Muss man Vorschuss zahlen, wenn man was bei Inkasso verlangt?

4 Antworten

Das kommt immer drauf. Es ist auf jeden Fall korrekt, wenn das Inkassounternehmen eine 1,3 fache Geschäftsgebühr, ausgerichtet am Gegenstandswert, berechnet. Diese Gebühr steht dem Inkassounternehmen gesetzlich zu.

Manche Inkassounternehmen nehmen zusätzlich auch noch eine Erfolgsprovision, die beträgt dann ein paar % der Hauptforderung, muss aber vom Gläubiger selbst gezahlt werden und kann nicht vom Schuldner verlangt werden.

Ob das Studentenwerk die Forderung verkauft hat, kann man dir so wohl nicht beantworten, das werden nur das Studentenwerk und das Inkassounternehmen wissen. (Es sei denn das Inkassounternehmen weißt ausdrücklich in seinem Schreiben darauf hin, dass es neuer Forderungsinhaber geworden ist.)

Wie hoch war denn die ursprüngliche Hauptforderung? Mit der Angabe könnte ich dir besser Auskunft geben, ob die Kosten des Inkassounternehmen gerechtfertigt sind.

Bei einem "normalen" Inkassobüro bekommt der Gläubiger erst dann Geld, wenn die Rechnung auch wirklich bezahlt wurde. Der Inkassodienst behält dann seine Gebühren gleich ein.

Es gibt aber auch Firmen, die gerichtlich titulierte Forderungen für einen Bruchteil des Wertes kaufen. Da bekommt der Gläubiger dann sofort Geld - und der Aufkäufer versucht das Geld vom Schuldner einzutreiben

FordPrefect  28.07.2020, 16:28
Es gibt aber auch Firmen, die gerichtlich titulierte Forderungen

Aber nur diese. Untitulierte kauft keiner. Und das ist im Masseninkasso der Regelfall.

Highlands  28.07.2020, 16:31
@FordPrefect

ich würde auch mal vermuten, dass es rechtlich schwer darstellbar ist, untitulierte Forderungen nachträglich zu verkaufen. Da macht auch keine Factoring-Bude mit

Ist die Forderung tituliert ?

Gib Mal mehr Infos zur Hauptforderung !

Name der Inkassobude ?

Studentenwerk hatte meine unbezahlte Rechnungen dem Inkassounternehmen übergeben.

Entscheidend ist, was im Schreiben des Inkasso genau genannt wird. Man muss grundsätzlich unterscheiden, ob ein Inkasso als Erfüllungsgehilfe des Gläubigers, oder selbst als Gläubiger tätig wird. Letzteres ist nur selten der Fall, weil kein Inkasso untitulierte Forderungen aufkauft. Schon gar nicht von Personen, die absehbar in den nächsten 24 Monaten kein oder nur wenig Geld aufbringen können, und bei denen es auch nichts zu pfänden geben wird.

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Sofern - was ich vermute - das inkasso lediglich als Geldeintreiber für das Studentenwerk agiert, muss dich das überhaupt nicht kümmern. Du hast Schulden beim Gläubiger, und leistest ausschließlich an diesen mit schuldbefreiender Wirkung. Dem Inkasso schreibst du einmalig per Fax mit Protokoll resp. Einwurfeinschreiben, dass du

  • der Forderung vollumfänglich widersprichst,
  • keine Zahlungen an das Inkasso leisten wirst,
  • du einem Mahnbescheid (kommt vermutlich sowieso nicht) widersprechen wirst und
  • du der Weitergabe deiner Daten an Dritte vorsorglich widersprichst.

Alle weiteren Schreiben etc. des Inkassos wirfst du in die Tonne, denn da gehören sie hin. Es hndelt sich hier um Bettelbriefe ohne rechtliche Substanz; du hast keinen Vertrag mit dem Inkasso, sondern der Gläubiger. Das ist aber dessen Problem, denn einem geschäftserfahrenen Gläubiger ist es zuzumuten, seinen Mahn- und Zahlungsverkehr selbst zu regulieren, ohne einen Dritten dazu einzuschalten. Wenn er es tut, dann auf eigene Kosten - so sagt es die laufende Rechtsprechung. Parallel dazu stotterst du beim Studentenwerk deine Schulden ab; dazu bedarf es grundsätzlich zunächst auch keiner separaten Einverständniserklärung, sondern du musst im Prinzip nur anfangen, regelmäßig (!) den Betrag X zu überweisen.

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Sollte das Inkasso tatsächlich die Forderung aufgekauft haben (sog. Zession), wird es sehr viel schwieriger. In dem Fall muss die Rechnung sehr genau geprüft werden, weil das Inkasso dann zum Beispiel selbst für seine Tätigkeit außer den üblichen Schrift- und Sachkosten gar keine Gebühren mehr erheben darf - es wird ja im eigenen Interesse tätig, das es selbst Gläubiger geworden ist. In diesem Fall solltest du entweder das Schreiben hier mal (persönliche Daten geschwärzt) einstellen, oder - falls RS - einen Anwalt aufsuchen.

schlapp2 
Beitragsersteller
 28.07.2020, 16:40

Musste das Studentenwerk Geld an die Inkassofirma zahlen?

FordPrefect  28.07.2020, 17:03
@schlapp2

Nein. Jedenfalls nicht vorfällig. Üblicherweise schlägt das Inkasso seine Phantasiekosten auf den einzutreibenden Betrag drauf, und lässt dafür den Schuldner aufkommen. Wenn der Schuldner aber dem Ganzen widerspricht und das auch durchzieht, muss der Auftraggeber - hier also das Studentenwerk - die entstandenen Kosten mit dem Inkasso intern klären resp. diese zahlen.

schlapp2 
Beitragsersteller
 28.07.2020, 17:05
@FordPrefect

Ist das Studentenwerk verpflichtet, Geld an Inkasso zu zahlen?

Zb wenn ich sterbe oder wenn DE endgueltig verlasse oder wenn ich widerspreche?

FordPrefect  28.07.2020, 17:07
@schlapp2

Was an

"muss der Auftraggeber - hier also das Studentenwerk - die entstandenen Kosten mit dem Inkasso intern klären resp. diese zahlen"

hast du jetzt nicht verstanden? Du solltest dir aber im Klaren darüber sein, dass das Studentenwerk seine Forderungen auch titulieren und dann auch im Ausland eintreiben lassen kann. Und der Titel gilt 30 Jahre.

schlapp2 
Beitragsersteller
 28.07.2020, 17:16
@FordPrefect

Wieso hatte das Studentenwerk direkt nicht geklagt um Titel zu haben? Wieso haben sie kein Mahnbescheid geschickt?

Inkassounternehmen bietet mir Ratenzahlungen an. Wollten sie wahrscheinlich das?

FordPrefect  28.07.2020, 17:18
@schlapp2
Wieso hatte das Studentenwerk direkt nicht geklagt um Titel zu haben? Wieso haben sie kein Mahnbescheid geschickt?

Weil das weitere Kosten verursacht.

Inkassounternehmen bietet mir Ratenzahlungen an.

Klar, das ist mit Abstand die teuerste Variante.

schlapp2 
Beitragsersteller
 28.07.2020, 17:31
@FordPrefect

Nein. Studentenwerk ist nicht verpflichtet gerichtliche Gebueren zu zahlen. Sie sind

FordPrefect  28.07.2020, 18:14
@schlapp2
Nein.

Doch.

Studentenwerk ist nicht verpflichtet gerichtliche Gebueren zu zahlen.

Doch, ist es in diesem Fall. Zwar sind 55 von 57 Studentenwerke lt. Wikipedia Anstalten des öffentlichen Rechts, aber die Vermietung von Wohnraum stellt keine hoheitliche Aufgabe dar. Und daher muss auch das Studentenwerk bei Forderungen aus Vermietung den zivilrechtlichen Weg beschreiten. Genau deswegen gibt es die Forderung an ein Inkassounternehmen zum Zwecke der Eintreibung. Das kostet das Studentenwerk erstmal nichts.

schlapp2 
Beitragsersteller
 28.07.2020, 18:20
@FordPrefect

Ist 2000 EUR dem Studentenwerk viel Geld?

Sie bekamen vor kurzem vom Staat 500.000 EUR als Kompensation wegen Mietausfall.

Jemand sagte mir 2000 EUR sind denen als Verluste irrelevant. Was ist deine Einschaetzung .

geheim007b  28.07.2020, 19:59
@schlapp2

weil sie vermutlich etwas anderes als ihren job definieren und kein personal haben Schuldnern über den normalen Mahnvorgang hinaus hinterher zu rennen?