Überweisung-Fehlender Buchstabe im Verwendungszweck?

6 Antworten

Nein, Inkasso-Unternehmen sind oft Betrüger.

Hast Du denn die angeblichen Mahnungen bekommen, oder behaupten die das nur?

Schreibe zurück, dass Du das Geld überwiesen hast und sich beim Verwendungszweck ein kleiner Fehler eingeschlichen hatte. Lege eine Kopie Deiner Überweisung bei - damit ist das Mahnverfahren gegenstandslos.

Da das Geld nicht zurück überwiesen wurde, konntest Du annehmen, dass es richtig verbucht worden war.

EXInkassoMA  25.03.2017, 08:01

Kontoauszugskopien ausgerechnet an ein Inkassounternehmen zu schicken ist keine gute Idee. 

MadMini 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 11:33
@EXInkassoMA

Aber wie soll ich es ihnen sonst beweisen?

EXInkassoMA  25.03.2017, 13:31
@MadMini

Brauchst niemanden Auszüge schicken.

Fax an die inkassobude.

"Forderung wurde am xx.xx überwiesen. Ich weise die Forderung zurück und untersage ausdrucklich die Kontaktaufnahme per telefon'

Die können ja leicht bei Ihrem Auftraggeber nachfragen ;-)

MadMini 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 01:43

Das ist 1 zu 1 das, was meine Schwester gesagt hat. Das beruhigt mich wirklich sehr 😊 

Nein, ich habe keine Mahnungen bekommen, zumindest erinnere ich mich an keine... immerhin ist es nun schon fast ein halbes Jahr her.

Dichterseele  25.03.2017, 02:05
@MadMini

Typische Abzockmasche - lass Dich ja nichts kleinkriegen, die sind aufdringlich und unverschämt!

Viele Unternehmen lassen die Buchungen automatisch von ihrem Buchführungsprogramm erstellen - da kann es in der Tat vorkommen, daß bei einer geringen Abweichung des vorgegebenen Verwendungszwecks eine Zuordnung nicht möglich ist - aber dann wird i. d. R. zunächst einmal im Unternehmen selbst recherchiert, zu welchem Auftrag die Zahlung gehört.

Selbst wenn das nicht erfolgt oder man keinen enstprechenden Auftrag ausfindig machen kann, wird das Geld i. d. R. dann, meist mit einem entsprechenden Vermerk, zurücküberwiesen.

Es kann aber auch tatsächlich vorkommen, daß das Geld zunächst einfach erst einmal auf einem Konto "unklare Zahlungen" o. ä. "geparkt" wird.

Wenn nun das Auftragsprogramm keine Zahlung feststellt, weil sie nicht zugeordnet werden konnte, tritt automatisch nach spätestens 30 tagen (oder nach dem in der Rechnung fix angegebenen Termin) Zahlungsverzug ein.

In diesem Fall braucht NICHT gemahnt werden - d. h. die Angelegenheit kann dann auch direkt an ein Inkassounternehmen abgegeben werden.

Du kannst die Zahlung ja nachweisen - damit sollte die Sache dann auch erledigt sein.

Nun ist es aber so, daß eine Zahlung mit einem falschen Verwendungszweck die Forderung grundsätzlich nicht tilgt - Dich trifft hier grundsätzlich ein Mitverschulden, daß die Zahlung nicht zugeordnet werden konnte. Die Erfüllung liegt erst dann vor, wenn die benötigte Information zur Vervollständigung der Tilgungsbestimmung (hier: Aufforderung der zahlung durch Rechnung) vorliegt.

Da aber das Unternehmen auch eine Schadenminerungspflicht gem § 254 BGB hat (man hätte durch Deinen Namen auf dem Kontoauszug den Auftrag finden können - ggf. auch über den Betrag - man hätte das Geld zurücküberweisen können).

Zudem kann es auch passieren, daß die Bank den Verwednungszweck ändert (bestimmte Zeichen können oft nicht auf dem Kontoauszug gedruckt werden) - desweiteren sehe ich auch das Unternehmen in der Pflicht ein Programm einzusetzen, daß geringfügige Abweichungen erkennt und die Zahlung dennoch korrekt zuordnet.

Du hast ja freiwillig an das Unternehmen überwiesen; wenn sie das Geld nicht zurückschicken machen sie sich nicht strafbar, aber ggf. ist es eine ungerechtfertigte Bereicherung - gerade dann, wenn sie das Geld nicht zuordnen können.

Daher sind Versäumnisse auf beiden seiten geschehen, die sich m. E. aufheben.

Du solltest auf jeden Fall einer entsprechenden Kostenforderung widersprechen.

mepeisen  25.03.2017, 07:53

Da aber das Unternehmen auch eine Schadenminerungspflicht gem § 254 BGB hat (man hätte durch Deinen Namen auf dem Kontoauszug den Auftrag finden können - ggf. auch über den Betrag - man hätte das Geld zurücküberweisen können).

Und genau das ist - mit Blick auf die Inkassokosten - der wichtigste Passus.

Ein Gläubiger kann nicht einfach das Geld einbehalten und so tun als sei noch etwas offen. Entweder es war nicht zuzuordnen, dann muss er es aber auch erstatten (was laut TE nicht passiert ist) oder aber er prüft manuell und erreicht die Zuordnung über den Namen des überweisenden Kontoinhabers.

Geld einbehalten und Inkasso einschalten ist Blödsinn aus Sicht der Schadensminderungspflicht.

MadMini 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 11:09
@mepeisen

Danke, dass du so ausführlich geantwortet hast. Dh also, dass ich rechtlich also auf einee relativ sicheren seite stehe? I wie habe ich jetzt ein noch schlechteres Gewissen 😅

Ich habe anstatt SFX02-29... und dann die komplette korrekte Nummer SF02-29... und dann die komplette korrekte Nummer geschrieben.... und da ich die Überweisung Handscheiftlich ausgefüllt habe und es Monate her ist, könnte es sogar sein, dass ich das x geschrieben habe, es aber von den Geräten nicht erkannt wurde :/ den Durchschlag dee Überweisung habe ich leider nicht wieder gefunden -.-

MadMini 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 11:14
@MadMini

Es sind 14 Zahlen, bei denen mir kein Fehler unterlief, hinter dem X

DerSchopenhauer  25.03.2017, 11:30
@MadMini

Nach dem Aufbau der Ziffernfolge dürfte klar sein, daß vermutlich SFX02 eine festgelegte eindeutige Zuordnung zu irgendetwas ist (z. B. Warengruppen, Abteilung, Filiale, Kundengruppen; Kennzeichnung, daß nun eine Rechnungsnummer oder Kundennummer kommt etc.) die in einer Vielzahl von Rechnungen identisch ist.

Vermutlich ist die Ziffernkombination auch anders möglich aber immer mit 5 Ziffern und dann folgen indivduelle Ziffern, die bei jedem Kunden anders sind - für diese Kennzeichnung werden vermutlich auch nicht alle 26 Buchstaben des Alphabetes pro zeichen verwendet - ggf. ist das x sogar immer dabei.

Die Ziffern nach "-"dürfte dann eine Kundennummer/Auftragsnummer und/oder Rechnungsnummer sein.

Es ist aus meiner Sicht ist daher eindeutig, daß man den Betrag auch dem richtigen Auftrag hätte zuordnen können.

Unternehmen wissen i. d. R., daß der Verwendungszweck nicht immer von Kunden korrekt angegeben wird - daher sind sie auch so aufgebaut, daß man auch bei Fehlern in der Regel die richtige Zuordnung machen kann - auf jeden Fall ist es aber mit Deinem Namen auf der Gutschrift auf dem Kontoauszug möglich.

Auf keinen Fall solltest Du etwas zahlen.

DerSchopenhauer  25.03.2017, 11:36
@DerSchopenhauer

Und wenn das Unternehmen weitgehend alles automatisiert hat und kein Personal vorhält zu recherchieren, wenn der Verwendungszweck falsch ist, dann kann das nicht dem Kunden angelastet werden.

intello99  27.03.2017, 01:59
@DerSchopenhauer

Da eine Zahlung, mit einem falschen Verwendungszweck, ja normalerweise keiner Rechnung zugeordnet werden kann, landet die Zahlung zwangsläufig, in einer Fehlerbehandlung... dort muss sie der Zahlungsempfänger dann, manuel, einer Rechnung zuordnen bzw von dem Absender, der Zahlung, Auskünfte einholen, die ihm dann die Zuordnung der Zahlung ermöglichen.

Wenn jemand der Firma Meier 999 Euros für die Rechnung nummer XXXXX schuldet, dann ist die Zahlung erfolgt, wenn er diese 999 Euros an die Firma Meier bezahlt hat. Es ist dabei völlig unerheblich, ob er dabei den Verwendungszweck richtig geschrieben hat.

DerSchopenhauer  27.03.2017, 09:52
@intello99

"Es ist dabei völlig unerheblich, ob er dabei den Verwendungszweck richtig geschrieben hat."

Das ist eben nicht der Fall; die Leistung (hier die Zahlung) muß so bewirkt werden, daß der andere die Leistung auch annehmen kann (hier einer Forderung zuordnen kann).

Das ist das Grundprinzip - gegen dieses Grundprinzip wurde hier verstoßen - also muß man nun die Rechtsfolgen bewerten.

"landet die Zahlung zwangsläufig, in einer Fehlerbehandlung"

"zwangsläufig" - man sollte besser sagen: "üblicherweise"

Bei Forderungen von Behörden hat der falsche Verwendungszweck sogar eine unmittelbar klar definierte Rechtsfolge:

Wird zum Beispiel ein Verwarngeld wegen eines Verkehrsverstoßes ausgesprochen, findet man in den Vollzugsrichtlinien der Bundesländer folgenden Satz:

"Fehlen bei unbarer Zahlung die Angaben zur ordnungsgemäßen Zuordnung und Verbuchung des Betrages, so ist die Zahlung nicht entsprechend den Bestimmungen der Verwaltungsbehörde geleistet mit der Folge, daß die Verwarnung nicht wirksam wird."

"nicht wirksam wird" heißt hier: Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Die Behörde ist somit nicht verpflichtet zu recherchieren - auch wenn sich aus dem Namen des Überweisenden eine Zuordnung ergeben könnte, reicht das nicht aus.

Da wir es im vorliegenden Fall aber nicht mit einer Behörde zu tun haben, sondern mit Unternehmen und Verbraucher trifft das Unternehmen zumindest eine erhöhte Mitwirkungspflicht.

Deine Schlußfolgerung, daß die Rechnung letztendlich (nach den geschilderten Umständen) bezahlt sei, ist schon richtig - aber man muß die Rechtsfolgen, die sich aus einem falschen Verwendungszweck ergeben, genauer untersuchen, um die Rechtslage beurteilen zu können.

DerSchopenhauer  27.03.2017, 10:09
@DerSchopenhauer

Fazit:

Man sollte grundsätzlich die möglichen nachteiligen Rechtsfolgen eines falschen Verwendungszwecks nicht unterschätzen - auch wenn das in der Praxis sicherlich nur sehr selten zu ernsthaften Problemen führt (außer ggf. in Zusammenhang mit Behörden).

Ein Unternehmen ist daran interessiert das Geld zu bekommen UND auch den Kunden zu behalten - daher dürfte der vorliegende Fall ein unerfreulicher Einzelfall sein.

DerSchopenhauer  25.03.2017, 07:29

Du schreibst, daß Du ein "x" vergessen hattest - vermutlich waren ja noch eine Reihe anderer Ziffern im Verwendungszweck - i. d. R. können das Auftragsnummer, Kd.-Nr., Rechungsnummer etc, sein.

Ein "x" trennt oft z. B. die Kundennummer von der Rechnungsnummer oder das "x" kennzeichnet eine Kundennummer/Auftragsnummer etc. als solche.

Aus meiner Sicht hätte das Unternehmen ohne große Schwierigkeit aus den restlichen Ziffern den Autrag finden können.

Daher dürfte sich auch das Mitverschulden des Unternehmens zusätzlich erhöhen.

Ich weiß ja nicht, wie seriös das Unternehmen ist - aber es könnte auch eine Abzockmasche sein, indem man mit einem Inkassounternehmen zusammenarbeitet (oder sogar daran (ggf. indirekt) beteiligt ist) und darauf wartet, daß ein Kunde den Verwendungszweck nicht 1:1 exakt so auf der Überweisung angibt um ihn dann mit den hohen Gebühren abzuzocken.

Nichts ist unmöglich...

Guck mal wenn du ein Kontoauszug von der Überweisung hast dann hast du den beweiß das du bezahlt hast!!! Schick dem Inkassounternehmen den Kontoauszug und der rest müsste sich von alleine klären.

Wenn das Inkassounternehmen von dir immer noch geld haben dann ab zum anwalt.

Ja !

Ktonummer hat gestimmt ? Ein Fehler im verwendungszweck spielt keine Rolle.

Es gehört zu den Pflichten eines geschaftserfahrenen Unternehmen diesbezüglich Zahlungen zuzuordnen 

Weise die Forderung schriftlich zurück 

7o € Gebühren bei einer HF von 5 € wäre n

selbst im verzugsfall nicht mal ansatzweise Durchsetzungsfähig.,;-)

MadMini 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 11:31

Deren aufgelistetes Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Warenlieferung.         4,99

Verzugszinsen..          0,09

Inkassokosten gem (hier paragraphenzeichen einfügen)280,286 BGB..             58,50

Auslagenpauschale gem. (-||-) 280,286 BGB.               11,70

Zahlungsrückstand.     75,28

Mache eine Kopie dieses Teils Deines Kontoauszuges und verweise auf Deine getätigte Überweisung. Schaue aber bitte erst noch einmal, ob Dir diese Summe  möglicherweise erstattet wurde, weil man die Zahlung nicht zuordnen konnte.

MadMini 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 01:39

Ich habe eine Kopie des auszugs gemacht, die ich ihnen mit einer Kopie von deren Schreiben und einem Schreiben von mir morgen zuschicke. Ich hoffe, dass das damit wirklich geklärt ist. Meine Schwester und ich haben alles gründlich durch gesehen und da steht nirgends, dass ich den Betrag zurück bekommen habe.

wilees  25.03.2017, 01:41
@MadMini

Aber retouschiere bitte alles bei der Auszugskopie was dieses Unternehmen nichts angeht.

MadMini 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 01:47
@wilees

Klar ✌das Ding ist größtenteils geschwärzt.