Darf eine Mutter dem Kindesvater das Abholen v Kindergarten verweigern und den Großeltern Besuche?

Die Mutter hat das Recht das Abholen zu verbieten 56%
Die Mutter hat das nicht zu verbieten 44%

16 Stimmen

17 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Mutter hat das Recht das Abholen zu verbieten

Wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann sie das verbieten. Selbst wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.

Was sie nicht verbieten kann, ist der Umgang der Kinder mit Vater und Großeltern. Das können beide Parteien einklagen.

Allerdings bleibt es hier dann meist bei der üblichen Wochenend- und Ferienregel.

vorsichtstufe 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 13:48

sie haben schon eine anwältin eingeschaltet. aber irgendwie ist mir die zu lasch

sonnenlady  02.04.2009, 14:31
@vorsichtstufe

Ihr solltet auf jeden Fall aufpassen, dass auch der Streit nicht zulasten der Kinder geht.

Denn die lieben alle drei Parteien und können sowas überhaupt nicht verstehen.

Insofern ist es ganz gut, wenn nicht mit harten Bandagen gekämpft wird.

Ich drücke die Daumen, dass sich alles doch noch gütlich regelt.

Die Mutter hat das nicht zu verbieten

Solange beide das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, kann die Mutter dem Vater den Umgang mit den Kindern nicht verbieten!

Die Mutter hat das Recht das Abholen zu verbieten

wenn die Mutter zum Kindergrten kommt und die Kinder sind weg, dann kann sie (mit gutem Grund) Panik bekommen. Das Umgangsrecht hat der Vater sicherlich (wird vom Jugendamt festgelegt), aber er darf nicht so ohne weiteres die Kinder, wenn es ihm paßt, vom Kindergarten abholen.

Inezz  02.10.2012, 22:00

er darf die Kinder Abholen da er genauso das Sorgerecht hat wie die Mutter nur muss er das mit ihr vorher besprechen.

vorsichtstufe 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 13:51

warum hat nur sie das recht. nur wegen dem besch...... aufenthaltsbestimmungsrecht ? er könnte den erzieherinnen ja schließlich sagen, dass er seine frau nicht informiert ist er die kinder aber heute abholt

tergenna  02.04.2009, 14:05
@vorsichtstufe

sie organisiert aber den Tag! Was ist z.B. wen an dem Tag noch ein Arztbesuch ansteht?
Zum Wohle der Kinder sollte eine Regelung getroffen werden, die DEN KINDERN GERECHT wird, und nicht den Eltern! Wenn das Jugendamt etwas festgelegt hat, haben sich BEIDE Parteien, daran zu halten (auch zum Wohle der Kinder, die wissen ja sonst irgendwann gar nicht mehr, wo sie hingehören)! Der Vater könnte bestimmt auch durch das Jugendamt eine Regelung finde, das er an dem und dem Tag er die Kinder vom Kindergarten abholt. Und das Allerbeste (zum Wohle der Kinder) wäre, wenn die Eltern sich gütig (ohne Jugendamt) einigen würden, jeder sich noch auf den anderen verlassen könnte ohne immer alles gesetzlich zu regeln. Da das aber meistens nicht geht, muß eine gesetzliche Regelung her und wenn das Jugendamt so und so entschieden hat, müssen sich beide daran halten!!!

vorsichtstufe 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 14:09
@tergenna

da liegt ja gerade das problem. bei mir war das genau so. es gab keine debatte. mein ex kann sein kind sehen wann er will. aber die hier beim jugendamt machen null, nix, nada. die sagen nur: dann müssen sie zum anwalt gehen und das regeln lassen. die versuchen gar nicht erst die eltern aneinen tisch im sinne der kinder zu kriegen

nanmu  02.04.2009, 16:53
@vorsichtstufe

Wenn man zum Anwalt geht hat das nicht automatisch was mit Gerichts-Verhandlung zu tun. Man kann sich auch ausser-gerichtlich einigen im beisein einer Richterin und der beiden Anwälte. Oft wird dabei vorher vob der Richterin vermittelt/Vorschläge gemacht, ohne dass ein eigentliches Verfahren stattfindet...

Inezz  02.10.2012, 22:03
@tergenna

wie sie das Gemeinsmmae Sorgercht zu teilen haben bestimmt nicht das Jugendamt dafür gibt es gesetzt das Jugendamt kann nur beraten und helfen was sehr selten der fall ist und ich auch nicht empfehlen kann

Die Mutter hat das Recht das Abholen zu verbieten

Aber nur wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Aber sie kann nicht verbieten das der Vater die Kinder sieht

vorsichtstufe 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 13:51

aber sie gibt sie ihm nicht. und das ist echt traurig und macht mich sehr betroffen

nanmu  02.04.2009, 16:54
@vorsichtstufe

gesetzlich ist es so, dass er alle 14 Tage ein Anrecht hat

Inezz  02.10.2012, 21:59
@nanmu

nur wen die Mutter das Alleinige Sorgerecht hat gilt die Regelung bei gemeinsammen Sorgerecht kann der vater sein kind zur jeder Zeit sehen.

Die Mutter hat das Recht das Abholen zu verbieten

Sie darf das rechtlich verbieten...ABER...menschlich gesehen, finde ich das eine Katastrophe...Ich bin selber geschieden und habe 2 Kinder..ich hätte niemals (es sei denn aus wichtigen Grund..Misshandlung o.ä.) verboten, dass die Kinder den Vater oder die Großeltern abholen bzw. sehen darf...Da geht mir echt die Hutschnur hoch...das man sowas immer auf den Rücken der Kinder austrägt...furchtbar!!

vorsichtstufe 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 14:03

mir geht es auch so: bin selber geschieden und habe mit dem geschiedenen 1 kind. er kann meine tochter sehen wann immer er will. und das seit 9 jahren. die beziehung der eltern sollte immer auf einem anderen blatt papier stehen wie die beziehung von vater und mutter zum kind