UG haftungsbeschränkt Logo Angabe
Liebe Experten,
ich arbeite gerade an einem Corporate Design für eine Fahrschule. Diese ist eine UG (haftungsbeschränkt).
Jetzt meint der Inhaber, überall, wo das Logo auftaucht, muss dieser Zusatz hin. Stimmt das?
Beispiel: Beschriftung auf dem Fahrzeug - dort soll auf die Seite groß das Logo das den Name "Fahrschule XY" und einen Pfeil enthält.
Auch auf einem Flyer oder der Visitenkarte - muss dort auch der Zusatz hin, oder nicht? Ist ein * neben dem Logo und am unteren Rand des Formats der Zusatz genügend?
Ich bitte um Aufklärung. Vielen Dank und liebe Grüße
2 Antworten
Ja, das ist Firmen-Namensbestandteil , Lies bitte: http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29 Das sollte man, wenn man eine solche Arbeit wissen.
Novos hat vollkommen recht - Lese mal bei Hintergrund richtig nach.
Außerdem hat man als UG-Geschäftsführer darauf zu achten, dass potentielle Geschäftspartner (Lieferanten oder Kunden) über die Rechtsform und die Haftungsbeschränkung informiert sind. Das kann nur geschehen, wenn überall auf die Firmierung hingewiesen wird.
Du solltest dazu auch mal eine Suchmaschine nutzen, es gibt sehr ausführliche Beschreibungen was wo alles zu machen ist.
Und auch hier möchte ich die Ansicht von Novos noch einmal unterstreichen. Als Grafiker der solche Aufträge annimmt hat man das zu wissen.
Ja, das sollte man als Logodienstleister wissen, aber Eure Antwort - Novos und Gullup - ist nicht ganz richtig, vor allem im Zusammenhang mit der Frage. Ich beantworte die Frage separat, damit es nicht in den Kommentaren versteckt ist, falls andere das auch interessiert.
Der belehrende Ton von Novos und Dirk-D. Hansmann wirkt umso überflüssiger, wenn man feststellt, dass beide unrecht haben und von der Sache nicht so wirklich Ahnung hatten. Eine richtige Antwort findet man z.B. hier: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Unternehmensname/GmbH/Rechtsform-auf-Visitenkarte-auffuehren.html
Danke für die schnelle Antwort. Das beantwortet aber nicht direkt die Frage, ob z.B. bei der Fahrzeugbeschriftung unter dem Logo "UG (haftungsbeschränkt)" stehen muss. Bzw. wo genau und wie es stehen muss. Ein Logo muss ja nicht mal Text enthalten.