Überstunden
Müssen die Überstunden bzw. Minusstunden auf der Lohnabrechnung aufgeführt sein?
Bei mir ist es nämlich nicht so.
Und was sind die vor - und Nachteile wenn sie draufstehen?
5 Antworten
''(1) 1Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. 2Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. 3Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.''
(Gewerbeordnung § 108)
Sie werden nur aufgeführt, wenn sie ausbezahlt werden und somit steuerlich in Anrechnung kommen.
Für die laufenden Plus-/Minusstunden habt ihr doch sicher Stundenzettel, Arbeitsrapporte o. Ä., oder?
Wir müssen am Monatsende unsere Zettel sogar unterschreiben, damit es hinterher keine Klagen gibt...
nur, sofern sie bezahlt werden - dann gehört natürlich die überstundenabgeltung oder zuschläge auf die lohnabrechnung. das wird auch nicht anders gehen.
das arbeitszeitkonto hat mit der lohnabrechnung nix zu tun. da gibts bei jedem AG andere Formen der Zeiterfassung, teilweise muss man selbst rechnen.
nein, das sind ja völlig verschiedene dinge. 1. der beweis: minusstunden muss nach meinem verständnis der Arbeitgeber darlegen. Er wird ja irgendeine Form von Zeiterfassung haben. Der clevere AN mit gleitenden Arbeitszeiten wieß aber, wann er gearbeitet hat.
und minusstunden hin oder her - vom urlaub abziehen geht so leicht schonmal gar nicht. wenn, dann vom arbeitsentgelt.
habt ihr überhaupt keine Vereinbarung über die Arbeitszeit geschlossen?
Richtig -DH!
Deine geleistet Arbeitsstunden sollten auf jedenfall aufgeführt werden, kommt es zum Rchtsstreit werden nur die geleisteten Stunden die nachweislich angeführt sind bezahlt. Lassen Sie sich einen Auszug aus der Arbeitszeitliste geben oder bestätigen.
aber doch nicht auf der lohnabrechnung. abgesehen davon kann auch die auflistung "falsch" sein, wenn man die stunden nicht selbst nachhält.
in meiner Abrechnung tauchen die nur auf, wenn sie ausgezahlt werden, erfasst werden die Stunden separat, mit meinem Abrechnungsprogramm geht das gar nicht.
Und ist es dann rechtens wenn mein AG sagt ich hätte Minusstd. die er mir vom Urlaub abzieht? er kanns ja dann nicht beweisen, oder?