Fragebogen bei eigener Kündigung

3 Antworten

Du musst den Fragebogen nicht ausfüllen, und bei den genannten Gründen würde ich das auch nicht.

linizzel 
Beitragsersteller
 25.08.2013, 15:22

Klar muss ich den abgeben.

AchimP  25.08.2013, 15:25
@linizzel

Sonst wird Dir gekündigt?

linizzel 
Beitragsersteller
 25.08.2013, 15:31
@AchimP

Nein, aber sonst bekomme ich mein ALG I erst nach drei Monaten. Daher ja meine Frage. Ich muss bei der Agentur für Arbeit ja begründen, warum ich selber gekündigt habe und nur wenn wichtige Gründe vorliegen, wird die Sperrzeit verkürzt.

AchimP  25.08.2013, 15:32
@linizzel

Ach, der ist von der Arge! Ich dachte, der wäre vom Personalbüro Deiner alten Firma. Das hattest Du nicht dazugeschrieben.

Dann nimm keine Rücksicht auf Deinen Chef und schreib, wie es war.

lenzing42  25.08.2013, 15:33
@linizzel

Wo steht,dass du den abgeben musst.Es gibt keine gesetzliche Grundlage.

linizzel 
Beitragsersteller
 25.08.2013, 15:38
@AchimP

Ja will ich ja auch. Aber ich würde gerne einen Rat von Leuten haben, die sich damit auskennen und einschätzen können, ob es sich hier um wichtige Gründe handelt oder nicht. Und ob ich das beispielsweise durch nen Arzt bestätigen lassen muss, mein Chef dazu ebenfalls befragt wird etc.

AchimP  25.08.2013, 15:48
@linizzel

Einschlafstörungen und der Rat vom Arzt sind schon wichtige Gründe.

Das mit dem Handwerker und dem Auto würde ich weglassen, da sehe ich jetzt nicht, für was das ein Beispiel sein soll? Wenn der falsch geparkt hat, ist es doch normal, den bitten zu lassen, den wegzufahren.

Du bist nicht verpflichtet,diesen Fragebogen auszufüllen,denn wenn du die Wahrheit schreibst,könnte sich dass u.U. auf dein Arbeitszeugnis auswirken.

Aber,sobald du dein Zeugnis hast,kannst du in aller Ruhe deine Gründe dem ehemaligen Arbeitgeber darlegen.

Ob dich das vor einer Sperrzeit bewahrt, wage ich zu bezweifeln. Es steht jedem Arbeitnehmer frei, sich einen neuen Job zu suchen, und dann fristgemäß zu kündigen. Man kann nicht einfach seinen Arbeitsplatz aufgeben, und sich vom Staat alimentieren lassen.

Gegen Mobbing am Arbeitsplatz kann man sich wehren.

Jedenfalls wäre hier vor der Kündigung die Arbeitsagentur zu kontaktieren gewesen.