Tür zugefallen wegen Windstoß ,erstattet die versicherung den preis für den schlüsseldienst?
Meine Schwester sollte bei den Nachbern auf den Hasen aufpassen, und als sie ebend vor die Tür ging, um das mitgebrachte reinzuholen, viel die tür zu. Also blieb ncihts anderes übrig als den schlüsseldienst zu rufen. Meine Frage übernimmt das die Versichrung? Mein Vater ist der meinung das die Kinder Haftpflicht das übernimmt.
10 Antworten
nein, eig. zahlt sowas nicht die versicherung, weil der schlüsseldienst ist dazu da um schlösser auszutauschen und auch zugefallene türen wieder zu öffnen und das muss man selber bezahlen, weil es is ja nichts kaputt gegangen was die versicherung regulieren kann, aber im notfall nochmal bei der versicherung nachfragen
Versicherung zahlt nur mit zusatzschutzbrief. Den einzel gibt es nur von der Allianz kostet etwa 70 Euros. Hab aber auch einen Test von Stiftung Warentest gelesen das der nix taugt. Als Alternative gibt es einen CLUB www.afl-24.de der so funktioniert wie der ADAC.Mitglieder zahlen da nichts. Oder aber ein Schlüsseldepot
Ne also das übernehmen die nicht, das einzige was noch klappen könnte wäre wenn ihr die Gefälligkeitsschäden mit eingeschlossen habt, in der Privaten Haftpflicht! ( Was auch immer eine Kinder Haftpflicht ist). Aber ansonsten nein.
Wieso sollen Versicherungen eigentlich jede persönliche Unachtsamkeit übernehmen ? Wenn meine Tür zu fällt und ich habe keine Schlüssel dabei, muss ich entweder die Eltern rufen oder den Schlüsseldienst zahlen. Ihr habt ja keinen Dritten geschädigt, nur Euren Geldbeutel, da ist die Haftpflicht nicht für zuständig.
Dein Vater irrt gewaltig !
Kinderhaftpflicht was ist das ?
Er meint wahrscheinlich die Privathaftpflicht eurer Familie, die übernimmt aber keine Eigenschäden.
Man kann sowas als Zusatz in eine Hausratpolice einschließen.
Schlüsselverlust etc. in der HR sind doch meines Wissens nur für die eigenen vier Wände und Türen versichert. Gibts da was neues, was ich noch nicht kenne ?
ERGO (ex Victoria) Hausrat VHB 2008 unter "Notfallkosten". Diese müsste dann natürlich der Bewohner haben. Nicht die Familie des Kindes..
Weder die PHV (Gefälligkeitsschäden ausgeschlossen..) noch die Hausrat (versicherte Gefahren ? = Zusammenhang aus dem Schaden ?) würde hier greifen ! Das wird nichts..HG DerMakler
NO