Tür zugefallen wegen Windstoß ,erstattet die versicherung den preis für den schlüsseldienst?

10 Antworten

nein, eig. zahlt sowas nicht die versicherung, weil der schlüsseldienst ist dazu da um schlösser auszutauschen und auch zugefallene türen wieder zu öffnen und das muss man selber bezahlen, weil es is ja nichts kaputt gegangen was die versicherung regulieren kann, aber im notfall nochmal bei der versicherung nachfragen

SgtMiller  08.08.2011, 20:32

NO

Nhirsch  02.01.2012, 12:39
@SgtMiller

Versicherung zahlt nur mit zusatzschutzbrief. Den einzel gibt es nur von der Allianz kostet etwa 70 Euros. Hab aber auch einen Test von Stiftung Warentest gelesen das der nix taugt. Als Alternative gibt es einen CLUB www.afl-24.de der so funktioniert wie der ADAC.Mitglieder zahlen da nichts. Oder aber ein Schlüsseldepot

Ne also das übernehmen die nicht, das einzige was noch klappen könnte wäre wenn ihr die Gefälligkeitsschäden mit eingeschlossen habt, in der Privaten Haftpflicht! ( Was auch immer eine Kinder Haftpflicht ist). Aber ansonsten nein.

Wieso sollen Versicherungen eigentlich jede persönliche Unachtsamkeit übernehmen ? Wenn meine Tür zu fällt und ich habe keine Schlüssel dabei, muss ich entweder die Eltern rufen oder den Schlüsseldienst zahlen. Ihr habt ja keinen Dritten geschädigt, nur Euren Geldbeutel, da ist die Haftpflicht nicht für zuständig.

Dein Vater irrt gewaltig !

Kinderhaftpflicht was ist das ?

Er meint wahrscheinlich die Privathaftpflicht eurer Familie, die übernimmt aber keine Eigenschäden.

Man kann sowas als Zusatz in eine Hausratpolice einschließen.

Candlejack  09.08.2011, 09:19

Schlüsselverlust etc. in der HR sind doch meines Wissens nur für die eigenen vier Wände und Türen versichert. Gibts da was neues, was ich noch nicht kenne ?

Bleistein  09.08.2011, 10:52
@Candlejack

ERGO (ex Victoria) Hausrat VHB 2008 unter "Notfallkosten". Diese müsste dann natürlich der Bewohner haben. Nicht die Familie des Kindes..

Weder die PHV (Gefälligkeitsschäden ausgeschlossen..) noch die Hausrat (versicherte Gefahren ? = Zusammenhang aus dem Schaden ?) würde hier greifen ! Das wird nichts..HG DerMakler