Ummelden als Student wenn Eltern die Wohnung gemietet haben?

2 Antworten

Na klar musst Du Dich asap. ummelden. Siehe  http://www.meldeaemter.de/meldepflicht-einwohnermeldeamt.html - wenn Dein Aufenthaltsort ein ständiger ist und mindestens für den Zeitraum von 6 Monaten, bist Du verpflichtet Dich in Deutschland umzumelden. Wer die Wohnung angemietet hat oder zahlt ist unerheblich für die Meldebehörden. Achtung: Wenn Du seit Anfang 2015 nicht umgemeldet bist, dann könnte echter Ärger in Form eines Bußgeldes drohen. Der Wohnungsgeber (das ist offensichtlich nicht Dein Vater) muss nämlich den Einzugstag bestätigen. Das neue Meldegesetz gilt ab dem 1. Nov. 2015, unabhängig vom Einzugsdatum. Dir könnte demzufolge eine kräftige Strafe ins Haus stehen. Ich würde mich schnellstens sachkundig machen und um die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kümmern. 

Ja das wird dann als Zweitwohnsitz angesehen und dorthin kommt dann auch die Post.