Ist e.V. eine Firmierung?
Hallo zusammen,
ich weiß, dass Sach-, Personen-, Misch- und Fantasiefirmen mit dem Zusatz GmbH, KG, OHG, e.K., GbR, AG, GmbH, GmbH Co. KG, gGmbh, u.s.w. alles Firmierungen sind.
Jedoch wollte ich Fragen, ob ein eingetragener Verein (e.V.) auch eine Firmierung ist?
Beispiel Fußball Musterstadt e.V. ? Ist dies eine Firmierung ?
Ich denke, dass ich nur auf dem Schlauch stehe, daher frage ich. :)
Für Eure Antworten besten Dank im Voraus.
4 Antworten
Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt.
Andere können "nur" eine Geschäftsbezeichnung führen.
"xy e. V." ist also eine Geschäftsbezeichnung, da ein Verein keine Handelsgesellschaft gem. HGB und auch kein Kaufmann gem. Rechtsform sein kann.
Die Firma ist der Name unter der ein Kaufmann seine Geschäft führt.
GmbH, AG und auch eV sind Rechtsformzusätze die geführt werden müssen um die Rechtsform anzuzeigen.
Die Firma gibt es nur im Handelsrecht (HGB). Das gilt aber nur für Kaufleute (und Kapitalgesellschaften als Kaufleute kraft Rechtsform).
Vereine haben keine Firma.
Ein eV (eingetragener Verein) ist genauso eine Rechtsform wie GmbH, AG oder ähnliches. Der eV stellt allerdings (ähnlich der eG, also der eingetragenen Genossenschaft) eine gewisse Sonderform dar, denn dieser arbeitet (im Gegen-satz zu AG, GmbH etc.) wenn überhaupt erst in zweiter Linie gewinnorientiert.
Der größte eingetragene Verein in Deutschland (der praktisch schon wie ein Gewerbebetrieb arbeitet) ist übrigens der ADAC. Dessen Rechtsform ist eV.