überzahlung arbeitslosengeld 1

10 Antworten

Ratenzahlung geht natürlich. Ich kenne jemand, dem gehts ähnlich wie dir.

Zu klein dürfen die Raten natürlich nicht sein. Anrufen und fragen, und von dir aus eine Summe

anbieten, die in einem vernünftigen Verhältnis zur Gesamtsumme und deinem Gehalt steht..

Du kannst die Raten so niedrig machen, wie möglich, entweder es passt denen oder sie sagen es ist ihnen zu wenig. 10 - 20 € ist ok.

Ich habe sogar schonmal Widerspruch dagegen eingereicht, weil die für eine andere Zahlungsstelle eingesprungen sind und die Zahlung des Amts zu spät eingestellt wurde. Denen war meine aktuelle Situation bekannt und die kamen erst über ein Jahr später mit der Rückforderung.

Das ist jetzt ungefähr ein halbes Jahr her und habe bisher noch keine Rückantwort gekriegt.

Von daher würde ich mich an deiner Stelle erstmal schlau machen, ob Du für deren Fehler gerade zu stehen hast.

Das wirst du zahlen müssen. An eine Ratenzahlung glaube ich nicht. Du hast es nämlich verbockt. Du hast Geld erhalten, welches dir nicht zusteht. Ob Du es ausgegeben hast oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.

Wenn Du uns hier mitteilst, dass Du das geld nicht ausgegeben hast, ist das bloß ein Indiz dafür, dass Du ersteinmal abwarten wolltest, ob die das merken.

Du hingegen hast den Fehler erkannt. Andernfalls hättest Du das Geld wahrscheinlich ausgegeben.

Auf Vertrauensschutz wirst du dich nicht berufen können, da dir die unberechtigte Leistung hätte auffallen müssen.
Insofern ist die Rückforderung berechtigt. Die Höhe der Raten wird Verhandlungssache sein, wobei dir die AGENTUR das Leben relativ schwer machen kann, wenn sie das Gefühl haben, du verar$cht sie ... da könnte es schon mal bis ans Existenzminimun nach SGB II gehen.

ich habe mal gelesen, ...10% vom Regelsatz können veranschlagt werden. Wie das ist wenn du ein gutes geregeltes Einkommen hast weiß ich nicht. Vielleicht schaust du mal selbst was für dich möglich ist um es loszubekommen:-)... du hättest es ja auch beiseite legen können:-)