Überweisung Verwarnungsgeld Aktenzeichen vergessen?

3 Antworten

Da die moderne Form der Beutelschneiderei und des Raubrittertums zu Lasten der Melk-Kuh der Nation (a.k.a. Autofahrer) trotz Allem gesellschaftlich anerkannt ist, muss man seine Knöllchen dem Grunde nach bezahlen. 

Allerdings wollen sich die "Menschen" in mancher Verwaltung, trotz sprudelnder Einnahmen nicht mehr die Mühe machen, die Zahlungseingänge, die mal nicht automatisch gebucht werden können, manuell zu überprüfen. Sind die Computer die sie nutzen zu dumm um die Zahlung eines "Verkehrssünders" seinem Knöllchen zuordnen zu können, geht die Zahlung oft automatisch zurück und die Verwarnung gilt "entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde", mit allen Rechtsfolgen u.U. als nicht bezahlt (vgl. Göhler, OWiG, § 56 OWiG Rz. 24.)

Man sollte (gem. wie vor, Rz. 26) zumindest das Kennzeichen angeben um einen teuren Bussgeldbescheid zu vermeiden.

Woher ich das weiß:Recherche
roschue 
Beitragsersteller
 25.04.2019, 14:31

Na ja, der Fall ist inzwischen zwei Jahre her. Es ist nie mehr eine Rückfrage gekommen und die Sache es schon lange erledigt . Aber danke für deine Antwort .

Die Bußgeldstelle kann das auch anhand deines Namens zuordnen, sofern du nicht gleichzeitig mehrere Verwarnungen über diesen Betrag hast (wovon ich mal nicht ausgehe :) )

Sie müssen es halt dann manuell machen, mit Buchungszeichen im Verw.zweck geht es meist automatisch.

Denke mal schon.