Übernimmt die Haftpflicht?

7 Antworten

... nein, die werden kein Reinigungskommando haben und wenn der Halter sie hat einsteigen lassen, kennt er ja auch die mögliche Folgen, oder?

Menuett  12.03.2017, 12:59

Dass der Halter ihn hat einsteigen lassen ist keine Übernahme des Risikos.

schleudermaxe  12.03.2017, 13:34
@Menuett

... doch doch, wenn einer besoffen ist z.B. und ins Lenkrad fällt, knallt es ja auch und eine PH hält sich raus.

Hallo

Da Sie 16 Jahre alt ist , kommt die Privathaftpflicht ihrer Eltern dafür auf , wenn eine Versicherung vorhanden ist .

§ 823 BGB – die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung Unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen sämtliche Familienmitglieder einschließlich möglicher, für den Haushalt tätiger Hausangestellte

Begeht einer dieser Personen eine Pflichtverletzung nach § 823 BGB und entsteht daraus ein Schadenersatzanspruch des Geschädigten, kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen.

Insgesamt deckt die private Haftpflichtversicherung die typischen

Risiken des Alltags und die damit in Verbindung stehenden möglichen

Schäden ab. Versichert sind nur die im Gesetz genannten Personen- und

Sachschäden und zwar jeweils bis zur Grenze der mit den

Versicherungsgesellschaften vereinbarten Deckungssummen.

LG

casybeny

Menuett  12.03.2017, 12:58
§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein
den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Ich kann hier weder vorsätzliches noch fahrlässiges Handeln erkennen.

casybeny  12.03.2017, 17:12
@Menuett

Habe das bei Kunden schon gehabt und wurde reguliert . Kommt vielleicht auch auf die Gesellschaft an ..............

Deswegen mein Motto : Billig ist nicht immer gut

Wenn schuldhaftes aber nicht vorsätzliches Handeln vorliegt, ja.

Ja das Problem ist das war eine Freundin meiner Schwester und die is 16 verdient kein Geld usw also naja schwer sie dafür aufkommen zu lassen und wenn die Versicherung das übernimmt wäre das halt Top nech

chrisis98 
Beitragsersteller
 12.03.2017, 05:42

oh das sollte eigentlich als Antwort.... naja egal ^^

Hm, wenn sich jemand übergibt, dann ist er meist nicht selbst schuld daran.

Da zahlt die Haftpflicht dann nicht.

Warum mußtest du brechen?

chrisis98 
Beitragsersteller
 12.03.2017, 15:14

Ich nicht das war eine Freundin meiner Schwester und es war alkohol