Überschneidung des Leistungsbezuges mit einer Beschäftigung. (Anhörung) (dringende Hilfe)
Hallo Leute,
laut dem Verwaltungsverfahren gegen mich, soll ich vom 01.11.13 bis zum 31.05.14 eine Tätigkeit ausgeübt haben und es ist zu prüfen, ob das aus dieser Tätigkeit erzielte Einkommen auf die gezielte Leistung anzurechnen ist.
Es stimmt, das ich eine Tätigkeit seid 2013 begonnen habe. Von 01.11 bis 02.03, habe ich pro Monat ein Höchsteinkommen von 120 € erzielen können. (war ein 5 € Job.)
Nun zu dem primären. Von April bis heute hin, arbeite ich und verdiene ungefähr 450 € pro Monat und ein Elternteil bekommt trotzdem eine Leistung, wie ich gerade erfahren habe. Ich habe also 2 Monate "über meine Verhältnisse gelebt", wie es das Jobcenter umgangssprachlich meint. Es ist kein Kavaliersdelikt wie ich in einigen Foren gelesen habe.
Trotz allem, habe ich es nicht besinnt gemacht. Ich hatte nicht im Sinn, das Jobcenter zu hintergehen, noch hatte ich die Ahnung, das es ein "betrug" ist und mit bis zu 5000€ bestraft werden kann.
Mit was habe ich jetzt zu rechnen? Wie soll ich jetzt vorgehen? Eure Tipps werden dringend gebraucht.!
2 Antworten
Die zu Unrecht bezogenen Leistungen sind zurückzuzahlen; dazu solltest Du ALLE relevanten Einnahmen, die bis heute bezogen wurden, korrekt angeben (sofern das Jobcenter das nicht schon selbst ermittelt hat). Dann wird der Rückzahlungsbetrag ermittelt.
Zudem ist mit einer Anzeige wegen Betruges zu rechnen; bei der Höhe der nicht angegebenen Beträge dürfte eine Geldstrafe festgesetzt werden, sofern Du nicht bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurdest ; diese richtet sich nach Deinem Einkommen (Anzahl Tagessätze multipliziert mit entsprechendem Betrag, der sich nach Deinem Einkommen richtet z. B. 50 Tagessätze zu 10 € = 500 €).
Bis einschließlich 90 Tagessätze bist Du nicht vorbestraft.
In Deutschland gilt, "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", das heißt, dass Du mit einer Sanktion rechnen musst. Wie hoch diese Ausfällt, kann ich nicht sagen. Wenn Du Leistungen beziehst, ist es ratsam alle, auch Kleineinkünfte, zu melden. Wenn die Einkünfte die Leistungen nicht beeinflussen, sind diese auch be der Berechnung nicht relevant, wenn Du über den Betrag kommst, werden sie zur Berechnung herangezogen. Aber "Dir kann keiner", da Du sie angegeben hast.