Umgangsrecht von Großeltern?

4 Antworten

der vater hat umgangsrecht und wenn er dieses einklagen muss, wird er es auch bekommen:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite we von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

- drei wochen sommerurlaub.

das kann er beschweren lassen mit ordnungsgeld ersatzweise haft, androhung entzug des sorgerechtes.

er hat das recht auf umgang ohne aufsicht, da hier nichts erwähnt wird, was dem entgegen steht. so in der hinsicht kann er umgang einfordern und bekommt ihn auf antrag bewilligt.

weiterhin hat er das anrecht auf gemeinsames sorgerecht. wenn er es gerichtlich einfordern muss, wird er auch dies bekommen.

was er in der zeit seines umgangs macht ist völlig seine sache. das hat er im rahmen seiner alleinigen alltagssorge die er während des umgangs hat. er entscheidet dann wer mit dem kind wie lange und wo umgang hat. und wenn er es zu oma bringt, dort übernachten lässt etc, ist das alleinig seine sache.

oma kann gerne umgang einfordern, sie würde ihn auch bekommen. in der regel sind es 2-3 stunden im monat. von daher einfach mal erwachsen an die sache rangehen und die dramatik rausnehmen.

was er in der vergangenheit getan hat, hat mit dem kind überhaupt nix zu tun. das interessiert keinen richter

ICH habe das Umgangsrecht erfolgreich eingeklagt, obwohl ich keine enge Bindung an das Kind hatte (durfte es erst mit ca. 1 Jahr sehen). Begründung der Kindsmutter war, dass ich mich in der Schwangerschaft nicht um sie gekümmert hätte. Der Witz dabei war, dass ich erst nach der Geburt des Kindes von dessen Existenz erfuhr.

Die Mutter Deines Ex ist und bleibt die Oma.

Vlt. könnt Ihr Euch gemeinsam treffen - allein muss sie das Kind ja erst mal nicht bekommen. Wartet ab, wie es sich entwickelt.

Ohana123 
Beitragsersteller
 09.07.2016, 11:12

Der Opa und der Bruder und Uroma/opa dürfen den kleinen ja gerne besuchen, nur ist es so das ich magenkrämpfe bekomme wenn ich daran denke das sie an meinem Sohn ist

beangato  09.07.2016, 11:17
@Ohana123

Deswegen schrieb ich doch:

Vlt. könnt Ihr Euch gemeinsam treffen

Ohana123 
Beitragsersteller
 09.07.2016, 11:11

Das Problem ist das sie schon 2 Kinder seelisch vermurxt hat, machen die Kinder nicht so wie sie will werden sie mit Ignoranz bestraft bei dem einen minderjährig 1,5 Jahre das sich seine Schwiegereltern drum gekümmert haben das er eine Ausbildung macht. Sie hat mich versucht zum klauen anzustiften, und hat auch so genug Dreck am stecken. Ich will meinen Sohn schlicht und einfach von einem umgang fernhalten der ihm schaden könnte. Und sie sagt diese Sachen aus voller Berechnung raus das war das zweite mal das sie mir mit den kindern gedroht hat beim ersten mal sagte sie wenn ich weiter so laut schreie wenn ihr Sohn mich verprügelt und die Nachbarn das hören nimmt sie mir die Kinder weg und ist ihrem Sohn dann als Belohnung fürs schlagen was bei der Pommesbude holen gegangen weil ich böse ja trotz gewaltattakten hätte kochen müssen für ihn..

Ohana123 
Beitragsersteller
 09.07.2016, 10:56

Darf ich fragen an welchem Umstand es lag das du den Prozess gewonnen hast ?

beangato  09.07.2016, 11:01
@Ohana123

Wahrscheinlich an dem Umstand, dass ich selbst 3 Kinder erzogen habe. Und ich dem Kind in keinster Weise schaden würde.

Gib der Oma einfach eine Chance. Vlt. hat sie die Äußerung

"und wenn das Kind erst mal geboren ist sieht du deine Kinder nie wieder!"

nur gemacht, weil sie damals voller Wut war. Dann kann es passieren, dass man Sachen sagt, die man sonst nie sagen würde.

Du, der Vater und die Oma - Ihr seid alle erwachsen. Das Kind kann nichts dafür, dass Ihr im Streit liegt. Lasst es das bitte nicht spüren.

nimm dir einen Anwalt und versuche, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Das ist mal der erste Schritt

Ohana123 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 21:50

Die neue Adresse würden sie ja vom Kindesvater bekommen :/ ihm habe ich den Umgang nicht verboten weil ich es nicht schuld sein möchte das mein Sohn keinen Vater hat er kann ihn unter meiner Aufsicht gerne sehen..

musso  08.07.2016, 23:17
@Ohana123

Du könntest die beiden auch unter Aufsicht des Jugendamtes sich an einem neutralen Ort treffen lassen.

dielauraweber  09.07.2016, 08:37
@Ohana123

du kannst ihm auch keinen umgang verbieten, du kannst ihm auch keine vorschriften beim umgang machen. er entscheidet allein mit wem er den umgang verbringt. eine betreuung des umgangs zu verlangen steht dir ebenfalls nicht zu. du hast zum umgang wechselsachen und nahrung bereitzustellen, das kind zu übergeben und dann geht er.

Menuett  11.07.2016, 10:56
@dielauraweber

Natürlich kann sie ihm den Umgang verbieten, dann muß er erst klagen, bevor er das Kind sieht.

Genau das würde ich ihr auch empfehlen. Ihn klagen zu lassen und mich mit dem Jugendamt beraten.

Das Baby ist ein Säugling, den wird der Richter nicht so einfach dem Vater mitgeben, der ist ja mit dem Kind nicht bekannt.

Da wäre dann eine Umgangsanbahnung fällig.

Ohana123 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 21:42

Das alleinige Sorgerecht habe ich.

musso  08.07.2016, 21:46
@Ohana123

und da eine Bindung noch nicht besteht, haben sie eigentlich keine Chance ein Umgangsrecht einzuklagen. Du kannst auch wegziehen, und dem Ortsamt verbieten, deine neue Adresse preiszugeben.

Da wird ein Kind Mittel zum Zweck. Traurig, aber wahr.

Ohana123 
Beitragsersteller
 09.07.2016, 09:39

Das Kind soll nicht mittel zum Zweck sein :(