Urheberrecht verletzt an Karneval?

4 Antworten

Ein Logo muss nicht explizit geschützt oder eingetragen sein. Es reicht, dass der Inhaber dieses schon lange nutzt oder damit identifiziert werden kann

iKANABA 
Beitragsersteller
 25.02.2019, 07:42

Ja okay danke das hab ich mir schon gedacht aber markenschutzrechtlich oder wie auch immer kann es ja dann zumindest keine konsequenzen geben hoff ich doch

Andreaslpz  25.02.2019, 08:42
@iKANABA

Das kommt immer auf den Inhaber des jeweiligen Logos an.

Ja - je nach Kostüm kannst du dafür belangt werden.

Ich frage mich gerade, was für einen Sinn das Ganze haben soll - außer Provokation. Und DAS wiederum ist nicht ansatzweise im Sinne des Karnevals...

Eigentlich nicht (solange du das Kostüm nicht veröffentlichst).

ErsterSchnee  25.02.2019, 07:34

Ach, und ein Kostüm außerhalb der eigenen vier Wände zu tragen ist keine Veröffentlichung?

HugeGameArtGD  25.02.2019, 13:33
@ErsterSchnee

Nein, wenn er es verkauft, dann ist es natürlich nicht erlaubt. Selbst auf Wikipedia werden Logos abgebildet.

PlanckEinstein  28.02.2019, 12:57
@HugeGameArtGD

Das ist aber nur möglich, weil es zum Verständniss des Artikel dient und es damit ein berechtigtes Interesse gibt.

Wenn Verwechslungsgefahr besteht, dann ist es rechtens, dass du es nicht tragen darfst ( siehe Polizeiuniform-Amtsanmaßung)

Aber mit Urheberrechtsstrafen wirst du nicht rechnen müssen denke ich

iKANABA 
Beitragsersteller
 25.02.2019, 07:57

Verwechslungsgefahr ja aber Amtsanmaßung? Es handelt sich weder um eine Polizeiuniform, noch ein Amt oder ein anderer Titel der im Gesetzestext aufgelistet ist

ChristianKlaus  25.02.2019, 08:16
@iKANABA

kannst Du mal sagen, WIE Dein Karnevalskostüm ausgesehen hat?