakt ist aber auch, dass man die Ausbildung mindesten mit einer Eins abschließen muss, damit man direkt zur Betriebsprüfung kann. Alle die schlechter abschließen landen im Innendienst und ersetzen die Kollegen die von dort zur Betriebsprüfung kommen.

hanseat777 
Beitragsersteller
 27.05.2012, 17:32
@Meandor

Also, hier ist man mit Bestehen der Anstellungsprüfung einfach "drin". Nur entscheidet sich durch die Note, wie schnell/wann jemand befördert wird. Da sind natürlich die Leute mit einer 1 vor dem Komma logischerweise als erste dran...

Bist Du Betriebsprüfer? Wie anspruchsvoll ist das - auch verglichen mit dem Innendienst?

Gruß

Airwalker  06.06.2012, 21:25
@Meandor

Das Schlagwort heißt Stellenobergrenze ;-) Und diese ist ein reines Politikum der einzelnen Länder und hat nichts mit Geber- oder Nehmerland zu tun. Wir in Hessen z. B. haben die Stellenobergrenze so gut wie ausgereizt. D. h., dass die Möglichkeit von x Spitzenämtern die besetzt werden könnten auch nahezu alle besetzt werden, weil die entsprechenden Haushaltsmittel bereit gestellt werden. Andere Länder könnten zwar x Spitzenämter besetzen, halten sich jedoch stark zurück. Dies bestätigt auch die o. g. Aussage, daß man in BaWü neun!!!!!!!!!!!! Jahre von A6 nach A7 warten muß. Bei den Finanzämtern im Rhein-Main-Gebiet, hier speziell die Frankfurter Ämter, kommt es gar nicht mal so selten vor, dass Kollegen mit 27 Jahren eine A9er Stelle haben und auch nach A9 bezahlt werden.

Meandor  10.06.2012, 01:28
@Airwalker

In BaWü sind alle mD Stellen offiziell A9 Stellen. Fakt ist aber, dass Außendienste und Sonderteilbezirke trotzdem schneller befördert werden...

hanseat777 
Beitragsersteller
 10.06.2012, 11:57
@Meandor

Was sind "Sonderteilbezirke"?

Wieso sind alle mD-Stellen A9-Stellen? Ich dachte, man fängt mit A6 an...

Finanzbeamte sind Landesbeamte.

Du musst also bei Deinem Arbeitgeber (Finanzministerium) Dich erkundigen, ob sie Dich aus dem Staatsdienst entlassen, wenn Du zu einem Finanzamt eines anderen Bundeslandes wechseln willst. Natürlich stellt sich dann dort die Frage, ob man dort Dich als Beamter einstellen will (erneute Vereidigung).

hanseat777 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 19:34

Also für mich würde sich so ein Wechsel nur unter der Bedingung "Neueinstellung als Beamter" lohnen. Ich denke, die Länder müssten sich untereinander absprechen...

Danke Dir!