Urheberrecht verletzt an Karneval?
Habe mir ein Kostüm gemacht mit dem Logo einer in unserer Stadt vorkommenden Organisation.
Mir wurde dann das Kostüm abgenommen mit der Behauptung Amtsanmaßung (definitiv nicht der Fall das nur eine Organisation der Stadt und kein Amt)
Nun die Frage wenn ich das Logo dieser Organisation verwende, kann ich dafür Urheberrechtlich belangt werden?
Logo ist mindestens zu 90% identisch mit dem Original damit es natürlich echt aussieht ...
Es ist aber keine eingetragene oder geschützte Marke
4 Antworten
Ein Logo muss nicht explizit geschützt oder eingetragen sein. Es reicht, dass der Inhaber dieses schon lange nutzt oder damit identifiziert werden kann
Das kommt immer auf den Inhaber des jeweiligen Logos an.
Ja - je nach Kostüm kannst du dafür belangt werden.
Ich frage mich gerade, was für einen Sinn das Ganze haben soll - außer Provokation. Und DAS wiederum ist nicht ansatzweise im Sinne des Karnevals...
Eigentlich nicht (solange du das Kostüm nicht veröffentlichst).
Ach, und ein Kostüm außerhalb der eigenen vier Wände zu tragen ist keine Veröffentlichung?
Nein, wenn er es verkauft, dann ist es natürlich nicht erlaubt. Selbst auf Wikipedia werden Logos abgebildet.
Das ist aber nur möglich, weil es zum Verständniss des Artikel dient und es damit ein berechtigtes Interesse gibt.
Wenn Verwechslungsgefahr besteht, dann ist es rechtens, dass du es nicht tragen darfst ( siehe Polizeiuniform-Amtsanmaßung)
Aber mit Urheberrechtsstrafen wirst du nicht rechnen müssen denke ich
Verwechslungsgefahr ja aber Amtsanmaßung? Es handelt sich weder um eine Polizeiuniform, noch ein Amt oder ein anderer Titel der im Gesetzestext aufgelistet ist
kannst Du mal sagen, WIE Dein Karnevalskostüm ausgesehen hat?
Ja okay danke das hab ich mir schon gedacht aber markenschutzrechtlich oder wie auch immer kann es ja dann zumindest keine konsequenzen geben hoff ich doch