Ummelden bei 3-monatigem Einzug
Hallo liebe Community, ich bin dualer Student und bin immer für 3 Monate in einer anderen Stadt um dort zu studieren. Muss man sich dafür beim Einwohnermeldeamt ummelden, obwohl man den Hauptwohnsitz zu Hause hat?
2 Antworten
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht
(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.
Ich denke Sie sind nach Par. 17 gemeldet (zu Hause).
Nein, gemeldet bist du an deinem Hauptwohnsitz.