Übernimmt die Haftpflicht den Schaden?
Also ich war gestern nachmittag bei einem Kumpel zuhause und wollten später am Abend noch nach draußen gehen.ich bin vorher noch mal auf Toilette und dann kam ich nicht mehr raus der Schlüssel passte nicht.Mein Freund versuchte dann alles um dir Tür aufzumachen,er hat mit der Bohrmaschine versucht dir Badezimmertür von außen zu öffnen.
Er Hatte dann den Schlüsseldienst gerufen aber ich habe gesagt das es eh nichts mehr bringt die TÜR Ist eh schon kaputt von außen deswegen habe ich gesagt das ich mich dagegen werfe.nach zwei versuchen war ich wieder draußen...
Meine Frage übernimmt die Haftpflichtversicherung meiner Eltern diesen Schaden ?
5 Antworten
Meine Frage übernimmt die Haftpflichtversicherung meiner Eltern diesen Schaden ?
Nein, warum sollte sie? Versichert sind Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen. In dem geschilderten Fall hat aber der Wohnungsinhaber selbst fahrlässig gehandelt, weil er seine Einrichtung nicht in Ordnung und funktionsfähig gehalten hat.
Andererseits ist das bewußte Eintreten der Tür durch Dich nicht fahrlässig, sondern eine vorsätzliche Handlung. Schäden, die durch Vorsatz entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Hm.. das ist etwas diffizil. Sicherlich ist die Schädigung mutwillig bzw. vorsätzlich geschehen. Allerdings könnte die Rechtswidrigkeit gem. § 228 BGB, Notstand, ausgeschlossen sein. Schließlich befandest Du Dich aufgrund der verschlossenen Tür in einer notstandsähnlichen Lage, schließlich warst Du eingesperrt. Die Frage ist nur, ob die Gefahr von der Tür an sich ausging oder die Gefahr hier lediglich in der hilflosen Lage zu sehe ist. Mit vernünftiger Argumentation könnte man sicherlich darlegen, dass zumindest mittelbar eine Gefahr von der Tür ausging. Wenn man sodann § 228 BGB bejaht, müsstest Du nicht einmal Schadensersatz leisten.
Ansonsten kommt auch § 904 BGB in Betracht, sollte man es verneinen, dass eine Gefahr direkt von der Tür ausging. Dann hättest Du auf jeden Fall Schadensersatz zu leisten. Ich denke jedoch, dass in diesem Falle die Haftpflicht das übernehmen wird, da die Handlung aufgrund von § 904 BGB rechtmäßig war.
Es kommt natürlich grundlegend darauf an, ob man hier eine tatsächliche Gefahr für Dich bejaht oder verneint.
natürlich NICHT !
das ist ein mutwilliger Schaden, der nicht versichert ist !
Ja wahrscheinlich schon, mit 200chf selbstbehalt (CH)
(deutschland wahrscheinlich ähnlich...)
Du hast doch nichts damit zu tun wenn andere eine Kaputte Tür haben.
Stimmt auch wieder ...