Übernimmt die Haftpflicht?
Hallo mir hat letztens jemand ins Auto gekotzt und ich frage mich ob die Haftpflicht der Person die Reinigung übernimmt.
7 Antworten
... nein, die werden kein Reinigungskommando haben und wenn der Halter sie hat einsteigen lassen, kennt er ja auch die mögliche Folgen, oder?
... doch doch, wenn einer besoffen ist z.B. und ins Lenkrad fällt, knallt es ja auch und eine PH hält sich raus.
Hallo
Da Sie 16 Jahre alt ist , kommt die Privathaftpflicht ihrer Eltern dafür auf , wenn eine Versicherung vorhanden ist .
§ 823 BGB – die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung Unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen sämtliche Familienmitglieder einschließlich möglicher, für den Haushalt tätiger HausangestellteBegeht einer dieser Personen eine Pflichtverletzung nach § 823 BGB und entsteht daraus ein Schadenersatzanspruch des Geschädigten, kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen.
Insgesamt deckt die private Haftpflichtversicherung die typischen
Risiken des Alltags und die damit in Verbindung stehenden möglichen
Schäden ab. Versichert sind nur die im Gesetz genannten Personen- und
Sachschäden und zwar jeweils bis zur Grenze der mit den
Versicherungsgesellschaften vereinbarten Deckungssummen.
LG
casybeny
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein
den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Ich kann hier weder vorsätzliches noch fahrlässiges Handeln erkennen.
Habe das bei Kunden schon gehabt und wurde reguliert . Kommt vielleicht auch auf die Gesellschaft an ..............
Deswegen mein Motto : Billig ist nicht immer gut
Wenn schuldhaftes aber nicht vorsätzliches Handeln vorliegt, ja.
Ja das Problem ist das war eine Freundin meiner Schwester und die is 16 verdient kein Geld usw also naja schwer sie dafür aufkommen zu lassen und wenn die Versicherung das übernimmt wäre das halt Top nech
oh das sollte eigentlich als Antwort.... naja egal ^^
Hm, wenn sich jemand übergibt, dann ist er meist nicht selbst schuld daran.
Da zahlt die Haftpflicht dann nicht.
Warum mußtest du brechen?
Ich nicht das war eine Freundin meiner Schwester und es war alkohol
Dass der Halter ihn hat einsteigen lassen ist keine Übernahme des Risikos.