Darf eine Mutter dem Kindesvater das Abholen v Kindergarten verweigern und den Großeltern Besuche?
Liebe Gute.frage.net-Gemeinde,
ein sehr guter Freund von mir hat ein Problem. Seine Frau ist ausgezogen, weil sie einen Anderen hat und hat logischerweise die Kinder mitgenommen.
Nun hat sie den Erziehern untersagt dem Vater und den Großeltern der Kinder die Kids mitzugeben.
Die Großeltern hatten von der Geburt an die Kinder jeden Mittwoch ab Kindergarten-Schluss bis abends bei sich. Auch dort dürfen die Kinder nicht mehr hin. Die Kinder nimmt das sehr mit, verstehen das alles nicht.
Darf sie das so einfach entscheiden ? Gibt es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht in Bezug auf die Besuche bei den Großeltern ?
Darf die Mutter dem Vater die Kinder entziehen ???
Vielen lieben Dank schon einmal für Eure Antworten
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17 Antworten
Wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann sie das verbieten. Selbst wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.
Was sie nicht verbieten kann, ist der Umgang der Kinder mit Vater und Großeltern. Das können beide Parteien einklagen.
Allerdings bleibt es hier dann meist bei der üblichen Wochenend- und Ferienregel.
Ihr solltet auf jeden Fall aufpassen, dass auch der Streit nicht zulasten der Kinder geht.
Denn die lieben alle drei Parteien und können sowas überhaupt nicht verstehen.
Insofern ist es ganz gut, wenn nicht mit harten Bandagen gekämpft wird.
Ich drücke die Daumen, dass sich alles doch noch gütlich regelt.
Solange beide das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, kann die Mutter dem Vater den Umgang mit den Kindern nicht verbieten!
wenn die Mutter zum Kindergrten kommt und die Kinder sind weg, dann kann sie (mit gutem Grund) Panik bekommen. Das Umgangsrecht hat der Vater sicherlich (wird vom Jugendamt festgelegt), aber er darf nicht so ohne weiteres die Kinder, wenn es ihm paßt, vom Kindergarten abholen.
er darf die Kinder Abholen da er genauso das Sorgerecht hat wie die Mutter nur muss er das mit ihr vorher besprechen.
warum hat nur sie das recht. nur wegen dem besch...... aufenthaltsbestimmungsrecht ? er könnte den erzieherinnen ja schließlich sagen, dass er seine frau nicht informiert ist er die kinder aber heute abholt
sie organisiert aber den Tag! Was ist z.B. wen an dem Tag noch ein Arztbesuch ansteht?
Zum Wohle der Kinder sollte eine Regelung getroffen werden, die DEN KINDERN GERECHT wird, und nicht den Eltern! Wenn das Jugendamt etwas festgelegt hat, haben sich BEIDE Parteien, daran zu halten (auch zum Wohle der Kinder, die wissen ja sonst irgendwann gar nicht mehr, wo sie hingehören)! Der Vater könnte bestimmt auch durch das Jugendamt eine Regelung finde, das er an dem und dem Tag er die Kinder vom Kindergarten abholt. Und das Allerbeste (zum Wohle der Kinder) wäre, wenn die Eltern sich gütig (ohne Jugendamt) einigen würden, jeder sich noch auf den anderen verlassen könnte ohne immer alles gesetzlich zu regeln. Da das aber meistens nicht geht, muß eine gesetzliche Regelung her und wenn das Jugendamt so und so entschieden hat, müssen sich beide daran halten!!!
da liegt ja gerade das problem. bei mir war das genau so. es gab keine debatte. mein ex kann sein kind sehen wann er will. aber die hier beim jugendamt machen null, nix, nada. die sagen nur: dann müssen sie zum anwalt gehen und das regeln lassen. die versuchen gar nicht erst die eltern aneinen tisch im sinne der kinder zu kriegen
Wenn man zum Anwalt geht hat das nicht automatisch was mit Gerichts-Verhandlung zu tun. Man kann sich auch ausser-gerichtlich einigen im beisein einer Richterin und der beiden Anwälte. Oft wird dabei vorher vob der Richterin vermittelt/Vorschläge gemacht, ohne dass ein eigentliches Verfahren stattfindet...
wie sie das Gemeinsmmae Sorgercht zu teilen haben bestimmt nicht das Jugendamt dafür gibt es gesetzt das Jugendamt kann nur beraten und helfen was sehr selten der fall ist und ich auch nicht empfehlen kann
Aber nur wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Aber sie kann nicht verbieten das der Vater die Kinder sieht
aber sie gibt sie ihm nicht. und das ist echt traurig und macht mich sehr betroffen
gesetzlich ist es so, dass er alle 14 Tage ein Anrecht hat
nur wen die Mutter das Alleinige Sorgerecht hat gilt die Regelung bei gemeinsammen Sorgerecht kann der vater sein kind zur jeder Zeit sehen.
Sie darf das rechtlich verbieten...ABER...menschlich gesehen, finde ich das eine Katastrophe...Ich bin selber geschieden und habe 2 Kinder..ich hätte niemals (es sei denn aus wichtigen Grund..Misshandlung o.ä.) verboten, dass die Kinder den Vater oder die Großeltern abholen bzw. sehen darf...Da geht mir echt die Hutschnur hoch...das man sowas immer auf den Rücken der Kinder austrägt...furchtbar!!
mir geht es auch so: bin selber geschieden und habe mit dem geschiedenen 1 kind. er kann meine tochter sehen wann immer er will. und das seit 9 jahren. die beziehung der eltern sollte immer auf einem anderen blatt papier stehen wie die beziehung von vater und mutter zum kind
sie haben schon eine anwältin eingeschaltet. aber irgendwie ist mir die zu lasch